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Sächsische Politik für Menschen mit Behinderungen

Eine Frau testet den Parcour der Rollstuhlfahrschule. © Oliver Killig

Die Verbesserung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen ist seit 1990 ein wichtiges Anliegen der Sächsischen Staatsregierung und wurde explizit im Artikel 7 der Sächsischen Verfassung verankert.

Auf Basis der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) verpflichtete sich der Freistaat Sachsen, alle relevanten Rechtsvorschriften, politischen Maßnahmen und Programme auf Landesebene, die in der Zuständigkeit des Freistaates liegen, mit den Vorgaben der Konvention in Übereinstimmung zu bringen. 

Dabei ist der Perspektivwechsel vom Einzelnen hin zu den Faktoren, die ihn umgeben, von zentraler Bedeutung: Der Mensch wird erst in der Interaktion mit Einstellungen und Umweltbedingungen behindert, die ihn an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern. 

Dieser Perspektivwechsel macht deutlich, welche vielfältigen Veränderungen wir brauchen. Es ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, Barrieren aller Art – bauliche und kommunikative ebenso wie ausgrenzende und diskriminierende – abzubauen und damit Behindern zu verhindern.

Mit diesem Grundgedanken schrieb die Staatsregierung ihren ressortübergreifenden Aktionsplan zur Umsetzung der UN-BRK im Rahmen der Erstellung des 7. Berichts zur Lage der Menschen mit Behinderungen im Freistaat Sachsen fort. 

Zusammen mit der Erstellung des 7. Berichts zur Lage der Menschen mit Behinderungen im Freistaat Sachsen erfolgte die Fortschreibung des Aktionsplans der Staatsregierung zur Umsetzung der UN-BRK. In der hierzu eingerichteten IMAG Inklusion, in der Vertreterinnen und Vertreter aller Ressorts sowie der Landesbeauftragte für Inklusion der Menschen mit Behinderungen mitarbeiteten, wurden insgesamt 131 konkrete Maßnahmen für den Aktionsplan 2023 erarbeitet. Diese sind im 7. Bericht den jeweiligen Handlungsfeldern zugeordnet. 

Staatsministerin Köpping erklärt: »Ein zentrales Anliegen der Staatsregierung ist es, Inklusion in Sachsen weiter voranzubringen und die gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen weiter zu verbessern. Der Bericht zeigt uns, welche Maßnahmen bereits die gewünschte Wirkung erzielt haben und wo wir künftig noch besser werden können. Die bessere Teilhabe von Menschen mit Behinderungen trägt viel zum gesellschaftlichen Zusammenhalt bei. Ich bin davon überzeugt, dass sich jede und jeder nach seinen Möglichkeiten in unsere Gemeinschaft einbringen können sollte. Wir möchten dafür aktive Unterstützung bieten.«

Siebter Bericht zur Lage der Menschen mit Behinderungen und Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

7. Bericht zur Lage der Menschen mit Behinderungen

Cover des 7. Lageberichts der Menschen mit Behinderungen

© Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik

weitere Version: Kurzfassung, Leichte Sprache

Sächsisches Inklusionsgesetz

Am 2. Juli 2019 hat der Sächsische Landtag das »Gesetz zur Stärkung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen im Freistaat Sachsen« (Sächsisches Inklusionsgesetz – SächsInklusG) verabschiedet. Es löst das Integrationsgesetz aus dem Jahr 2004 ab und unterstützt die selbstbestimmte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft. Damit geht der Freistaat Sachsen einen weiteren Schritt zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention.

Auf der Grundlage des Gesetzes wird Inklusion im Freistaat Sachsen weiterentwickelt. Besonders zu erwähnen sind in diesem Zusammenhang unter anderem die Regelungen zu angemessenen Vorkehrungen beim Benachteiligungsverbot und die Ausweitung des Rechts auf Verwendung der Deutschen Gebärdensprache. So haben Gehörlose künftig Anspruch auf einen Gebärdensprachdolmetscher bei Elternabenden und -gesprächen in Kita und Schule. Darüber hinaus werden Wahlrechtsausschüsse abgeschafft, so dass auch Menschen mit Behinderungen mit gerichtlich bestelltem Betreuer wählen können. Regelungen zur Leichten Sprache, barrierefreien Informationstechnik, Förderung der Teilhabe und Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Menschen mit Behinderungen sind weitere bedeutende Anliegen der Rechtsvorschrift. Darüber hinaus sieht das Gesetz einen hauptamtlichen Landesbeauftragten für Inklusion und einen Landesbeirat für Inklusion für die Belange von Menschen mit Behinderungen vor. Ziel des Gesetzes ist es insbesondere, die Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen zu beseitigen und zu verhindern sowie ihre gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen und damit einen Beitrag zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Freistaat Sachsen zu leisten. 
 

Sechster Bericht zur Lage der Menschen mit Behinderungen

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