Assistenz-Hunde in Sachsen
Manche Menschen brauchen Hilfe im Alltag.
Man sagt dazu auch Assistenz.
Ein Assistenz-Hund ist ein Hund.
Er hilft dem Menschen im Alltag.
Der Hund ist gut ausgebildet.
Der Hund begleitet den Menschen.
Der Hund macht bestimmte Aufgaben für den Menschen.
Arten von Assistenz-Hunden
Es gibt verschiedene Arten von Hunden.
Der Blinden-Führ-Hund:
Der Hund hilft Menschen.
Die Menschen sehen schlecht.
Er zeigt Ihnen den Weg.
Er unterstützt zu Hause und unterwegs.
Der Warn- und Anzeige-Assistenz-Hund:
Der Hund hilft Menschen.
Diesen Menschen geht es plötzlich schlecht.
Der Hund merkt das früh.
Der Mensch merkt es oft nicht.
Dann berührt der Hund den Menschen.
Der PSB-Assistenz-Hund:
Der Hund hilft Menschen.
Diese Menschen haben Angst.
Diese Menschen bekommen Panik.
Der Hund hilft in solchen Momenten.
Er bringt den Menschen aus der Menschenmenge heraus.
Der Mobilitäts-Assistenz-Hund:
Der Hund hilft Menschen.
Die Menschen können sich schwer bewegen.
Der Hund macht zum Beispiel Türen auf.
Er macht zu Hause auch Schubladen auf.
Der Signal-Assistenz-Hund:
Der Hund hilft Menschen.
Diese Menschen hören schlecht.
Er hört zum Beispiel das Telefon.
Dann bringt er das Telefon zu ihm.
Was darf der Assistenz-Hund?
Menschen dürfen ihren Assistenz-Hund überall mitnehmen.
Der Hund darf mit zum Arzt.
Der Hund darf mit ins Geschäft.
Manchmal muss der Hund draußen bleiben.
Das kann ungerecht sein.
Man kann sich Hilfe holen.
Es gibt eine Stelle für solche Fälle.
Dort kann man einen Antrag abgeben.
Die Stelle prüft den Fall.
Ausweis und Abzeichen
Sie bekommen einen Ausweis für Ihren Hund.
Der Ausweis gilt bis der Hund 10 Jahre alt ist.
Er kann auch länger gelten.
Das können Sie beantragen.
Ihr Assistenzhund bekommt ein Abzeichen.
Das Abzeichen heißt Patch.
Das spricht man so aus: pätsch.
Der Hund muss sein Patch unterwegs tragen.
Es muss gut sichtbar sein.
Es kommt an die Decke oder das Geschirr.
Der Weg zum Ausweis und Abzeichen
An wen müssen Sie sich wenden?
Das Ministerium und die Prüfer erkennen Assistenz-Hunde an.
Sie erhalten dann einen Ausweis und ein Abzeichen.
Das Sächsische Staatsministerium für Soziales ist zuständig für:
- Hunde aus dem Ausland
- Blinden-Führ-Hunde
Weitere Hinweise finden Sie unter: https://www.behindern.verhindern.sachsen.de/assistenzhunde.html
Für alle anderen Hunde sind die Prüfer zuständig.
Die Regelung gilt für Assistenz-Hunde ab Ausbildungsbeginn 2026.
Fußbereich-Informationen
Autorinnen
Leann Michelle Kupfer und Leoni Spahlholz der Fachhochschule Meißen haben die Texte im Rahmen einer Projektarbeit geschrieben.
Service
Die Texte wurden mithilfe von Künstlicher Intelligenz in einfacher, verständlicher Sprache geschrieben.
Alle Textbausteine wurden mithilfe des Online-Prüfers auf das Einhalten der Regeln der Leichten Sprache überprüft: https://www.leichte.sprache.sachsen.de/online-pruefer.html
Bilder
Die Bilder sind von: Bundesamt für Justiz, Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS), Sozialministerium Baden-Württemberg, Oberpfalz Medien, Pfotenpiloten. Ein Teil der verwendeten Bilder wurde mithilfe Künstlicher Intelligenz erstellt.