Hauptinhalt

Feststellungsverfahren nach SGB IX

Nachteilsausgleiche für Menschen mit Behinderung

Behinderte Menschen können abhängig vom Ausmaß und der Art ihrer Behinderungen verschiedene Erleichterungen oder Leistungen zum Ausgleich der durch die Behinderung verursachten Nachteile erhalten.

In Betracht kommen zum Beispiel:

  • Steuerbefreiungen und Steuererleichterungen (Einkommen- und Kfz-Steuer)
  • Freifahrt im öffentlichen Personenverkehr
  • Parkerleichterungen
  • Rundfunkbeitragsbefreiung oder -ermäßigung sowie Telefongebührenermäßigung
  • Wohngeldfreibeträge

Zuständig für die Auskünfte und Feststellung der Voraussetzungen ist im Freistaat Sachsen seit dem 1. August 2008 das für Ihren Wohnort zuständige Landratsamt. In Dresden, Leipzig und Chemnitz ist es die Stadtverwaltung.

 

Informationen und Antragstellung

Logo Amt 24

Rechtsgrundlage

Ein Paragrafenzeichen schwebt über der Hand einer Frau, die nur in der Unschärfe zu sehen ist.

© vege/fotolia.de

zurück zum Seitenanfang