Optimale Pflege für Menschen mit Behinderungen
Lebenswert mit Behinderung altern. Optimale Lebensbedingungen und geeignete Hilfsangebote für Menschen mit verschiedenen Behinderungen und für alle Altersgruppen schaffen. Das ist das langfristige Ziel der Sächsischen Staatsregierung.
Menschen mit Behinderungen sind teilweise schon in jungen Jahren pflegebedürftig. Sie benötigen adäquate Hilfsangebote und professionelles Personal – in der Familie oder in einer Wohneinrichtung.
Die Anzahl älterer Menschen wird durch den demografischen Wandel in den kommenden Jahren stark steigen. Folglich nimmt auch die Zahl älterer Menschen mit Behinderungen zu. Die Sächsische Staatsregierung setzt darauf, Pflegeangebote weiterzuentwickeln und zu vernetzen.
Die Fachkräfte in den Pflegeeinrichtungen gilt es entsprechend zu qualifizieren. Sie müssen in die Lage versetzt werden, ältere Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen qualitäts- sowie bedarfsgerecht zu betreuen und zu pflegen.
Betreutes Wohnen und Wohnstätten
Wenn Sie sich für das ambulant betreute Wohnen interessieren, können Sie bei einem ortsansässigen Träger der Wohlfahrtspflege einen Antrag stellen. Dort erfahren Sie auch, welche Voraussetzungen gegebenenfalls erfüllt sein müssen und welche Möglichkeiten der Finanzierung es gibt. Für erwachsene behinderte Menschen regelt das ambulant betreute Wohnen eine Richtlinie des Kommunalen Sozialverband Sachsen.
- Kommunaler Sozialverband Sachsen (KSV) Weiterführende Informationen
- Flyer »Betreutes Wohnen in Gastfamilien» Publikationen/Berichte
In Sachsen gibt es mehr als 200 Wohnstätten für Menschen mit Behinderungen. Diese bieten Menschen mit Behinderungen Wohnraum und Verpflegung sowie die notwendige Unterstützung und Hilfe durch qualifiziertes Personal bei der Bewältigung des Alltags und bei der Freizeitgestaltung.
Träger der Wohnstätten sind in den meisten Fällen Verbände der Freien Wohlfahrtspflege. Es gibt aber auch einige kommunale oder private Anbieter. Zuständiger Rehabilitationsträger ist in der Regel der Kommunale Sozialverband Sachsen.
- Kommunaler Sozialverband Sachsen (KSV) Weiterführende Informationen
PflegeNetz Sachsen
Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz hat in enger Zusammenarbeit mit den Pflegekassen sowie den sächsischen Kommunen, Gemeinden und Landkreisen eine Informationsplattform rund um das Thema Pflege entwickelt.
Auf dieser Themenseite erhalten Sie sowohl die Informationen, die für das Bundesland Sachsen gelten als auch bundesweit relevante Hinweise über die gesetzlichen Möglichkeiten der Pflege. Darüber hinaus unterstützt Sie die landesweite Pflegedatenbank bei der gezielten Suche nach den richtigen Ansprechpartnern und Unterstützungsangeboten vor Ort.
Maßnahmen aus dem Aktionsplan
Maßnahme | Zuständigkeit | Zeitrahmen |
---|---|---|
Erstellung einer Grundlagenstudie »Alter & Pflege«: |
SMS |
2016 |
Anregung zur Evaluierung und gegebenenfalls Fortschreibung des »Sächsischen Gesamtkonzepts zur Versorgung älterer Menschen mit Behinderungen« im Landespflegeausschuss |
SMS |
2018 |
Information und Sensibilisierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen aller Altersstufen in Aus-, Fort- und Weiterbildungen in gesundheitlichen, (sozial-) pädagogischen und pflegerischen Berufen |
SMS, SMK, SMWK, Heilberufekammern |
2017 ff. |