Teilhabe an der Gesellschaft
Nichts über uns ohne uns . Die Sächsische Staatsregierung setzt sich dafür ein, dass Menschen mit Behinderungen uneingeschränkt an der politischen Willensbildung teilnehmen können.
Die Teilhabe an der Gesellschaft betrifft alle Lebensbereiche. Dazu gehört auch, dass Menschen mit Behinderungen mit anderen am öffentlichen, politischen, kulturellen und zivilgesellschaftlichem Leben teilnehmen können. Sie sollen ebenso die Gesellschaft durch politische und zivilgesellschaftliche Organisationen mitgestalten können. Der Sächsischen Staatsregierung ist es ein wichtiges Anliegen, die Voraussetzungen dafür weiter zu verbessern. Menschen mit Behinderungen sollen ihre politischen und zivilgesellschaftlichen Rechte mit anderen ausüben können. Sie sollen als Experten in eigener Sache in allen Bereichen ihre Lebensbedingungen mitgestalten können.
Politische Teilhabe und Interessenvertretung
Die politische Interessenvertretung für Menschen mit Behinderungen hat der Freistaat Sachsen im Sächsischen Integrationsgesetz geregelt. Dieses soll zu einem Sächsischen Inklusionsgesetz weiterentwickelt werden. Für die Belange von Menschen mit Behinderungen setzt sich der Beauftragte der Sächsischen Staatsregierung ein. Er fördert deren Teilhabe in allen gesellschaftlichen Bereichen. So berät er die Landesregierung genauso wie einzelne Bürger mit Behinderungen, Einrichtungen und Verbände. Die Ergebnisse einer vom Bund beauftragen Studie zur Situation von Menschen mit Behinderungen bei der Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechts liegen vor. Die Sächsische Staatsregierung wird daraus Handlungsempfehlungen erarbeiten.
- Zum Sächsischen Inklusionsgesetz
- Zum Sächsischen Inklusionsgesetz in Leichter Sprache (*.pdf, 11,67 MB)
- Informationen des Beauftragten der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Zivilgesellschaftliches Engagement
Uneingeschränkt sollen Menschen mit Behinderungen an der Zivilgesellschaft teilhaben können. Denn Menschen mit Behinderungen sollen ihre Lebensbedingungen in allen Bereichen als Experten in eigener Sache mitgestalten. Viele freiwillig engagierte Bürger unterstützen Menschen mit Behinderungen. Genauso leisten Menschen mit Behinderungen selbst dieses wichtige Engagement. Der Freistaat Sachsen fördert das Engagement von und für Menschen mit Behinderungen. Für die Sächsische Staatsregierung ist es wesentlich, ein neues Inklusions-, Teilhabe- und Gleichstellungsgesetz zu erarbeiten.
Barrierefreie Informationen und Kommunikation
Menschen mit Behinderungen sollen den gleichberechtigten Zugang zu Informationen und Kommunikation haben. So gestalten die Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen des Freistaates Sachsen ihre Internetauftritte und -anwendungen schrittweise barrierefrei. Menschen mit Hör- und Sprachbehinderungen haben einen Rechtsanspruch darauf, ihre eigenen Rechte im Verwaltungsverfahren mit geeigneten Kommunikationshilfen wahrzunehmen. Als öffentlich rechtlicher Sender erweitert der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR) stufenweise seine Informationsangebote für hör- und sehbehinderte Menschen. So soll es ab der nächsten Amtsperiode 2021 möglich sein, einen Vertreter für Menschen mit Behinderungen in den MDR-Rundfunkrat zu entsenden.
Schutz der Persönlichkeit
Die Menschenrechte gelten uneingeschränkt für Menschen mit und ohne Behinderungen. Dennoch stehen Menschen mit Behinderungen häufig in einem besonderen Abhängigkeitsverhältnis und benötigen besondere Hilfe, wenn sie von Diskriminierung und Gewalt betroffen sind. Auch Menschen mit Behinderungen, die in Einrichtungen leben, müssen konsequent vor Gewalt geschützt werden. Barrierefreie allgemeine Angebote zum Schutz vor Gewalt sowie der barrierefreie physische und kommunikative Zugang zu Polizei und Justiz sind notwendig. Für einen wirksamen Schutz vor Diskriminierung und Gewalt soll im Freistaat Sachsen eine Strategie entwickelt werden.
