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Teilhabe an der Gesellschaft

Auf blauem Hintergrund ist ein Hecht zu sehen, der Blasen blubbert und in ihm sind drei Chromosomen abgebildet. Im Text steht: Mit Gendefekt ein toller Hecht. Barrieren abbauen, Talente fördern. Für gleiche Chancen im Leben. © SMS/Heimrich&Hannot

Nichts über uns ohne uns . Die Sächsische Staatsregierung setzt sich dafür ein, dass Menschen mit Behinderungen uneingeschränkt an der politischen Willensbildung teilnehmen können.

Die Teilhabe an der Gesellschaft betrifft alle Lebensbereiche. Dazu gehört auch, dass Menschen mit Behinderungen mit anderen am öffentlichen, politischen, kulturellen und zivilgesellschaftlichem Leben teilnehmen können. Sie sollen ebenso die Gesellschaft durch politische und zivilgesellschaftliche Organisationen mitgestalten können. Der Sächsischen Staatsregierung ist es ein wichtiges Anliegen, die Voraussetzungen dafür weiter zu verbessern. Menschen mit Behinderungen sollen ihre politischen und zivilgesellschaftlichen Rechte mit anderen ausüben können. Sie sollen als Experten in eigener Sache in allen Bereichen ihre Lebensbedingungen mitgestalten können.

Politische Teilhabe und Interessenvertretung

Die politische Interessenvertretung für Menschen mit Behinderungen hat der Freistaat Sachsen im Sächsischen Integrationsgesetz geregelt. Dieses soll zu einem Sächsischen Inklusionsgesetz weiterentwickelt werden. Für die Belange von Menschen mit Behinderungen setzt sich der Beauftragte der Sächsischen Staatsregierung ein. Er fördert deren Teilhabe in allen gesellschaftlichen Bereichen. So berät er die Landesregierung genauso wie einzelne Bürger mit Behinderungen, Einrichtungen und Verbände. Die Ergebnisse einer vom Bund beauftragen Studie zur Situation von Menschen mit Behinderungen bei der Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechts liegen vor. Die Sächsische Staatsregierung wird daraus Handlungsempfehlungen erarbeiten.

Zivilgesellschaftliches Engagement

Uneingeschränkt sollen Menschen mit Behinderungen an der Zivilgesellschaft teilhaben können. Denn Menschen mit Behinderungen sollen ihre Lebensbedingungen in allen Bereichen als Experten in eigener Sache mitgestalten. Viele freiwillig engagierte Bürger unterstützen Menschen mit Behinderungen. Genauso leisten Menschen mit Behinderungen selbst dieses wichtige Engagement. Der Freistaat Sachsen fördert das Engagement von und für Menschen mit Behinderungen. Für die Sächsische Staatsregierung ist es wesentlich, ein neues Inklusions-, Teilhabe- und Gleichstellungsgesetz zu erarbeiten.

Barrierefreie Informationen und Kommunikation

Menschen mit Behinderungen sollen den gleichberechtigten Zugang zu Informationen und Kommunikation haben. So gestalten die Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen des Freistaates Sachsen ihre Internetauftritte und -anwendungen schrittweise barrierefrei. Menschen mit Hör- und Sprachbehinderungen haben einen Rechtsanspruch darauf, ihre eigenen Rechte im Verwaltungsverfahren mit geeigneten Kommunikationshilfen wahrzunehmen. Als öffentlich rechtlicher Sender erweitert der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR) stufenweise seine Informationsangebote für hör- und sehbehinderte Menschen. So soll es ab der nächsten Amtsperiode 2021 möglich sein, einen Vertreter für Menschen mit Behinderungen in den MDR-Rundfunkrat zu entsenden.

Schutz der Persönlichkeit

Die Menschenrechte gelten uneingeschränkt für Menschen mit und ohne Behinderungen. Dennoch stehen Menschen mit Behinderungen häufig in einem besonderen Abhängigkeitsverhältnis und benötigen besondere Hilfe, wenn sie von Diskriminierung und Gewalt betroffen sind. Auch Menschen mit Behinderungen, die in Einrichtungen leben, müssen konsequent vor Gewalt geschützt werden. Barrierefreie allgemeine Angebote zum Schutz vor Gewalt sowie der barrierefreie physische und kommunikative Zugang zu Polizei und Justiz sind notwendig. Für einen wirksamen Schutz vor Diskriminierung und Gewalt soll im Freistaat Sachsen eine Strategie entwickelt werden.

