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Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

Vor lilafarbenem Hintergrund ist ein Pferd zu sehen, in ihm ist ein Piktogramm für Menschen mit Tourette. Dieses Piktogramm besteht aus einem Menschen, der in doppelte Klammern gesetzt ist. Im Text steht: Tourette und das beste Pferd im Stall. © SMS/Heimrich&Hannot

Behindern verhindern. Zeit für barrierefreies Handeln! Eine inklusive Gesellschaft, in der alle ganz selbstverständlich gleichberechtigt miteinander leben, ist unser Ziel.

Aktionsplan der Sächsischen Staatsregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

Für Menschen mit Behinderungen fördert die Sächsische Staatsregierung seit langem eine volle und gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Am 8. November 2016 hat das sächsische Kabinett den Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) beschlossen. Dieser Aktionsplan ist ein Meilenstein im Inklusionsprozess, um die Chancengleichheit von Menschen mit Behinderungen im Freistaat Sachsen zu verbessern und ihre Diskriminierung zu verhindern.

Konkret: Mehr als 200 Maßnahmen in allen Politikfeldern

Seit 2009 ist die UN-Behindertenrechtskonvention in der Bundesrepublik Deutschland geltendes Recht. Bund und Länder haben sich verpflichtet, die darin enthaltenen Gestaltungsaufträge umzusetzen. Unter Leitung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz ist ein ressortübergreifender Aktionsplan entstanden. Darin sind konkrete Ziele und der Zeitpunkt zur Realisierung festgeschrieben. Der Aktionsplan enthält mehr als 200 Maßnahmen aus allen Politikfeldern, die es umzusetzen gilt.

Einmalig: Breite Bürgerbeteiligung im Vorfeld

Der Weg zur inklusiven Gesellschaft ist nur erfolgreich, wenn sich alle daran beteiligen. Deshalb hat die Staatsregierung erstmalig eine breite und intensive Beteiligung durchgeführt. Am Aktionsplan haben Mitarbeiter aller Ressorts, Vertreter der Behindertenhilfe und -selbsthilfe, kommunale Spitzenverbände und Unternehmen mitgearbeitet. In einem öffentlichen Beteiligungsverfahren haben interessierte Bürger ihre Ideen und Gedanken eingebracht.

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