Arbeit
Arbeit + Behinderung. Eine Allianz für Menschen mit Behinderungen! Mit vielen Partnern arbeitet die Sächsische Staatsregierung daran, dass mehr Menschen mit Behinderungen am Erwerbsleben teilnehmen können.
Menschen mit Behinderungen haben das gleiche Recht auf Arbeit wie Menschen ohne Behinderungen. Mit einem gleichberechtigten Zugang zum Arbeitsmarkt können sich Menschen mit Behinderungen ihren Lebensunterhalt selbst verdienen. Aus der Zusammenarbeit mit anderen Menschen ergeben sich Kontakte im Miteinander. Arbeit ist auch soziale Teilhabe. Die Sächsische Staatsregierung verfolgt das Ziel, Menschen mit Behinderungen so weit wie möglich in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren. Aufgeschlossene Arbeitgeber und Kollegen sind eine unerlässliche Basis für einen offenen und zugänglichen Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderungen.
Berufliche Ausbildung
Eine gute Berufsausbildung verbessert die Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Dabei soll möglichst jeder junge Mensch mit Behinderungen unterstützt werden. Entsprechend seinen persönlichen Möglichkeiten und Fähigkeiten soll jeder eine Berufsausbildung abschließen oder sich für eine Erwerbstätigkeit qualifizieren können. Vor allem den Zugang zur betrieblichen Ausbildung gilt es für Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen zu verbessern. Die Sächsische Staatsregierung erarbeitet mit Partnern in der Allianz Arbeit + Bildung dazu Maßnahmen, die die duale Berufsausbildung stärken und Übergänge von der Schule auf den allgemeinen Arbeitsmarkt fördern. Ausbildungsplätze in Unternehmen fördert das SMS mit dem Arbeitsmarktprogramm »Wir machen das!«.
- Informationen über die Allianz Arbeit + Behinderung
- Informationen zum Arbeitsmarktprogramm »Wir machen das!«
Junge Menschen mit Behinderungen, im Unternehmen an richtiger Stelle eingesetzt, können als im eigenen Betrieb ausgebildete Fachkräfte einen dauerhaften Beitrag leisten, die Zukunftsfähigkeit des Unternehmens zu sichern. Für Menschen, für die wegen Art und Schwere ihrer Behinderungen eine Ausbildung in einem regulär anerkannten Ausbildungsberuf nicht in Betracht kommt, kann hierbei gegebenenfalls eine Ausbildung in einem speziellen Ausbildungsberuf für Menschen mit Behinderungen nach Paragraf 66 Berufsbildungsgesetz (BBiG) und 42m Handwerksordnung (HWO - Fachpraktikerausbildung) die passende Alternative sein. Bei der Schaffung eines Ausbildungsplatzes in einem Unternehmen stehen sowohl fachtechnische und psychosoziale Beratungsangebote als auch umfangreiche finanzielle Fördermöglichkeiten zur Verfügung.
Spezielle überbetriebliche Ausbildungsangebote für Menschen mit Behinderungen bieten die Einrichtungen der Beruflichen Rehabilitation nach Paragraf 51 SGB IX. In Sachsen gibt es drei Berufsbildungswerke und zwei Berufsförderungswerke. Die sächsischen Berufsbildungswerke (BBW) bilden junge Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen arbeitsmarktgerecht in vielen staatlich anerkannten, kammergeprüften Ausbildungsberufen aus. Die Auszubildenden erhalten eine individuelle Förderung, um sie bestmöglich ins Berufsleben zu integrieren. Berufsförderungswerke (BFW) sind Angebote der beruflichen Neuorientierung und Qualifizierung für Personen, die aus gesundheitlichen Gründen oder wegen einer Behinderung ihren Beruf oder ihre Tätigkeit nicht mehr ausüben können.
Arbeitsmarkt und Arbeitslosigkeit
Immer mehr Menschen in Sachsen sind schwerbehindert. Sie sind seltener erwerbstätig und häufiger von Arbeitslosigkeit betroffen als Menschen ohne Behinderungen. Gleichzeitig sind immer mehr Arbeitgeber auf der Suche nach zuverlässigen Fachkräften. Menschen mit Behinderungen verfügen über ein Potenzial als Fachkräfte. Folgerichtig gilt es, Menschen mit Behinderungen und Arbeitgeber unbürokratisch zusammenzubringen. So gibt es seit 2016 das Dienstleistungsnetzwerk support: Kostenfrei erhalten Unternehmen hier alle Leistungen rund um die Beschäftigung von schwerbehinderten, behinderten und von Behinderung bedrohten Menschen. Die sächsische Staatsregierung fördert neue Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt mit dem Arbeitsmarktprogramm »Wir machen das!« und will bestehende sichern.
