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Kultur, Sport, Freizeit und Tourismus

StillLeben. Sag etwas! Menschen mit Behinderungen sind gleichberechtigter Teil der Gesellschaft. Sie haben ein Recht auf soziale Teilhabe und Mitbestimmung.

Menschen mit Behinderungen haben oft einen eingeschränkten Zugang zu Angeboten an Erholungs-, Tourismus-, Freizeit- und Sportaktivitäten. Menschen mit Behinderungen nehmen seltener kulturelle Angebote wahr oder sind weniger sportlich aktiv als Menschen ohne Behinderungen. Es gilt für alle Bereiche gleichermaßen: Veranstaltungen können nicht besucht werden, wenn diese nicht barrierefrei zu erreichen oder nutzbar sind oder wenn die notwendige Unterstützung durch Assistenzpersonen nicht sichergestellt ist.

Die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention fordern für Menschen mit Behinderungen eine vollumfängliche Teilhabe an der Gesellschaft und am öffentlichen Leben. Das heißt, dass Menschen mit Behinderungen nach Artikel 30 UN-Behindertenrechtskonvention ein gleichberechtigter Zugang zu Angeboten von Erholungs-, Tourismus-, Freizeit- und Sportaktivitäten zu ermöglichen ist. Darüber hinaus soll ihnen bei Bedarf zur Gestaltung ihrer Freizeitaktivitäten entsprechende Unterstützung zur Wahrnehmung dieser Angebote und der damit verbundenen Dienstleistungen gewährt werden. Artikel 30 Absatz 5 UN-Behindertenrechtskonvention sieht explizit vor, dass die Vertragsstaaten geeignete Maßnahmen ergreifen, um touristische Orte und Angebote und Dienstleitungen an den Tourismusstätten zugänglich zu machen.

Mit dem Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention 2023 wurden die im Aktionsplan 2017 beschlossenen Maßnahmen der Staatsregierung neben der Umsetzung in einem partizipativen Prozess auch auf ihre Wirksamkeit hin überprüft. Im Ergebnis wurden 18 neue Maßnahmen für den Aktionsplan 2023 und sechs ausgewählte Maßnahmen aus dem Jahr 2017 als Daueraufgaben formuliert. Für das Handlungsfeld »Kultur, Sport, Freizeit und Tourismus« erstrecken sich die Maßnahmen auf drei Wirkungsbereiche Barrierefreie Kulturangebote und eigene kulturelle Aktivitäten, Barrierefreie Sportangebote und Freizeitgestaltung und Tourismus.

Die Maßnahmen haben zum Ziel, die kulturelle Teilhabe von Menschen mit Behinderungen im Freistaat Sachsen zu fördern. Für die Gestaltung eines zeitgemäßen, vielfältigen und inklusiven kulturellen Lebens im Freistaat Sachsen ist die Einbindung von Menschen mit Behinderungen als Kulturkonsumentinnen und -konsumenten, aber auch als Kulturschaffende von höchster Bedeutung. Es sind Sensibilisierungsmaßnahmen zur Stärkung des Inklusionsgedankens notwendig: Auf der einen Seite sollen kulturelle Angebote für Menschen mit Behinderungen in Sachsen geöffnet werden. Auf der anderen Seite sollen Möglichkeiten eingeräumt werden, selbst aktiv und gestaltend am kulturellen Leben teilzunehmen.

Nr.

Maßnahme

Zuständigkeit

Zeitrahmen

101

Die Staatsregierung wird künftig neue Förderprogramme aller Ressorts prüfen und darauf hinwirken, dass die Teilhabechancen von Menschen mit Behinderungen berücksichtigt werden.

Alle Ressorts

fortlaufend

102

Die Staatsregierung wird die inklusiven und barrierefreien Angebote in ihren Kultureinrichtungen zur Erhöhung der Wahlmöglichkeiten der Kulturnutzerinnen und Kulturnutzer mit Behinderungen weiter fortführen. 

SMKT

fortlaufend

103

Die Staatsregierung wird auch künftig durch die Förderung von Einrichtungen, die Beratungs- und Weiterbildungsmaßnahmen anbieten, eine Qualifizierung von Kulturschaffenden in Fragen inklusionsorientierter Kulturarbeit ermöglichen.

SMKT

fortlaufend

104

Staatsbetriebe und staatlich geförderte Kultureinrichtungen sollen auch zukünftig ihrer Vorbildfunktion in Bezug auf Inklusion und Barrierefreiheit gerecht und entsprechend in der Öffentlichkeit bekannt gemacht werden.

