Kommunale Behindertenbeauftragte
Die sächsischen Landkreise und kreisfreien Städte haben zur Wahrung der Interessen von Menschen mit Behinderungen Beauftragte berufen. Die vollständigen Adressen finden Sie hier.
Die sächsischen Landkreise und kreisfreien Städte haben zur Wahrung der Interessen von Menschen mit Behinderungen Beauftragte berufen. Die vollständigen Adressen finden Sie hier.
Hier finden Sie alle Beratungsangebote der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung. Sie entscheiden selbst, von welcher EUTB Sie sich beraten lassen möchten. Es gibt keine örtlichen und sachlichen Einschränkungen.
Nutzen Sie die verschiedenen regionalen Beratungsangebote für Menschen mit Behinderungen der Landkreise und Kreisfreien Städte sowie der freien Träger im Freistaat Sachsen.
Telefon: 0800 4555500
Telefon: 0800 4555520
Beratung und Informationen für Arbeitgeber und schwerbehinderte Menschen.
Telefon: 0371 577338
E-Mail: integrationsamt@ksv-sachsen.de
Gesine Schröter
Besucheradresse:Telefon: 0371 6513351
Telefax: 0371 6513315
E-Mail: gesine.schroeter@support-fuer-kmu.de
Claudia Teuchert
Besucheradresse:Telefon: 0341 22536770
Telefax: 0341 22536814
E-Mail: support.leipzig@malteser.org
Simone Bilz
Besucheradresse:Telefon: 0351 26745405
Telefax: 0351 26745406
E-Mail: support@awo-sonnenstein.de
Integrationsfachdienste (IFD) beraten, begleiten und unterstützen arbeitsuchende und beschäftigte von Behinderung bedrohte, behinderte und schwerbehinderte Menschen mit einem besonderen Bedarf an arbeitsbegleitender Betreuung mit dem Ziel, diese auf geeignete Arbeitsplätze auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu vermitteln, Arbeitsverhältnisse zu sichern und damit die Teilhabe am Arbeitsleben nachhaltig zu ermöglichen. Die IFD stehen in Zusammenarbeit mit den Rehabilitationsträgern und Integrationsämtern als Ansprechpartner den Arbeitgebern zur Verfügung.
Frau Schwarzbach - Landeskoordinatorin des IFD
Telefon: 0371 577434
E-Mail: romy.schwarzbach@ksv-sachsen.de
Webseite: https://www.ksv-sachsen.de/integrationsfachdienste-sbm.html
Arbeitsassistenz ist eine besondere Form der Begleitenden Hilfen im Arbeitsleben, mit der ein schwerbehinderter Mensch an seinem Arbeitsplatz unterstützt werden kann. Voraussetzung ist, dass weder die behindertengerechte Arbeitsplatzgestaltung noch eine vom Arbeitgeber bereitgestellte Unterstützung ausreichen, um behindertenbedingte Nachteile auszugleichen. Die Assistenz hilft bei Arbeiten, die der schwerbehinderte Mensch nicht selbst machen kann. Die Assistenz übernimmt dabei lediglich Hilfsarbeiten. Das Fachwissen für seinen Beruf muss der schwerbehinderte Mensch selbst haben. Auch die Aufgaben, die den Beruf des schwerbehinderten Menschen ausmachen, muss der schwerbehinderte Mensch selbst erledigen können.
In Abstimmung mit dem jeweiligen Rehabilitationsträger entscheidet das Integrationsamt über die Bewilligung von Leistungen zur Finanzierung von Arbeitsassistenz (siehe Paragraf 49 SGB IX und Paragraf 185 SGB IX).
Integrationsamt beim Kommunalen Sozialverband Sachsen
Telefon: 0371 577338
E-Mail: integrationsamt@ksv-sachsen.de
Webseite: https://www.ksv-sachsen.de/begleitende-hilfe-2.html
Inklusionsbetriebe sind rechtlich und wirtschaftlich selbstständige Unternehmen oder unternehmensinterne Betriebe oder Abteilungen zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, deren Teilhabe an einer sonstigen Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auf besondere Schwierigkeiten stößt.
Zuständig für Inklusionsbetriebe im Integrationsamt sind:
Frau Struensee
Telefon: 0371 577408
E-Mail: cornelia.struensee@ksv-sachsen.de
Frau Hartig
Telefon: 0371 577379
E-Mail: kathrin.hartig@ksv-sachsen.de
Herr Thanheuser
Telefon: 0371 577446
E-Mail: thomas.thanheuser@ksv-sachsen.de
Werkstätten für behinderte Menschen sind Einrichtungen zur Teilhabe und zur Eingliederung in das Arbeitsleben. Sie bieten denjenigen behinderten Menschen, die wegen Art oder Schwere der Behinderung nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können, eine angemessene berufliche Bildung und eine Beschäftigung (siehe Paragraf 56 bis 58 SGB IX sowie Paragraf 219 SGB IX).
Menschen mit Behinderungen, die Anspruch auf Leistungen einer Werkstatt für behinderte Menschen haben, können diese auch bei einem anderen Leistungsanbieter in Anspruch nehmen (Paragraf 60 SGB IX).
Menschen mit Behinderungen, die Anspruch auf Leistungen im Arbeitsbereich (Paragraf 58 SGB IX) einer Werkstatt für behinderte Menschen haben und denen von einem privaten oder öffentlichen Arbeitgeber ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis mit einer tarifvertraglichen oder ortsüblichen Entlohnung angeboten wird, erhalten mit Abschluss des Arbeitsvertrages als Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben ein Budget für Arbeit (siehe Paragraf 61 SGB IX).
Mit dem Budget für Arbeit wird ebenso wie mit dem Angebot der anderen Leistungsanbieter das Ziel verfolgt, Menschen mit Behinderungen eine dauerhafte Alternative zu einer Tätigkeit in einer Werkstatt für behinderte Menschen anzubieten.
Ansprechpartnerin im Integrationsamt für die Teilhabe am Arbeitsleben in Werkstätten für behinderte Menschen, bei anderen Leistungsanbietern sowie zum Budget für Arbeit ist:
Frau May
Telefon: 0371 577360
Telefax: 0371 5771360
E-Mail: wfbm-leistung@ksv-sachsen.de