Rechtliche Betreuung und Entscheidungsfreiheit

Mitunter sind Menschen mit Behinderungen nicht in der Lage, eigenständig zu handeln. Rechtliche Betreuer können den Schutz ihrer persönlichen Rechte und Handlungsfähigkeit übernehmen. Die Maßnahmen müssen verhältnismäßig, von möglichst kurzer Dauer und auf die Person zugeschnitten sein. Sie müssen regelmäßig überprüft werden. Das geltende Betreuungsrecht trägt den Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention Rechnung. Der Bund hat eine Studie zur Bestandsaufnahme der »anderen Hilfen« in Auftrag gegeben, die eine Betreuung entbehrlich machen. Nach Auswertung der Studie wird die Sächsische Staatsregierung gegebenenfalls notwendige Maßnahmen ergreifen.

Information und Beratung von Menschen mit Behinderungen

Aufklärung, Auskunft und Beratung für Menschen mit und ohne Behinderungen gehören zu den Pflichtaufgaben eines jeden Sozialleistungsträgers. Beratungsangebote müssen transparent, vollumfänglich und eindeutig sein. Ziel ist es, für Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen jeweils geeignete Kommunikationsformen zu nutzen. Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige müssen eindeutig erkennen können, auf welche Leistungen sie Anspruch haben und welcher Träger für welche Leistungen zuständig ist. Bescheide sollten verständlich in einer einfachen Sprache geschrieben sein. So könnten Widerspruchs- und Klageverfahren vermieden werden.

Kultur, Sport, Freizeit und Tourismus

Menschen mit Behinderungen haben das Recht, gleichberechtigt mit anderen am kulturellen Leben teilzunehmen. Dazu braucht es einen gleichberechtigten Zugang zu kulturellen Aktivitäten und Orten wie Theater, Museen, Kinos und Bibliotheken genauso wie zu Sport-, Erholungs- und Tourismusstätten. Perspektivisch sollen alle kulturellen Einrichtungen des Freistaates Sachsen und der Kommunen barrierefrei zugänglich sein.
Es fehlt eine Ist-Stand-Analyse darüber, welche Sportstätten für welche Behinderungsformen zugänglich und über den ÖPNV barrierefrei erreichbar sind.
Unter dem Dach des Sächsischen Behinderten- und Versehrtensportverband e.V. erfahren Sie mehr über die sportlichen Aktivitäten der einzelnen Verbände in Sachsen. Über den Sport für behinderte Menschen informiert der Gehörlosen-Sportverband Sachsen e.V. Kindern und Erwachsenen mit einer geistigen Behinderung ein regelmäßiges Sportangebot zu unterbreiten ist die Absicht von Special Olympics Sachsen.

Für den Tourismus können barrierefreie Angebote für Gäste mit Behinderungen sogar zu einem Wettbewerbsvorteil werden.
Der zentrale Ansprechpartner für den barrierefreien Tourismus in Deutschland ist die Nationale Koordinationsstelle Tourismus für Alle e.V. (NatKo). Die Tourismus Marketing Gesellschaft Sachsen hat auf ihrer Internetseite unter Sachsen Barrierefrei eine vielfältige Auswahl an barrierefreien Unterkünften, Kultur- und Freizeitangeboten zusammengetragen. Neben der Beschreibung der Zugänglichkeit der einzelnen Einrichtungen für Reisende mit Mobilitätseinschränkungen finden Sie auch spezielle Angebote für Reisende mit Sinneseinschränkungen sowie für lern- und geistig behinderte Menschen.

Maßnahmen aus dem Aktionsplan

Maßnahme Zuständigkeit Zeitrahmen

Weiterentwicklung des SächsIntegrG zu einem Inklusions-, Teilhabe- und Gleichstellungsgesetz. Dieses soll u. a. auch regeln:
Stärkung der Position des Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen der Staatsregierung: Bestellung, Aufgaben, Ressourcen und Befugnisse der Behindertenbeauftragten; Menschen mit Behinderungen bzw. deren Angehörige sind bei der Bestellung der Beauftragten besonders zu berücksichtigen.

SMS

2017 ff.