SMKT; Staatsbetriebe

fortlaufend

105

Die Staatsregierung wirkt darauf hin, mittels der Förderrichtlinie Freiwilligendienste die Zugänglichkeit von Freiwilligendiensten für Menschen mit Behinderungen zu verbessern.

SMS

fortlaufend

106

Die Sächsische Landesstelle für Museumswesen führt die regelmäßigen praxisbezogenen Fortbildungsangebote zum Thema Barrierefreiheit in und für Museen fort.

SMKT

fortlaufend

107

Die Staatsregierung führt die Förderung der Information, Sensibilisierung und Beratung von Kultureinrichtungen und Kulturschaffenden zu Fragen der Barrierefreiheit fort. 

SMKT

fortlaufend

108

Die Staatsregierung wird die Richtlinie zur Umsetzung inklusiver Maßnahmen (RL Inklusion) für die Sensibilisierung und investive Maßnahmen in Kultureinrichtungen zugunsten von Menschen mit Behinderungen fortsetzen.

SMKT

fortlaufend

109

Die Staatsregierung prüft die Einbindung von »Safe Spaces« für Menschen mit Behinderungen in den kulturellen Einrichtungen des Freistaates Sachsen.

SMKT

fortlaufend

Aus dem Aktionsplan 2017 fortlaufende Maßnahmen

Nr.

Maßnahme

Zuständigkeit

Zeitrahmen

A42

Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderungen bei der Planung und Vorbereitung der 4. Sächsischen Landesausstellung (barrierefreie Zugänglichkeit und Ausstellungsgestaltung soweit möglich) und weiteren Landesausstellungen.

SMWK, SMS, SMF

fortlaufend

A43

Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderungen bei der Vorbereitung und Durchführung des Tags der Sachsen.

SK

fortlaufend

 

Sport ist für viele Menschen ein wesentlicher Teil der Freizeitgestaltung und der sozialen Teilhabe. Menschen mit Behinderungen gehen allerdings seltener einer regelmäßigen sportlichen Betätigung nach als Menschen ohne Behinderungen. Gründe können sein: Sportstätten sind nicht barrierefrei zugänglich oder nutzbar, Sportgeräte stehen nicht in barrierefreier Form zur Verfügung, Übungsleiterinnen und Übungsleitern fehlt es an der notwendigen Qualifikation zur Betreuung von Sportlerinnen und Sportlern mit Behinderungen oder es fehlt an Ansätzen zu einer inklusiven Gestaltung von Turnieren, Wettbewerben und Training.

Ziel der gewählten Maßnahmen ist, Menschen mit Behinderungen mehr sportliche Teilhabe zu ermöglichen. Mit Qualifizierung und Sensibilisierung sollen Verantwortliche und in der Vereinsarbeit Aktive unterstützt werden, um im Bereich Sport Inklusion und Vielfalt zu vermitteln und als selbstverständlichen Teil des gesellschaftlichen Lebens zu etablieren.

Nr.

Maßnahme

Zuständigkeit

Zeitrahmen

110

Die Staatsregierung wirkt darauf hin, dass im Rahmen der Förderung des Landesportbundes Sachsen Inklusionsmaßnahmen weiterhin unterstützt werden.

SMI

fortlaufend

111

Die Staatsregierung beteiligt sich am Austausch im Rahmen der »AG Inklusion« des Sächsischen Behinderten- und Rehabilitationssportverbandes.

SMI; SMS; SMK

fortlaufend

112

Die Staatsregierung wird die Förderung von Sportveranstaltungen für Menschen mit Behinderungen und Veranstaltungen mit gemischter Teilnehmerschaft (Menschen mit und ohne Behinderungen) im Rahmen der Sportförderrichtlinie sowie der Förderrichtlinie Selbstbestimmte Teilhabe unterstützen.

SMI; SMS

fortlaufend

113

Die Staatsregierung wirkt im Rahmen der bestehenden Förderung darauf hin, dass Schulungsangebote für Trainerinnen und Trainer, Übungsleiterinnen und Übungsleiter sowie Schiedsrichterinnen und Schiedsrichtern zur Weiterbildung über besondere Kommunikationsbedarfe von Menschen mit Behinderungen verstärkt durchgeführt werden.