Rechtliche Betreuung und Entscheidungsfreiheit
Mitunter sind Menschen mit Behinderungen nicht in der Lage, eigenständig zu handeln. Rechtliche Betreuer können den Schutz ihrer persönlichen Rechte und Handlungsfähigkeit übernehmen. Die Maßnahmen müssen verhältnismäßig, von möglichst kurzer Dauer und auf die Person zugeschnitten sein. Sie müssen regelmäßig überprüft werden. Das geltende Betreuungsrecht trägt den Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention Rechnung. Der Bund hat eine Studie zur Bestandsaufnahme der »anderen Hilfen« in Auftrag gegeben, die eine Betreuung entbehrlich machen. Nach Auswertung der Studie wird die Sächsische Staatsregierung gegebenenfalls notwendige Maßnahmen ergreifen.
Information und Beratung von Menschen mit Behinderungen
Aufklärung, Auskunft und Beratung für Menschen mit und ohne Behinderungen gehören zu den Pflichtaufgaben eines jeden Sozialleistungsträgers. Beratungsangebote müssen transparent, vollumfänglich und eindeutig sein. Ziel ist es, für Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen jeweils geeignete Kommunikationsformen zu nutzen. Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige müssen eindeutig erkennen können, auf welche Leistungen sie Anspruch haben und welcher Träger für welche Leistungen zuständig ist. Bescheide sollten verständlich in einer einfachen Sprache geschrieben sein. So könnten Widerspruchs- und Klageverfahren vermieden werden.
Kultur, Sport, Freizeit und Tourismus
Menschen mit Behinderungen haben das Recht, gleichberechtigt mit anderen am kulturellen Leben teilzunehmen. Dazu braucht es einen gleichberechtigten Zugang zu kulturellen Aktivitäten und Orten wie Theater, Museen, Kinos und Bibliotheken genauso wie zu Sport-, Erholungs- und Tourismusstätten. Perspektivisch sollen alle kulturellen Einrichtungen des Freistaates Sachsen und der Kommunen barrierefrei zugänglich sein.
Es fehlt eine Ist-Stand-Analyse darüber, welche Sportstätten für welche Behinderungsformen zugänglich und über den ÖPNV barrierefrei erreichbar sind.
Unter dem Dach des Sächsischen Behinderten- und Versehrtensportverband e.V. erfahren Sie mehr über die sportlichen Aktivitäten der einzelnen Verbände in Sachsen. Über den Sport für behinderte Menschen informiert der Gehörlosen-Sportverband Sachsen e.V. Kindern und Erwachsenen mit einer geistigen Behinderung ein regelmäßiges Sportangebot zu unterbreiten ist die Absicht von Special Olympics Sachsen.
Für den Tourismus können barrierefreie Angebote für Gäste mit Behinderungen sogar zu einem Wettbewerbsvorteil werden.
Der zentrale Ansprechpartner für den barrierefreien Tourismus in Deutschland ist die Nationale Koordinationsstelle Tourismus für Alle e.V. (NatKo). Die Tourismus Marketing Gesellschaft Sachsen hat auf ihrer Internetseite unter Sachsen Barrierefrei eine vielfältige Auswahl an barrierefreien Unterkünften, Kultur- und Freizeitangeboten zusammengetragen. Neben der Beschreibung der Zugänglichkeit der einzelnen Einrichtungen für Reisende mit Mobilitätseinschränkungen finden Sie auch spezielle Angebote für Reisende mit Sinneseinschränkungen sowie für lern- und geistig behinderte Menschen.
- Special Olympics Sachsen
- Gehörlosen-Sportverband Sachsen e. V.
- Sächsischer Behinderten- und Versehrtensportverband e. V.