Weiterentwicklung des SächsIntegrG zu einem Inklusions-, Teilhabe- und Gleichstellungsgesetz. Dieses soll u. a. auch regeln:
Prüfung einer Verankerung der kommunalen Behindertenbeauftragten

SMS

2017 ff.

Weiterentwicklung des SächsIntegrG zu einem Inklusions-, Teilhabe- und Gleichstellungsgesetz. Dieses soll u. a. auch regeln:
Gesetzliche Verankerung des Landesbehindertenbeirats: Regelung der Zusammensetzung, Aufgaben und Befugnisse, finanzielle und technisch-organisatorische Ausstattung

SMS

2017 ff.

Weiterentwicklung des SächsIntegrG zu einem Inklusions-, Teilhabe- und Gleichstellungsgesetz. Dieses soll u. a. auch regeln:
Prüfung einer Regelung zur Bildung/Wahl von Behindertenbeiräten in den kreisfreien Städten und Landkreisen 

SMS

2017 ff.

Weiterentwicklung des SächsIntegrG zu einem Inklusions-, Teilhabe- und Gleichstellungsgesetz. Dieses soll u. a. auch regeln: 
Erweiterte Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen: Prüfung von Formen und Möglichkeiten der weiteren Einbeziehung der Menschen mit Behinderungen bzw. ihrer Interessenvertretungen bei der Ausarbeitung und Umsetzung von Rechtsvorschriften und politischen Konzepten, die die Belange von Menschen mit Behinderungen betreffen

SMS

2017 ff.

Breites Beteiligungs- und Anhörungsverfahren bei der Erarbeitung des neuen Inklusions ‚ Teilhabe- und Gleichstellungsgesetzes

SMS

2017/2018

Anpassung des Wahlrechts: Sachsen wird nach der Stellungnahme bzw. gesetzgeberischen Reaktion des Bundes auf die nunmehr vorliegende Studie zum aktiven und passiven Wahlrecht von Menschen mit Behinderung prüfen, ob und welche Maßnahmen für das Landes- und Kommunalwahlrecht sinnvoll und erforderlich erscheinen

SMI

bis 2019

Gestaltung des Neujahrsempfangs des Ministerpräsidenten 2018 unter dem Thema »Aktionen der Sächsischen Staatsregierung zur Umsetzung der UN-BRK«

SK, SMS

2017/2018

Maßnahme Zuständigkeit Zeitrahmen

Anpassung bzw. Änderung der in Sachsen geltenden Richtlinie Teilhabe, so dass der notwendige Eigenanteil verringert wird. Darüber hinaus wird geprüft, ob ehrenamtliche Arbeit als Teil des Eigenanteils anerkannt werden kann.

SMS

2017

Prüfung der Auswirkungen der Regelungen des § 78 Bundesteilhabegesetz zur Finanzierung von persönlicher Assistenz für Menschen mit Behinderungen im Bereich ehrenamtlicher Tätigkeit – außerhalb der bisherigen Leistung, die im Rahmen des Persönlichen Budgets als sogenannte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben gezahlt werden kann.

SMS

2017

Maßnahme Zuständigkeit Zeitrahmen

Aufnahme des Themas Barrierefreiheit von elektronischen Kommunikationsangeboten durch die AG Content in den offiziellen Styleguide. Folgende Inhalte sollten unter anderem enthalten sein: Grundlagen, Prüfungsmöglichkeiten entsprechend BITV 2.0, BIKOSAX Dienstleistungsspektrum der DZB, barrierefreie Inhaltserstellung (Broschüren, Dokumente, Videos etc.). Damit wird man der staatlichen Vorbildfunktion für die anderen, bislang nicht von der Gestaltungsrichtlinie eingeschlossenen Institutionen gerecht.

SK, alle Ressorts

2016 ff.

Erneute Prüfung des Internetauftritts www.sachsen.de hinsichtlich Barrierefreiheit (BITV 2.0); ggf. Anstreben einer 95+-Punktebewertung

SK

2017

Auf Basis und im Rahmen der Ergebnisse einer vorhergehenden Machbarkeitsstudie gegebenenfalls Aufbau eines zentralen Informationsportals als Voraussetzung zur besseren Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Hier sollen alle Informationen zusammenfließen, die für eine bessere Transparenz von barrierefreien Angeboten notwendig sind.