Arbeitsassistenz ist eine besondere Form der Begleitenden Hilfen im Arbeitsleben, mit der ein schwerbehinderter Mensch an seinem Arbeitsplatz unterstützen werden kann. In Abstimmung mit dem jeweiligen Rehabilitationsträger entscheidet das Integrationsamt über die Bewilligung von Leistungen zur Finanzierung von Arbeitsassistenz (siehe Paragraf 49 Abs. 8 SGB IX und Paragraf 185 Abs. 5 SGB IX).
Beschäftigung von besonders betroffenen Menschen mit Behinderungen, Werkstätten für behinderte Menschen und Inklusionsbetriebe
Nicht alle Menschen mit Behinderungen können auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein. Für diese Menschen sind Werkstätten für behinderte Menschen, abgekürzt WfbM, eine Möglichkeit, am Arbeitsleben teilzuhaben. Sie ermöglicht die Erbringung einer Arbeitsleistung oder die Ausübung einer geeigneten Tätigkeit für Menschen, die wegen der Art oder der Schwere ihrer Behinderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht, noch nicht oder noch nicht wieder tätig sein können. Ziel einer Werkstatt ist es, die individuelle Leistungsfähigkeit der behinderten Menschen zu entwickeln, wiederzugewinnen und so zu erhöhen, dass sie entweder in der Werkstatt ein Mindestmaß an wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung erbringen oder sogar ins Erwerbsleben eingegliedert werden können. Gesetzliche Grundlage für Werkstätten für behinderte Menschen ist das Neunte Buch im Sozialgesetzbuch (SGB IX) Kapitel 12.
- Landesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen Sachsen e.V.
- Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen e.V.
Besondere Unterstützung erhalten Menschen mit Behinderungen auch in Inklusionsbetrieben. Das sind Unternehmen des allgemeinen Arbeitsmarktes, die wirtschaftliche Ziele verfolgen und gleichzeitig dauerhaft auf einem großen Anteil (25-50 Prozent) seiner Arbeitsplätze Menschen mit Behinderung beschäftigten. Die Unternehmen und Arbeitnehmer werden dabei unterstützt, Arbeitsplätze auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auch für besonders betroffene Menschen mit Behinderungen zu schaffen und zu erhalten. Inklusionsbetriebe sind in den Paragraphen 215 ff. des SGB IX definiert. Dort sind auch die näheren Bestimmungen über Personenkreis und Förderungen geregelt. Interessenten erhalten Beratung und Hinweise beim Integrationsamt.
Gemeinsam mit Partnern arbeitet die Sächsische Staatsregierung daran, mehr Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen außerhalb der Institution Werkstätten für behinderte Menschen zu schaffen und abzusichern.
- Landesarbeitsgemeinschaft Integrationsfirmen Sachsen e.V.
- Amt24 - Sachsens Service-Portal: Inklusionsbetriebe
- Integrationsamt: Kontakt zum Thema Inklusionsbetriebe
Freistaat Sachsen als Arbeitgeber
Der Freistaat Sachsen hat als Arbeitgeber bei der Einstellung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen eine Vorbildfunktion. Bereits 1994 hat die Staatsregierung beschlossen, die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen in der Verwaltung des Freistaates zu verbessern. Die Beschäftigungsquote von Menschen mit Behinderungen beim Freistaat Sachsen als Arbeitgeber übersteigt die gesetzliche Pflichtquote von 5 Prozent. Die sächsische Staatsregierung wird weiterhin und vermehrt Menschen mit Behinderungen ausbilden und einstellen. Der barrierefreie Zugang zu den Dienstgebäuden des Freistaates, zu Arbeitsplätzen und Arbeitsmitteln ist dabei eine wichtige Voraussetzung.