- Nationale Koordinationsstelle Tourismus für Alle e. V. (NatKo)
- Tourismus und Reisen: Sachsen barrierefrei
Maßnahmen aus dem Aktionsplan
Maßnahme | Zuständigkeit | Zeitrahmen |
---|---|---|
Weiterentwicklung des SächsIntegrG zu einem Inklusions-, Teilhabe- und Gleichstellungsgesetz. Dieses soll u. a. auch regeln: |
SMS |
2017 ff. |
Weiterentwicklung des SächsIntegrG zu einem Inklusions-, Teilhabe- und Gleichstellungsgesetz. Dieses soll u. a. auch regeln: |
SMS |
2017 ff. |
Weiterentwicklung des SächsIntegrG zu einem Inklusions-, Teilhabe- und Gleichstellungsgesetz. Dieses soll u. a. auch regeln: |
SMS |
2017 ff. |
Weiterentwicklung des SächsIntegrG zu einem Inklusions-, Teilhabe- und Gleichstellungsgesetz. Dieses soll u. a. auch regeln: |
SMS |
2017 ff. |
Weiterentwicklung des SächsIntegrG zu einem Inklusions-, Teilhabe- und Gleichstellungsgesetz. Dieses soll u. a. auch regeln: |
SMS |
2017 ff. |
Breites Beteiligungs- und Anhörungsverfahren bei der Erarbeitung des neuen Inklusions ‚ Teilhabe- und Gleichstellungsgesetzes |
SMS |
2017/2018 |
Anpassung des Wahlrechts: Sachsen wird nach der Stellungnahme bzw. gesetzgeberischen Reaktion des Bundes auf die nunmehr vorliegende Studie zum aktiven und passiven Wahlrecht von Menschen mit Behinderung prüfen, ob und welche Maßnahmen für das Landes- und Kommunalwahlrecht sinnvoll und erforderlich erscheinen |
SMI |
bis 2019 |
Gestaltung des Neujahrsempfangs des Ministerpräsidenten 2018 unter dem Thema »Aktionen der Sächsischen Staatsregierung zur Umsetzung der UN-BRK« |
SK, SMS |
2017/2018 |
Maßnahme | Zuständigkeit | Zeitrahmen |
---|---|---|
Anpassung bzw. Änderung der in Sachsen geltenden Richtlinie Teilhabe, so dass der notwendige Eigenanteil verringert wird. Darüber hinaus wird geprüft, ob ehrenamtliche Arbeit als Teil des Eigenanteils anerkannt werden kann. |
SMS |
2017 |
Prüfung der Auswirkungen der Regelungen des § 78 Bundesteilhabegesetz zur Finanzierung von persönlicher Assistenz für Menschen mit Behinderungen im Bereich ehrenamtlicher Tätigkeit – außerhalb der bisherigen Leistung, die im Rahmen des Persönlichen Budgets als sogenannte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben gezahlt werden kann. |
SMS |
2017 |
Maßnahme | Zuständigkeit | Zeitrahmen |
---|---|---|
Aufnahme des Themas Barrierefreiheit von elektronischen Kommunikationsangeboten durch die AG Content in den offiziellen Styleguide. Folgende Inhalte sollten unter anderem enthalten sein: Grundlagen, Prüfungsmöglichkeiten entsprechend BITV 2.0, BIKOSAX Dienstleistungsspektrum der DZB, barrierefreie Inhaltserstellung (Broschüren, Dokumente, Videos etc.). Damit wird man der staatlichen Vorbildfunktion für die anderen, bislang nicht von der Gestaltungsrichtlinie eingeschlossenen Institutionen gerecht. |
SK, alle Ressorts |
2016 ff. |
Erneute Prüfung des Internetauftritts www.sachsen.de hinsichtlich Barrierefreiheit (BITV 2.0); ggf. Anstreben einer 95+-Punktebewertung |
SK |
2017 |
Auf Basis und im Rahmen der Ergebnisse einer vorhergehenden Machbarkeitsstudie gegebenenfalls Aufbau eines zentralen Informationsportals als Voraussetzung zur besseren Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Hier sollen alle Informationen zusammenfließen, die für eine bessere Transparenz von barrierefreien Angeboten notwendig sind. |
SMS, SK, SMI |
2017 |
Sensibilisierung zum Thema Barrierefreiheit sowie Ausbau der Schulungsangebote für Anwender und Entscheider mit entsprechender Zielgruppenausrichtung. |
alle Ressorts |
fortlaufend |
Sonstige Informationsangebote des Freistaates Sachsen sollen barrierefrei zugänglich sein. Hierfür erstellt die Staatsregierung einen verbindlichen Zeitplan. |
alle Ressorts |
2017 ff. |