SMS, SK, SMI

2017

Sensibilisierung zum Thema Barrierefreiheit sowie Ausbau der Schulungsangebote für Anwender und Entscheider mit entsprechender Zielgruppenausrichtung.

alle Ressorts

fortlaufend

Sonstige Informationsangebote des Freistaates Sachsen sollen barrierefrei zugänglich sein. Hierfür erstellt die Staatsregierung einen verbindlichen Zeitplan.

alle Ressorts

2017 ff.

Aufnahme von Informationen zur Barrierefreiheit und Zugänglichkeit von Behörden in das zentrale Informationsportal für Verwaltungsverfahren Amt24 (www.amt24.sachsen.de); Die im Portal bereitgestellten Vordrucke/PDF-Formulare müssen nach dem jeweils geltenden DIN-ISO-Standard barrierefrei gestaltet werden. Sie werden durch die zuständigen Behörden gepflegt.

SMI, alle Ressorts, Träger der Selbstverwaltung

2016

Publikation des Aktionsplans der Sächsischen Staatsregierung in Leichter Sprache

SMS

2016

Beratungsangebot der DZB zum Kompetenzzentrum für barrierefreie Informations- und Kommunikationsangebote des Freistaates an der DZB Leipzig aufbauen und nachhaltig etablieren

SMWK, SMS

2016/2017

Einführung eines »BIKOSAX«-Gütesiegels für barrierefreie Webauftritte, Webanwendungen und spezielle E-Government-Anwendungen. Dieses kann durch die DZB verliehen und dabei auch an nichtstaatliche Stellen (Museen, Hochschulen etc.) vergeben werden. Damit soll das Engagement für barrierefreie Internetangebote ausgezeichnet, Marketing betrieben und Öffentlichkeit/Transparenz für das Thema geschaffen werden.

SMWK, SMS

2016/2017

Entwicklung einer »DZB App« für mobile Endgeräte zum Download von DAISY-Hörbüchern

SMWK, SMS

2016

Weiteres Einsetzen dafür, dass Informationen des MDR, z. B. Sachsenspiegel und Informationssendungen sowie regionale Nachrichten in Gebärdensprache und in Leichter Sprache zur Verfügung stehen

SK

2017 ff.

 

Maßnahme Zuständigkeit Zeitrahmen

Implementierung eines Vertreters des SLB im Lenkungsausschuss gegen häusliche Gewalt

SMI

2016

Förderung der Barrierefreiheit von Beratungsangeboten nach dem Allgemeinem Gleichbehandlungsgesetz

SMS, SMGI alle Ressorts

fortlaufend

Verbesserung der Barrierefreiheit von Hilfsangeboten zur Bekämpfung häuslicher Gewalt

SMGI, SMI

fortlaufend

Maßnahme Zuständigkeit Zeitrahmen

Unterstützung von Diskussionsplattformen, in denen sich Akteure über die tatsächlichen Probleme austauschen:

Fortbildung der mit Betreuungssachen befassten Richter auch zu Möglichkeiten, die Betreuung durch andere Hilfesysteme zu vermeiden;
Unterstützung interdisziplinärer Austauschmöglichkeiten

SMJus

fortlaufend

Prüfung von weitergehendem Bedarf und ggf. von weiteren Fortbildungsveranstaltungen zum Betreuungs- und Unterbringungsrecht für Richter und der Unterstützungsmöglichkeiten für entsprechende Fortbildungen anderer beteiligter Professionen, insbesondere von Ärzten und Betreuern

SMJus

fortlaufend

Gegebenenfalls Ergreifen von notwendigen, im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten liegenden Maßnahmen, damit vorgelagerte sozialrechtliche Leistungen in erforderlichen Umfang erbracht werden

SMJus, SMS

2017

Maßnahme Zuständigkeit Zeitrahmen

Basierend auf den Ergebnissen einer vorhergehenden Machbarkeitsstudie Prüfung der Schaffung eines barrierefreien Informationsportals, das auf alle barrierefreien Angebote sozialer Beratung in Sachsen hinweist.

SMS

2016

Der Freistaat Sachsen prüft Möglichkeiten, um im Hinblick auf die Transparenz der Entscheidungspraxis im Feststellungsverfahren nach § 69 SGB IX die Einzel-GdB bei mehreren vorliegenden Behinderungen Gegenstand der Begründung des Bescheides werden zu lassen.

