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Ziele der Allianz Arbeit + Behinderung

Menschen mit Behinderungen profitieren auch weiterhin nicht im gleichen Ausmaß von der positiven Entwicklung am Arbeitsmarkt wie Menschen ohne Behinderungen. Auch wenn im Vergleich der Jahre 2012 zu 2022 im Jahresdurchschnitt die Anzahl der schwerbehinderten Arbeitslosen von 10.778 auf 8.259 gesunken ist, so nimmt der Anteil der schwerbehinderten Arbeitslosen an allen Arbeitslosen weiter zu. Ihr Anteil an allen Arbeitslosen ist von 4,81 Prozent im Januar 2012 auf 6,74 Prozent im Dezember 2022 gestiegen.
 
In Sachsen gibt es 60 Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM), in denen 15.366 Menschen mit Behinderungen im Arbeitsbereich tätig sind. Von diesen sind 1.333 auf Außenarbeitsplätzen in Betrieben eingesetzt. Rund 1.100 Menschen mit Behinderungen sind zum 31.12.2022 im Berufsbildungsbereich der WfbM eingesetzt. Wenigen WfbM-Beschäftigten gelingt jedoch dauerhaft ein Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt; pro Jahr sind es circa 15 Menschen mit Behinderungen.

Um die Situation von Menschen mit Behinderungen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern und den Übergang in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu gestalten, hat sich der Freistaat Sachsen folgende Ziele gesetzt.

Grundlegend für eine offene, tolerante und demokratische Gesellschaft ist die Anerkennung der Verschiedenheit der Menschen. Menschen mit Behinderungen verfügen wie wir alle über spezifische Fähigkeiten und Fertigkeiten. Der Öffentlichkeit und den Arbeitgebern die Fähigkeiten und Fertigkeiten von Menschen mit Behinderungen in der Arbeitswelt zu vermitteln, ist Voraussetzung für eine gleichberechtigte Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben.

Hier gilt es vor allem, das vielfach defizitorientierte Bild von Menschen mit Behinderungen durch Aufzeigen der Chancen von Vielfalt zu ersetzen. »Behinderungen« resultieren vielfach aus einer nicht behinderungsgerechten Umwelt. Diese Barrieren abzubauen, vor allem die Barrieren in den Köpfen, in den Unternehmen, bei Belegschaften und in der Öffentlichkeit ein positives Bewusstsein für die Belange von Menschen mit Behinderungen zu schärfen, ist eine zentrale Aufgabe der Allianz Arbeit + Behinderung.

Eine gute Ausbildung ist die beste Beschäftigungsförderung. Dies gilt für Menschen mit und ohne Behinderungen gleichermaßen. Die Berufsausbildung vermittelt die beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die für die Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit in einer sich wandelnden Arbeitswelt notwendig sind.

Aus der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) resultiert, dass für Menschen mit Behinderungen ebenso der Grundsatz gilt, eine möglichst hochwertige berufliche Ausbildung anzustreben. Behinderungsbedingte Einschränkungen dürfen deshalb nicht zu einem Ausschluss von geeigneten Maßnahmen der Berufsbildung führen. Inklusion in der Ausbildung ist dann realisiert, wenn Menschen mit Behinderungen ein gleichberechtigter Zugang zur Ausbildung ermöglicht wird.

Die duale Berufsausbildung junger Menschen mit Behinderungen zu stärken, ist ein wichtiges Ziel der Allianz Arbeit + Behinderung. Mit dem Arbeitsmarktprogramm »Wir machen das!« unterstützt das Sozialministerium sächsische Arbeitgeber, die Menschen mit Behinderungen ausbilden.

E-Mail: arbeit.plus.behinderung@sms.sachsen.de

Insbesondere kleinere und mittlere Unternehmen, die Menschen mit Behinderungen beschäftigen wollen, bedürfen der Unterstützung bei der Inanspruchnahme der vielfältigen Möglichkeiten. Unternehmen müssen entlastet und unterstützt werden. Das Dienstleistungsnetzwerk support bietet diese Unterstützung trägerübergreifend und kostenfrei. Finanzielle Unterstützung ist neben vielfältigen Regelleistungen auch durch das Arbeitsmarktprogramm »Wir machen das!« möglich. 

Mit dem Aufzeigen von Strategien und guten Beispielen, wie die Leistungsfähigkeit von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsplatz dauerhaft erhalten werden kann, wollen die Mitglieder der Allianz zur Sicherung von Arbeitsplätzen beitragen. Dabei werden die Erfahrungen von Beschäftigten und den Schwerbehindertenvertretungen einbezogen.

Um mehr Menschen mit Behinderungen den Übergang aus der WfbM auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu ermöglichen, hat die Allianz Arbeit + Behinderung bereits 2013 konzeptionelle Empfehlungen für die Teilhabe von Werkstattbeschäftigten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt verabschiedet.

Ein wichtiges Element, um Übergänge auf den Arbeitsmarkt zu erleichtern, ist eine an den Anforderungen von anerkannten Berufsbildern orientierte berufliche Bildung in den WfbM. Die Diakonie Sachsen hat im Rahmen der Allianz Arbeit + Behinderung gemeinsam mit den Kammern modulare Bildungsmodule, die sogenannten Praxisbausteine, entwickelt, die Inhalte anerkannter Berufsausbildungen in die WfbM transportiert. Die Praxisbausteine werden von den Kammern zertifiziert. Damit ist nicht nur berufliche Bildung in der WfbM anerkannt, auch potentielle Arbeitgeber wissen, was Menschen mit Behinderungen aus der WfbM für Kenntnisse für eine Beschäftigung in ihrem Unternehmen erworben haben.

Für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf gestaltet sich der Übergang von der Schule in die Arbeitswelt oft besonders schwierig. Dieses gilt insbesondere auch für den Förderschwerpunkt geistige Entwicklung. Die Werkstatt für behinderte Menschen ist nur ein Angebot zur Teilhabe am Arbeitsleben. Eine maßgeschneiderte Unterstützung kann dazu beitragen, eine passende Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu finden.

Integrationsfachdienste begleiten junge Menschen mit geistiger Behinderung, um Potenziale frühzeitig zu erkennen und vertiefte Maßnahmen zur beruflichen Orientierung durchzuführen. Übergänge in Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt werden, sofern keine Regelinstrumente zur Verfügung stehen, durch die Integrationsfachdienste begleitet.

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