Aufnahme von Informationen zur Barrierefreiheit und Zugänglichkeit von Behörden in das zentrale Informationsportal für Verwaltungsverfahren Amt24 (www.amt24.sachsen.de); Die im Portal bereitgestellten Vordrucke/PDF-Formulare müssen nach dem jeweils geltenden DIN-ISO-Standard barrierefrei gestaltet werden. Sie werden durch die zuständigen Behörden gepflegt. |
SMI, alle Ressorts, Träger der Selbstverwaltung |
2016 |
Publikation des Aktionsplans der Sächsischen Staatsregierung in Leichter Sprache |
SMS |
2016 |
Beratungsangebot der DZB zum Kompetenzzentrum für barrierefreie Informations- und Kommunikationsangebote des Freistaates an der DZB Leipzig aufbauen und nachhaltig etablieren |
SMWK, SMS |
2016/2017 |
Einführung eines »BIKOSAX«-Gütesiegels für barrierefreie Webauftritte, Webanwendungen und spezielle E-Government-Anwendungen. Dieses kann durch die DZB verliehen und dabei auch an nichtstaatliche Stellen (Museen, Hochschulen etc.) vergeben werden. Damit soll das Engagement für barrierefreie Internetangebote ausgezeichnet, Marketing betrieben und Öffentlichkeit/Transparenz für das Thema geschaffen werden. |
SMWK, SMS |
2016/2017 |
Entwicklung einer »DZB App« für mobile Endgeräte zum Download von DAISY-Hörbüchern |
SMWK, SMS |
2016 |
Weiteres Einsetzen dafür, dass Informationen des MDR, z. B. Sachsenspiegel und Informationssendungen sowie regionale Nachrichten in Gebärdensprache und in Leichter Sprache zur Verfügung stehen |
SK |
2017 ff. |
Maßnahme | Zuständigkeit | Zeitrahmen |
---|---|---|
Implementierung eines Vertreters des SLB im Lenkungsausschuss gegen häusliche Gewalt |
SMI |
2016 |
Förderung der Barrierefreiheit von Beratungsangeboten nach dem Allgemeinem Gleichbehandlungsgesetz |
SMS, SMGI alle Ressorts |
fortlaufend |
Verbesserung der Barrierefreiheit von Hilfsangeboten zur Bekämpfung häuslicher Gewalt |
SMGI, SMI |
fortlaufend |
Maßnahme | Zuständigkeit | Zeitrahmen |
---|---|---|
Unterstützung von Diskussionsplattformen, in denen sich Akteure über die tatsächlichen Probleme austauschen: Fortbildung der mit Betreuungssachen befassten Richter auch zu Möglichkeiten, die Betreuung durch andere Hilfesysteme zu vermeiden; |
SMJus |
fortlaufend |
Prüfung von weitergehendem Bedarf und ggf. von weiteren Fortbildungsveranstaltungen zum Betreuungs- und Unterbringungsrecht für Richter und der Unterstützungsmöglichkeiten für entsprechende Fortbildungen anderer beteiligter Professionen, insbesondere von Ärzten und Betreuern |
SMJus |
fortlaufend |
Gegebenenfalls Ergreifen von notwendigen, im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten liegenden Maßnahmen, damit vorgelagerte sozialrechtliche Leistungen in erforderlichen Umfang erbracht werden |
SMJus, SMS |
2017 |
Maßnahme | Zuständigkeit | Zeitrahmen |
---|---|---|
Basierend auf den Ergebnissen einer vorhergehenden Machbarkeitsstudie Prüfung der Schaffung eines barrierefreien Informationsportals, das auf alle barrierefreien Angebote sozialer Beratung in Sachsen hinweist. |
SMS |
2016 |
Der Freistaat Sachsen prüft Möglichkeiten, um im Hinblick auf die Transparenz der Entscheidungspraxis im Feststellungsverfahren nach § 69 SGB IX die Einzel-GdB bei mehreren vorliegenden Behinderungen Gegenstand der Begründung des Bescheides werden zu lassen. |
SMS |
2017 |
Maßnahme | Zuständigkeit | Zeitrahmen |
---|---|---|
Durchführung einer Analyse zur Barrierefreiheit von landeseigenen Sportstätten in Sachsen; Erstellung einer Übersicht für das zu schaffende Informationsportal |
SMF, SIB |
2017 |
Durchführung einer Analyse zur Barrierefreiheit von landeseigenen Einrichtungen für Freizeit und Tourismus |
SMF |
2017 |
Aufrechterhaltung der bestehenden Angebote staatlicher Kultureinrichtungen für Menschen mit Behinderungen sowie zielgruppenspezifische Ergänzungen (z.B. taktile Leitsysteme, Tastobjekte, spezielle [Audio-]Führungen für Blinde und Sehgeschädigte, Führungen oder Videoguides in Gebärdensprache, Führungen und Vermittlungsangebote in leichter Sprache in staatlichen Museen) |
SMWK, SMS |
fortlaufend |