SMS

2017

Maßnahme Zuständigkeit Zeitrahmen

Durchführung einer Analyse zur Barrierefreiheit von landeseigenen Sportstätten in Sachsen; Erstellung einer Übersicht für das zu schaffende Informationsportal

SMF, SIB

2017

Durchführung einer Analyse zur Barrierefreiheit von landeseigenen Einrichtungen für Freizeit und Tourismus

SMF

2017

Aufrechterhaltung der bestehenden Angebote staatlicher Kultureinrichtungen für Menschen mit Behinderungen sowie zielgruppenspezifische Ergänzungen (z.B. taktile Leitsysteme, Tastobjekte, spezielle [Audio-]Führungen für Blinde und Sehgeschädigte, Führungen oder Videoguides in Gebärdensprache, Führungen und Vermittlungsangebote in leichter Sprache in staatlichen Museen)

SMWK, SMS

fortlaufend

Einmalige Projektförderung in Staatlichen Kunstsammlungen / Staatsbetrieben nach § 26 SäHO für die Staatlichen Kunstsammlungen Dresden:

  • Erstelllung eines 3D-Tastmodells des Residenzschlosses Dresden
  • Erstellung von Audioguides für Menschen mit Behinderungen für Führungen im Residenzschloss Dresden (Neues Grünes Gewölbe, Historisches Grünes Gewölbe, Münzkabinett, Türckische Cammer, Riesensaal)
  • Erstellung taktiler Grundrisse der Museen des Residenzschlosses Dresden

SMWK, SMS

2016

Einmalige Projektförderung in Kulturstaatsbetrieben/ Staatsbetrieben nach § 26 SäHO für das smac (Staatliches Museum für Archäologie Chemnitz):

  • Erstellung von Audioguide-Führungen
  • Barrierefreie Internetgestaltung
  • Erstellung eines Texthefts in Großschrift
  • Barrierefreier Zugang der Ausstellung im smac für Blinde und Sehbehinderte

SMWK, SMS

2016 - 2017

Einmalige Projektförderung in Kulturstaatsbetrieben / Staatsbetrieben nach § 26 SäHO für das Sächsische Staatstheater: Schwerhörigenanlage für das Kleine Haus

SMWK, SMS

2016

Einmalige Projektförderung in Kulturstaatsbetrieben / Staatsbetrieben nach § 26 SäHO für die Staatlichen Kunstsammlungen Dresden - Sächsische Landesstelle für Museumswesen: Barrierefreie Gestaltung der Homepage www.sachsens-museen-entdecken.de

SMWK, SMS

2016

Einmalige Projektförderung nach § 26 SäHO für die DZB: Beratungsmobil für Menschen mit Seheinschränkungen im Rahmen der Initiative des Beratungsangebotes »Blickpunkt Auge«

SMWK, SMS

2016

Einmalige Projektförderung nach Richtline »Teilhabe«: Projekte im Rahmen und zur Herstellung von Barrierefreiheit in nichtstaatlichen Museen und sonstigen Kultureinrichtungen:

  • Schloss Lauenstein: barrierefreie Homepagegestaltung
  • Museum für Naturkunde Chemnitz: Podcast für Sehbehinderte
  • Museum für Naturkunde Chemnitz: Handpuppen
  • Heimatmuseum Wilsdruff: virtueller Museumsrundgang im Internet
  • Deutsches Hygiene-Museum Dresden: Aktualisierung Dauerausstellung
  • Deutsches Hygiene-Museum Dresden: Erstellung von Führungen in Gebärdensprache mittels Videoguide
  • Deutsches Hygiene-Museum Dresden: Sonderausstellung »Sprache«
  • Deutsches Hygiene-Museum Dresden: Vermittlungsangebote und Veranstaltungen                                                
  • Filmfest Dresden: Kurzfilmprogramm zum Thema Behinderung
  • DOK Leipzig: Ausbau der inklusiven Festivalangebote

SMWK, SMS

2016

Einmaliges Sonderprogramm „Barrierefreie Kultur“: Maßnahmen zur Herstellung von Barrierefreiheit in nichtstaatlichen Museen und sonstigen Kultureinrichtungen:

  • Albrechtsburg Meißen: Plattformlift zur Sonderausstellung
  • Heimatmuseum Wilsdruff: Museumstexte in leichter Sprache
  • Heimatmuseum Wilsdruff: Tastmodell zur Topografie des Wilsdruffer Landes
  • Heimatmuseum Wilsdruff: Medienstation zum Sender Wilsdruff
  • Filmfest Dresden: Barrierefreie Gestaltung der Spielorte und des Festivals
  • Neiße-Filmfestival: Kinosaal umrüsten
  • LOFFT-Theater Leipzig: Anschaffung induktiver Höranlage

SMWK, SMS

2016

Förderung nach Richtlinie »Investition Teilhabe«: Maßnahmen zur Herstellung von Barrierefreiheit in nichtstaatlichen Museen und sonstigen Kultureinrichtungen:

  • Heimatmuseum Großhartmannsdorf: barrierefreier Aufzug
  • Technische Sammlungen Dresden/Museumskino: barrierefreie Gestaltung von Medieninstallationen und Texten für und durch Hörschleifen
  • Kulturfabrik Meda e. V. (Mittelherwigsdorf):
  • barrierefreie, behindertengerechte Toilette
  • Kulturfabrik Meda e. V. (Mittelherwigsdorf):
  • Barrierefreier Zugang durch Aufzug
  • Kulturfabrik Meda e. V. (Mittelherwigsdorf):
  • Barrierefreie, behindertengerechte Schlafplätze
  • Projekttheater Dresden e. V.: Barrierefreier Theatersaal

SMWK, SMS

2016

Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderungen bei der Planung und Vorbereitung der 4. Sächsischen Landesausstellung (barrierefreie Zugänglichkeit und Ausstellungsgestaltung soweit möglich) und weiteren Landesausstellungen

SMWK, SMS, SMF

in der Phase der Vorbereitung der Landesausstellungen

Berücksichtigung barrierefreiheitsspezifischer Aspekte bei der Vergabe von Fördermitteln im Bereich der konsumtiven und investiven Sportförderung

SMI

2017 ff.

Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderungen bei der Wettbewerbsauslobung und Einbeziehung von Experten aus den Reihen der Behindertenverbände bei der Vorbereitung von Landesgartenschauen

SMUL

in den Phasen der Vorbereitung der Landesgartenschauen

Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderungen bei der Vorbereitung und Durchführung des Tags der Sachsen

SK

fortlaufend

Förderung touristischer Infrastrukturmaßnahmen nach der FRL GRW-Infra (u. a. Errichtung und Erweiterung öffentlicher Einrichtungen des Tourismus sowie die Geländeerschließung für den Tourismus) und touristischer Investitionsvorhaben nach der FRL RIGA (Förderung der gewerblichen Wirtschaft einschließlich Tourismuswirtschaft). Die beantragten Maßnahmen können barrierefreie Aspekte berücksichtigen.

SMWA, SAB

fortlaufend

Inklusion im Segelsport, anteilige Finanzierung der Maßnahmen zur Barrierefreiheit des 1. Wassersportverein Lausitzer Seenland e. V.

SMI, SMS

2016/2017

Fortführung regelmäßiger praxisbezogener Fortbildungsangebote der Sächsischen Landesstelle für Museumswesen zum Thema Barrierefreiheit in und für Museen

SMWK, Sächsische Landesstelle für Museumswesen

fortlaufend

Finanzierung der Wiederaufnahme/Fortführung eines Projektes, das Kultureinrichtungen und Kulturschaffende in den ländlichen Räumen zu Fragen der Barrierefreiheit informiert, sensibilisiert und berät.

SMWK

2017

Behandlung des Themas »Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention« auf der Jahrestagung der Kulturraumsekretariate, gegebenenfalls unter Einbeziehung des Beauftragten der Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Vertretern von Selbsthilfeverbänden und/oder externer Experten.