SMI

fortlaufend

114

Die Staatsregierung wirkt im Rahmen der bestehenden Förderung darauf hin, dass Sensibilisierungsmaßnahmen für Vereine durchgeführt und durch Schulungen ergänzt werden, um diesen auch die fachlichen Kompetenzen zur Kommunikation mit Sportlerinnen und Sportlern mit Behinderungen zu vermitteln.

SMI

fortlaufend

Aus dem Aktionsplan 2017 fortlaufende Maßnahmen

Nr.

Maßnahme

Zuständigkeit

Zeitrahmen

A44

Berücksichtigung barrierefreiheitsspezifischer Aspekte bei der Vergabe von Fördermitteln im Bereich der konsumtiven und investiven Sportförderung.

SMI

fortlaufend

Menschen mit Behinderungen gehen seltener auf Reisen oder machen seltener Ausflüge als Menschen ohne Behinderungen. Der Aufwand zu Reisen ist für Menschen mit Behinderungen ungleich höher als für Menschen ohne Behinderungen. Dieser Umstand ist den oft nicht bedarfsgerechten Reisemöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen geschuldet. Barrieren ergeben sich nicht nur bei den Angeboten des öffentlichen Personennah- und Fernverkehrs, sondern auch in den Unterkünften und der Infrastruktur am Zielort. Überdies sind viele touristische Angebote und Attraktionen für viele Menschen mit Behinderungen nur eingeschränkt nutzbar. Mit den Maßnahmen des Aktionsplan 2023 sollen es Menschen mit Behinderungen in Sachsen erleichtert werden, touristischen Aktivitäten nachzugehen und gleichberechtigt zu Menschen ohne Behinderungen von den vielfältigen Angeboten im sächsischen Tourismus zu profitieren.

Nr.

Maßnahme

Zuständigkeit

Zeitrahmen

115

Die Staatsregierung unterstützt im Rahmen förderfähiger Investitionsvorhaben auch die Barrierefreiheit sowohl bei touristischen Infrastruktureinrichtungen nach der FRL GRW Infra (u.a. Einrichtung und Erweiterung öffentlicher Einrichtungen des Tourismus) sowie bei gewerblichen Tourismusbetrieben nach der FRL GRW RIGA (Förderung der gewerblichen Wirtschaft einschließlich Tourismuswirtschaft).

SMWA; SMKT

fortlaufend

116

Die Staatsregierung wirkt im Rahmen der Beauftragung der TMGS darauf hin, dass auch Maßnahmen zur thematischen Sensibilisierung, Weiterbildung und Austausch touristischer Leistungsträger zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen organisiert, angeboten und entsprechende Kommunikationsmittel zum barrierefreien Tourismus erstellt werden.

SMKT

fortlaufend

117

Die Staatsregierung sensibilisiert im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit für die Chancen und Potentiale des barrierefreien Tourismus. Dabei werden die Themen Bedarf an Gruppenunterkünften, Weiterentwicklung der digitalen Barrierefreiheit und Gewinnung der Tourismuswirtschaft für den weiteren Ausbau von barrierefreien Angeboten aufgenommen.

SMKT

fortlaufend

118

Die Staatsregierung wird den barrierefreien Aus- und Umbau von Rad- und Wanderwegen verstärkt fördern.

SMWA (Alltagsradverkehr); SMKT ((Be-) Werbung touristischer Wanderwege)

fortlaufend 

Aus dem Aktionsplan 2017 fortlaufende Maßnahmen

Nr.

Maßnahme

Zuständigkeit

Zeitrahmen

A45

Nutzung von zielgruppenspezifischen Kommunikations- und Vertriebswegen.

SMKT (ursprünglich: SMWA)

fortlaufend

A46

Durchführung eines integrativen Marketings, d. h. Kommunikation von Barrierefreiheit im Rahmen der Information zu den Produktlinien, z. B. Familienurlaub, Kunst und Kultur, Städtereisen, Aktiv, Vitalurlaub. (Ab der Ausgabe 2016/2017 werden in der Broschüre »Sachsen Barrierefrei« zudem jene zertifizierten Unterkünfte und Freizeiteinrichtungen mit dem Logo »Familienurlaub in Sachsen« gekennzeichnet, die den hohen Qualitätsanforderungen für einen familienfreundlichen Urlaub gerecht werden. Somit wird der Kreis für weitere Zielgruppen erschlossen.)

SMKT (ursprünglich: SMWA)

fortlaufend

A47

Förderung von Maßnahmen des Tourismusmarketing nach der FRL Tourismus.

SMKT (ursprünglich: SMWA)

fortlaufend

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