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Barrierefreie Information und gesellschaftliche Bewusstseinsbildung

KopfSache. Barrierefreiheit beginnt im Kopf! Menschen mit Behinderungen sind gleichberechtigter Teil der Gesellschaft. Sie haben ein Recht auf Mitbestimmung und Teilhabe.

Eine Grundvoraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe ist die Möglichkeit, ungehindert mit anderen kommunizieren zu können. Gemäß den Forderungen von Artikel 9 UN-Behindertenrechtskonvention ist Menschen mit Behinderungen der gleichberechtigte Zugang zu Information und Kommunikation, einschließlich Informations- und Kommunikationstechnologien und -systemen, zu ermöglichen.

Digitale Barrierefreiheit gewinnt dabei zunehmend an Bedeutung. Die EU-Richtlinie 2016/2102, die durch das Barrierefreie-Websites-Gesetz (BfWebG) in Landesrecht umgesetzt wurde, verpflichtet öffentliche Stellen zur barrierefreien Gestaltung von Webseiten und mobilen Anwendungen, einschließlich Dokumente. Im Freistaat Sachsen wurde der Staatsbetrieb Deutsches Zentrum für barrierefreies Lesen (dzb lesen, ehemals Deutsche Zentralbücherei für Blinde zu Leipzig) als Überwachungsstelle für Barrierefreiheit von Informationstechnik bestimmt. Der Anspruch der Barrierefreiheit richtet sich auch an die öffentlich-rechtlichen Medien.

Menschen mit einer Hör- oder Sprachbehinderung haben gemäß § 6 Sächsisches Inklusionsgesetz einen Rechtsanspruch darauf, mit öffentlichen Stellen des Freistaates Sachsen in Deutscher Gebärdensprache, mit lautsprachbegleitenden Gebärden oder über andere geeignete Kommunikationshilfen zu kommunizieren. Darüber hinaus regelt § 8 Sächsisches Inklusionsgesetz die Verpflichtung zur Bereitstellung von Informationen in Leichter Sprache.

Artikel 8 UN-Behindertenrechtskonvention fordert, geeignete Maßnahmen zur aktiven Bewusstseinsbildung zu ergreifen. Ziel ist es, die Achtung und den Respekt vor den Rechten und der Würde von Menschen mit Behinderungen innerhalb der Gesellschaft zu fördern und Vorurteile ihnen gegenüber wirksam zu beseitigen. Die Vertragsstaaten haben wirksame Kampagnen einzuleiten und dauerhaft aufrechtzuerhalten, um »die Aufgeschlossenheit gegenüber den Rechten von Menschen mit Behinderungen zu erhöhen« sowie »eine positive Wahrnehmung von Menschen mit Behinderungen und ein größeres gesellschaftliches Bewusstsein ihnen gegenüber zu fördern«. Die Sächsische Staatsregierung hat eine Reihe von Maßnahmen zur Bewusstseinsbildung und Sensibilisierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen auf den Weg gebracht. Mit der Dachkampagne »Behindern verhindern« wurden allgemeine Sensibilisierungsmaßnahmen ab 2016 durchgeführt. Diese wurden auch mit dem Aktionsplan 2023 neu aufgelegt.

Mit dem Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention 2023 wurden die im Aktionsplan 2017 beschlossenen Maßnahmen der Staatsregierung neben der Umsetzung in einem partizipativen Prozess auch auf ihre Wirksamkeit hin überprüft. Im Ergebnis wurden zehn neue Maßnahmen für den Aktionsplan 2023 formuliert.

Nr.

Maßnahme

Zuständigkeit

Zeitrahmen

122

Die Staatsregierung berücksichtigt bei der Überarbeitung des »Redakteurshandbuch sachsen.de« das Thema Barrierefreiheit. Die barrierefreie Gestaltung des sachsen.de-Frontends wird fortlaufend verbessert.

SK

2023/ fortlaufend

123

Die Staatsregierung überprüft in regelmäßigen Abständen den Internetauftritt www.sachsen.de hinsichtlich seiner Barrierefreiheit (BITV 2.0). Dabei wird ein Prüfrhythmus von drei Jahren angestrebt.

SK

2023/ fortlaufend

124

Die Staatsregierung setzt die Sensibilisierung von Führungskräften und anderen Fachteilnehmenden, wie Bedienstete aus dem Bereich Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit, die mit dem Internetauftritt der Behörden befasst sind, fort. Dies umfasst allgemeine Fortbildungsveranstaltungen zum Thema Menschen mit Behinderungen und Barrierefreiheit auf der Grundlage der UN-BRK sowie spezielle Schulungsangebote zur Barrierefreiheit von Webseiten, Software und digitaler Dokumente.

SMI

fortlaufend

125

Die Staatsregierung wird die Inhalte des Berichts zur Lage der Menschen mit Behinderungen im Freistaat Sachsen in Leichter Sprache und in Deutscher Gebärdensprache (DGS) zugänglich machen.

SMS

2023

126

Die Staatsregierung setzt sich für die Entwicklung weiterer barrierefreier Apps in ihrem Bereich ein. Die dzb lesen berät hierbei die Staatsregierung und setzt ggf. die Barrierefreiheit um.

grds. alle Ressorts; bzgl. dzb lesen: SMKT

fortlaufend

127

Die Staatsregierung setzt sich weiterhin dafür ein, dass Informationen des MDR, z. B. Sachsenspiegel und Informationssendungen sowie regionale Nachrichten, in Gebärdensprache und in Leichter Sprache zur Verfügung stehen.

SK

fortlaufend

128

Die Staatsregierung strebt an, dass Veranstaltungen des Landes verstärkt barrierefrei gestaltet werden. Dies umfasst beispielsweise den Einsatz von mobilen Rampen, den Einsatz von Deutscher Gebärdensprache, die Übersetzung von begleitenden Texten in Leichte Sprache sowie eine Abfrage nach Unterstützungsbedarfen in der Einladung.

Alle Ressorts 

fortlaufend

129

Die Staatsregierung sensibilisiert in Zusammenarbeit mit dem Landesinklusionsbeauftragten hinsichtlich der Kommunikation zwischen gehörlosen und schwerhörigen Bürgerinnen und Bürgern sowie Behörden bzw. öffentlichen Stellen.

SMS

2024

130

Die Staatsregierung informiert in den Geschäftsverteilungsplänen ihrer Ressorts, wer für digitale Barrierefreiheit zuständig ist. Die für die Herstellung digitaler Barrierefreiheit zuständigen Stellen sollen auf der jeweiligen Website im Bereich der Erklärung zur Barrierefreiheit vermerkt werden.

Alle Ressorts 

SMJusDEG: 2023 wird zukünftig zu beachten sein

131

Die Staatsregierung prüft, ob im Rahmen des Projektes HKR 2025 die Erstellung eines GiroCodes neben einem vorgedruckten Überweisungsträger eingeführt werden kann. Soweit die technischen Möglichkeiten geschaffen werden können, werden die jeweiligen Anordnungsstellen des Freistaates Sachsen die Nutzung des GiroCodes im Zuge der Rechnungslegung bzw. Erteilung einer Zahlungsaufforderung gegenüber Bürger und Unternehmen prüfen.

SMF, alle Ressorts

2024

 

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