SMWK

fortlaufend

Sensibilisierungs- und Weiterbildungsangebote der TMGS für touristische Leistungsträger (Unterkünfte, Kultur- und Freizeiteinrichtungen), z. B. Leitfaden »Tourismus für ALLE in Sachsen«, Workshop-Reihe, Fachtagung

SMWA, TMGS

fortlaufend

Erstellung einer Broschüre »Sachsen Barrierefrei« (Unterkünfte, Kultur, Freizeit)

SMWA, TMGS

fortlaufend

Erstellung einer CD »Sachsen Barrierefrei« als Hörfassung im DAISY-Format

SMWA, TMGS

fortlaufend

Information auf den Internetseiten www.sachsen-tourismus.de über barrierefreie Angebote sowie zum Projekt »Sachsen Barrierefrei – Urlaub in Sachsen«

SMWA, TMGS

fortlaufend

Nutzung von zielgruppenspezifischen Kommunikations- und Vertriebswegen

SMWA, TMGS

fortlaufend

Durchführung eines integrativen Marketings, d. h. Kommunikation von Barrierefreiheit im Rahmen der Information zu den Produktlinien, z. B. Familienurlaub, Kunst und Kultur, Städtereisen, Aktiv, Vitalurlaub. (Ab der Broschüre »Sachsen Barrierefrei 2016/2017« werden zudem jene zertifizierten Unterkünfte und Freizeiteinrichtungen mit dem Logo »Familienurlaub in Sachsen« gekennzeichnet, die den hohen Qualitätsanforderungen für einen familienfreundlichen Urlaub gerecht werden. Somit wird der Kreis zu weiteren Zielgruppen geschlossen.)

SMWA, TMGS

fortlaufend

Förderung von Maßnahmen des Tourismusmarketing nach der FRL Tourismus.

SMWA, SAB

fortlaufend

Barrierefreier Internetauftritt des Landessportbundes Sachsen. Einbindung der Software ReadSpeaker in den Internetauftritt des Landessportbundes

SMS

2016

Projekte

Auf Initiative der Sächsischen Staatskanzlei (SK) und des Sächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst (SMWK) wurden beziehungsweise werden in Zusammenarbeit mit der Deutschen Zentralbücherei für Blinde (DZB) drei Projekte im Bereich »Gesellschaftliche Partizipation« realisiert. Bereits entwickelt wurde eine DZB-App für mobile Endgeräte wie Smartphones oder Tablets, um DAISY-Hörbücher herunterladen zu können. Partner bei der Entwicklung und Programmierung der App war das Dresdner Unternehmen VisorApps.

Kurz vor dem Abschluss steht das Projekt DZB-Mobil, ein Beratungsmobil für Menschen mit Seheinschränkungen. Realisiert wird dieses Projekt auf Basis des Beratungsangebotes »Blickpunkt Auge« des Blinden- und Sehbehindertenverbandes Sachsen e. V. und der DZB.

Eine Grundlage für längerfristige Maßnahmen bildet das Projekt BIKOSAX (Barrierefreie Informations- und Kommunikationsangebote des Freistaates Sachsen). Im Rahmen dieses Projektes prüft und gestaltet die DZB die Barrierefreiheit von Internetauftritten und anderen digitalen Informationsangeboten. Die DZB unterstützt damit Behörden und Einrichtungen des Freistaates Sachsen bei der Aufbereitung und Gestaltung von Informations- und Kommunikationsangeboten, die für jedermann sein sollen. Die Leistungen der DZB umfassen dabei  sowohl, dass Sensibilisierungs-  und Schulungveranstaltungen angeboten, als auch, dass Dienstleistungen zur Erstellung und Verbreitung barrierefreier Dokumente bis hin zur Entwicklung eines BIKOSAX-Zertifikates zu deren Bewertung erbracht werden. Darüber hinaus berät die DZB  zur barrierefreien Gestaltung neuer Applikationen und wirkt an deren Tests mit.

Sächsisches Änderungsgesetz zur Ausführung des Sozialgesetzbuches in Leichter Sprache

Mit dem Inkrafttreten des Bundesteilhabegesetzes müssen auch Regelungen auf Länderebene zur Ausführung des Sozialgesetzbuches angepasst werden. Der Sächsische Landtag hat deswegen am 27. Juni 2018 das »Gesetz zur Regelung von Zuständigkeiten nach dem Sozialgesetzbuch und zur Zuständigkeit des Kommunalen Sozialverbands Sachsen« beschlossen. Es handelt sich um ein Änderungsgesetz, das heißt, ausgewählte Paragrafen und nicht das komplette Gesetz wurden geändert. Wegen der Komplexität des Gesetzes wurden die wesentlichen Regelungsinhalte in Leichte Sprache übertragen.

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