Einmalige Projektförderung in Staatlichen Kunstsammlungen / Staatsbetrieben nach § 26 SäHO für die Staatlichen Kunstsammlungen Dresden:
|
SMWK, SMS |
2016 |
Einmalige Projektförderung in Kulturstaatsbetrieben/ Staatsbetrieben nach § 26 SäHO für das smac (Staatliches Museum für Archäologie Chemnitz):
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SMWK, SMS |
2016 - 2017 |
Einmalige Projektförderung in Kulturstaatsbetrieben / Staatsbetrieben nach § 26 SäHO für das Sächsische Staatstheater: Schwerhörigenanlage für das Kleine Haus |
SMWK, SMS |
2016 |
Einmalige Projektförderung in Kulturstaatsbetrieben / Staatsbetrieben nach § 26 SäHO für die Staatlichen Kunstsammlungen Dresden - Sächsische Landesstelle für Museumswesen: Barrierefreie Gestaltung der Homepage www.sachsens-museen-entdecken.de |
SMWK, SMS |
2016 |
Einmalige Projektförderung nach § 26 SäHO für die DZB: Beratungsmobil für Menschen mit Seheinschränkungen im Rahmen der Initiative des Beratungsangebotes »Blickpunkt Auge« |
SMWK, SMS |
2016 |
Einmalige Projektförderung nach Richtline »Teilhabe«: Projekte im Rahmen und zur Herstellung von Barrierefreiheit in nichtstaatlichen Museen und sonstigen Kultureinrichtungen:
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SMWK, SMS |
2016 |
Einmaliges Sonderprogramm „Barrierefreie Kultur“: Maßnahmen zur Herstellung von Barrierefreiheit in nichtstaatlichen Museen und sonstigen Kultureinrichtungen:
|
SMWK, SMS |
2016 |
Förderung nach Richtlinie »Investition Teilhabe«: Maßnahmen zur Herstellung von Barrierefreiheit in nichtstaatlichen Museen und sonstigen Kultureinrichtungen:
|
SMWK, SMS |
2016 |
Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderungen bei der Planung und Vorbereitung der 4. Sächsischen Landesausstellung (barrierefreie Zugänglichkeit und Ausstellungsgestaltung soweit möglich) und weiteren Landesausstellungen |
SMWK, SMS, SMF |
in der Phase der Vorbereitung der Landesausstellungen |
Berücksichtigung barrierefreiheitsspezifischer Aspekte bei der Vergabe von Fördermitteln im Bereich der konsumtiven und investiven Sportförderung |
SMI |
2017 ff. |
Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderungen bei der Wettbewerbsauslobung und Einbeziehung von Experten aus den Reihen der Behindertenverbände bei der Vorbereitung von Landesgartenschauen |
SMUL |
in den Phasen der Vorbereitung der Landesgartenschauen |
Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderungen bei der Vorbereitung und Durchführung des Tags der Sachsen |
SK |
fortlaufend |
Förderung touristischer Infrastrukturmaßnahmen nach der FRL GRW-Infra (u. a. Errichtung und Erweiterung öffentlicher Einrichtungen des Tourismus sowie die Geländeerschließung für den Tourismus) und touristischer Investitionsvorhaben nach der FRL RIGA (Förderung der gewerblichen Wirtschaft einschließlich Tourismuswirtschaft). Die beantragten Maßnahmen können barrierefreie Aspekte berücksichtigen. |
SMWA, SAB |
fortlaufend |
Inklusion im Segelsport, anteilige Finanzierung der Maßnahmen zur Barrierefreiheit des 1. Wassersportverein Lausitzer Seenland e. V. |
SMI, SMS |
2016/2017 |
Fortführung regelmäßiger praxisbezogener Fortbildungsangebote der Sächsischen Landesstelle für Museumswesen zum Thema Barrierefreiheit in und für Museen |
SMWK, Sächsische Landesstelle für Museumswesen |
fortlaufend |
Finanzierung der Wiederaufnahme/Fortführung eines Projektes, das Kultureinrichtungen und Kulturschaffende in den ländlichen Räumen zu Fragen der Barrierefreiheit informiert, sensibilisiert und berät. |
SMWK |
2017 |
Behandlung des Themas »Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention« auf der Jahrestagung der Kulturraumsekretariate, gegebenenfalls unter Einbeziehung des Beauftragten der Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Vertretern von Selbsthilfeverbänden und/oder externer Experten. |
SMWK |
fortlaufend |
