Hauptinhalt

Politisches und zivilgesellschaftliches Engagement

StillLeben. Sag etwas! Menschen mit Behinderungen sind gleichberechtigter Teil der Gesellschaft. Sie haben ein Recht auf soziale Teilhabe und Mitbestimmung.

Partizipation in Politik und zivilgesellschaftliches Engagement sind für Menschen mit Behinderungen wichtig, um ihre Teilhabechancen zu verbessern. Menschen mit Behinderungen sind weniger häufig selbst politisch aktiv, obwohl sie häufig ein starkes Eigeninteresse an der Gestaltung gesellschaftlicher Prozesse und Strukturen haben. Aktives Engagement ermöglicht es, Barrieren abzubauen und den Inklusionsgedanken politisch und gesellschaftlich zu verbreiten.

Die Möglichkeit, politische Repräsentanten zu wählen und selbst als gewählter Repräsentant an der Gestaltung von Politik und Gesellschaft mitzuwirken, ist ein Grundrecht. Artikel 29 UN-Behindertenrechtskonvention fordert eine gleichberechtigte politische Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am politischen und öffentlichen Leben. Das schließt das Recht und die Möglichkeit zu wählen und gewählt zu werden ein. Menschen mit Behinderungen sollen an allen Formen der Mitgestaltung der Gesellschaft und der öffentlichen Angelegenheiten durch politische und zivilgesellschaftliche Organisationen gleichberechtigt teilnehmen können. Menschen mit Behinderungen sind oftmals in eigenen Verbänden und Selbstvertretungen organisiert oder sind Mitglieder in Behindertenbeiräten. Eine Form der politischen Interessenvertretung von Menschen mit Behinderungen ist im Freistaat Sachsen formal im Sächsischen Inklusionsgesetz geregelt. Der Landesbeirat für Inklusion der Menschen mit Behinderungen hat die Aufgabe, die Staatsregierung bei der Fortentwicklung und Umsetzung der Politik für Menschen mit Behinderungen zu unterstützen.

Mit dem Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention 2023 wurden die im Aktionsplan 2017 beschlossenen Maßnahmen der Staatsregierung neben der Umsetzung in einem partizipativen Prozess auch auf ihre Wirksamkeit hin überprüft. Im Ergebnis wurden drei neue Maßnahmen für den Aktionsplan 2023 formuliert.

Eine wichtige Voraussetzung für die politische Teilhabe ist, dass Möglichkeiten zur Information und Kommunikation barrierefrei zugänglich sind.

Die Maßnahmen des Aktionsplans 2023 richten sich darauf, dass insbesondere das Informationsangebot weiter erhöht wird.

Nr.

Maßnahme

Zuständigkeit

Zeitrahmen

119

Die Staatsregierung unterstützt die Landeszentrale für politische Bildung Sachsen, Informationen in barrierefreier Form anzubieten und Barrierefreiheit bei den Veranstaltungen der SLpB angemessen zu ermöglichen.

SMJusDEG

fortlaufend

120

Die Staatsregierung wird die finanzielle und personelle Ausstattung der Überwachungsstelle nach dem barrierefreie WebsiteG bei der dzb lesen verbessern. 

SMKT

fortlaufend

121

Die Staatsregierung prüft die Umsetzung eines Surveys zur politischen Teilhabe und Interessenvertretung von Menschen mit Behinderungen im Freistaat Sachsen.

SMS, SMJusDEG

2024

zurück zum Seitenanfang