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Der Landesbeauftragte für Inklusion der Menschen mit Behinderungen

Ministerpräsident Stephan Pöhler und der Landesinklusionsbeauftragte Michael Welsch bei der Ernennung am 3.12.2021
Ministerpräsident Michael Kretschmer (l.) und der Landesinklusionsbeauftragte Michael Welsch (r.)  © Sächsische Staatskanzlei

Der Landesbeauftragte für Inklusion der Menschen mit Behinderungen berät die Sächsische Staatsregierung in Fragen der Behindertenpolitik und vertritt im Freistaat Sachsen die Interessen der Menschen mit Behinderungen.

Nach § 12 Absatz 1 Sächsisches Inklusionsgesetz beruft der Ministerpräsident unter Beteiligung der Verbände der Menschen mit Behinderungen für die Dauer einer Legislaturperiode bei der Staatskanzlei einen Landesbeauftragten für Inklusion der Menschen mit Behinderungen. Der Landesbeauftragte ist unabhängig, nicht weisungsgebunden und ministeriumsübergreifend tätig.

Der Landesbeauftragte wirkt darauf hin, die Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen zu beseitigen und zu verhindern sowie ihre gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen. Eine wichtige Aufgabe dabei ist die Beratung der Sächsischen Staatsregierung in Fragen der Politik für Menschen mit Behinderungen.

Am 3. Dezember 2021 wurde Michael Welsch zum neuen hauptamtlichen Landesinklusionsbeauftragten berufen. Michael Welsch folgte auf Stephan Pöhler. Der langjährige Beauftragte der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen schied nach mehr als 16 Jahren aus dem Ehrenamt aus. 

Landesbeauftragter für Inklusion der Menschen mit Behinderungen

Besucheradresse:
Archivstraße 1
01097 Dresden

Telefon: 0351 564-10715

Telefax: 0351 564-10999

E-Mail: info.inklusionsbeauftragter@sk.sachsen.de

Webseite: www.inklusion.sachsen.de

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