Sensibilisierungs- und Weiterbildungsangebote der TMGS für touristische Leistungsträger (Unterkünfte, Kultur- und Freizeiteinrichtungen), z. B. Leitfaden »Tourismus für ALLE in Sachsen«, Workshop-Reihe, Fachtagung |
SMWA, TMGS |
fortlaufend |
Erstellung einer Broschüre »Sachsen Barrierefrei« (Unterkünfte, Kultur, Freizeit) |
SMWA, TMGS |
fortlaufend |
Erstellung einer CD »Sachsen Barrierefrei« als Hörfassung im DAISY-Format |
SMWA, TMGS |
fortlaufend |
Information auf den Internetseiten www.sachsen-tourismus.de über barrierefreie Angebote sowie zum Projekt »Sachsen Barrierefrei – Urlaub in Sachsen« |
SMWA, TMGS |
fortlaufend |
Nutzung von zielgruppenspezifischen Kommunikations- und Vertriebswegen |
SMWA, TMGS |
fortlaufend |
Durchführung eines integrativen Marketings, d. h. Kommunikation von Barrierefreiheit im Rahmen der Information zu den Produktlinien, z. B. Familienurlaub, Kunst und Kultur, Städtereisen, Aktiv, Vitalurlaub. (Ab der Broschüre »Sachsen Barrierefrei 2016/2017« werden zudem jene zertifizierten Unterkünfte und Freizeiteinrichtungen mit dem Logo »Familienurlaub in Sachsen« gekennzeichnet, die den hohen Qualitätsanforderungen für einen familienfreundlichen Urlaub gerecht werden. Somit wird der Kreis zu weiteren Zielgruppen geschlossen.) |
SMWA, TMGS |
fortlaufend |
Förderung von Maßnahmen des Tourismusmarketing nach der FRL Tourismus. |
SMWA, SAB |
fortlaufend |
Barrierefreier Internetauftritt des Landessportbundes Sachsen. Einbindung der Software ReadSpeaker in den Internetauftritt des Landessportbundes |
SMS |
2016 |
Projekte
Auf Initiative der Sächsischen Staatskanzlei (SK) und des Sächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst (SMWK) wurden beziehungsweise werden in Zusammenarbeit mit der Deutschen Zentralbücherei für Blinde (DZB) drei Projekte im Bereich »Gesellschaftliche Partizipation« realisiert. Bereits entwickelt wurde eine DZB-App für mobile Endgeräte wie Smartphones oder Tablets, um DAISY-Hörbücher herunterladen zu können. Partner bei der Entwicklung und Programmierung der App war das Dresdner Unternehmen VisorApps.
Kurz vor dem Abschluss steht das Projekt DZB-Mobil, ein Beratungsmobil für Menschen mit Seheinschränkungen. Realisiert wird dieses Projekt auf Basis des Beratungsangebotes »Blickpunkt Auge« des Blinden- und Sehbehindertenverbandes Sachsen e. V. und der DZB.
Eine Grundlage für längerfristige Maßnahmen bildet das Projekt BIKOSAX (Barrierefreie Informations- und Kommunikationsangebote des Freistaates Sachsen). Im Rahmen dieses Projektes prüft und gestaltet die DZB die Barrierefreiheit von Internetauftritten und anderen digitalen Informationsangeboten. Die DZB unterstützt damit Behörden und Einrichtungen des Freistaates Sachsen bei der Aufbereitung und Gestaltung von Informations- und Kommunikationsangeboten, die für jedermann sein sollen. Die Leistungen der DZB umfassen dabei sowohl, dass Sensibilisierungs- und Schulungveranstaltungen angeboten, als auch, dass Dienstleistungen zur Erstellung und Verbreitung barrierefreier Dokumente bis hin zur Entwicklung eines BIKOSAX-Zertifikates zu deren Bewertung erbracht werden. Darüber hinaus berät die DZB zur barrierefreien Gestaltung neuer Applikationen und wirkt an deren Tests mit.
Sächsisches Änderungsgesetz zur Ausführung des Sozialgesetzbuches in Leichter Sprache
Mit dem Inkrafttreten des Bundesteilhabegesetzes müssen auch Regelungen auf Länderebene zur Ausführung des Sozialgesetzbuches angepasst werden. Der Sächsische Landtag hat deswegen am 27. Juni 2018 das »Gesetz zur Regelung von Zuständigkeiten nach dem Sozialgesetzbuch und zur Zuständigkeit des Kommunalen Sozialverbands Sachsen« beschlossen. Es handelt sich um ein Änderungsgesetz, das heißt, ausgewählte Paragrafen und nicht das komplette Gesetz wurden geändert. Wegen der Komplexität des Gesetzes wurden die wesentlichen Regelungsinhalte in Leichte Sprache übertragen.