Maßnahmen aus dem Aktionsplan
Maßnahme | Zuständigkeit | Zeitrahmen |
---|---|---|
Arbeitsmarktprogramm „Wir machen das!“ zur Förderung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen für Menschen mit Behinderungen. Unterstützung von Arbeitgebern bei der betrieblichen Ausbildung junger Menschen mit Behinderungen u.a. auch bei Mehrfachbehinderungen oder Migrationshintergrund. | SMS & Bundesagentur für Arbeit | 2016 |
Handreichungen für Unternehmen über die Möglichkeiten der Beschäftigung von Schwerbehinderten | SMS & Allianz Arbeit + Behinderung | fortlaufend |
Durchführung von Sensibilisierungsmaßnahmen und Öffentlichkeitsarbeit gemeinsam mit den Partnern der Allianz Arbeit + Behinderung mit dem Ziel, Menschen mit Behinderungen als Fachkräfte für die Unternehmen in Wirtschaft und Gesellschaft präsent zu machen und dadurch den Zugang in Beschäftigung zu verbessern | SMS & Allianz Arbeit + Behinderung | fortlaufend |
Fortführung der Maßnahmen der vertieften beruflichen Orientierung für Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung | SMS (Schuljahr 2016/2017), dann SMK & Bundesagentur für Arbeit | 2016 - 2020 |
Unterstützung der Begleitung der Schüler mit Förderbedarf im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung an der Schnittstelle beim Übergang von der Schule auf den allgemeinen Arbeitsmarkt | SMS & Kommunaler Sozialverband Sachsen, Integrationsamt, Bundesagentur für Arbeit, SMK | 2017 - 2020 |
Einsetzen für die bedarfsorientierte Weiterentwicklung des Angebots an Ausbildungsregelungen nach §§ 66 BBiG in Verbindung mit § 42 m HwO | SMWA SMUL | fortlaufend |
Aktive Mitwirkung an der Umsetzung der im Landesausschuss Berufsbildung verabschiedeten Handlungsempfehlungen „Inklusion in der dualen Berufsausbildung“ unter Berücksichtigung der verfügbaren Ressourcen | SMS & Allianz Arbeit + Behinderung, SMWA, SMK | fortlaufend |
Einsetzen für die Öffnung der gestreckten Ausbildung für weitere Berufe; Werben bei den Partnern der Allianz Arbeit + Behinderung dafür, die Anzahl der Ausbildungsverträge zu erhöhen | SMS & Allianz Arbeit + Behinderung, SMWA, SMK | fortlaufend |
Fortführung des netzwerkorientierten Zusammenwirkens der Allianzpartner für die verstärkte betriebliche Erstausbildung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit Behinderungen; Unterstützung des Dienstleistungsnetzwerks „support“ als trägerübergreifendem Ansprechpartner und Dienstleister für Unternehmen im Bereich Ausbildung junger Menschen mit Behinderungen. | SMS, SMWA, SMK & Allianz Arbeit + Behinderung | fortlaufend |
Ausbau der Unterstützung und Anreize für Unternehmen, junge Menschen mit Behinderungen auszubilden; Schaffung von Anreizen für die Ausbildung von jungen Menschen mit Behinderungen durch das aus Landesmitteln finanzierte Arbeitsmarktprogramm „Wir machen das!“ für Menschen mit Behinderungen | SMS & Bundesagentur für Arbeit, RD Sachsen, Allianz Arbeit + Behinderung | 2017 - 2020 |
Berücksichtigung der besonderen Belange der Menschen mit Behinderungen bei der Entwicklung des Zukunftskonzepts für berufsbildende Schulen in Sachsen; Absicherung des erforderlichen Berufsschulunterrichts | SMK | 2016 - 2020 |
Bedarfsorientierte Erhöhung der Anzahl der Inklusionsassistenten an berufsbildenden Schulen zur Unterstützung schulischer Inklusionsprozesse | SMK | bis 2020 |
Maßnahme | Zuständigkeit | Zeitrahmen |
---|---|---|
Arbeitsmarktprogramm „Wir machen das!“ zur Förderung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen für Menschen mit Behinderungen. Unterstützung von Arbeitgebern bei der Einstellung von Menschen mit Behinderungen u.a. bei Mehrfachbehinderungen oder Migrationshintergrund | SMS & Bundesagentur für Arbeit | 2016 |
Ansprache von Unternehmen und Information derselben über das Fachkräftepotential der Menschen mit Behinderungen. Weitere Ausgestaltung der Informationsveranstaltung „Menschen mit Behinderungen – Fachkräfte für Ihr Unternehmen“ mit den Kammern | SMS, SMWA & Allianz Arbeit + Behinderung | fortlaufend |
Bekanntmachung der Hilfe- und Unterstützungsleistungen für Unternehmen, um die Ausbildungs-, Einstellungs- und Beschäftigungsbereitschaft der sächsischen Unternehmen für Menschen mit Behinderungen zu verbessern. Darstellung der Chancen, die die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen für Unternehmen bieten, in den Medien der Allianzpartner | SMS, SMWA & Allianz Arbeit + Behinderung | fortlaufend |
Bekanntmachung von Strategien und guten Beispielen, die aufzeigen, wie die Leistungsfähigkeit von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsplatz auch bei psychischen Erkrankungen dauerhaft erhalten werden kann. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf der im SGB IX enthaltenen Möglichkeit, Integrationsvereinbarungen mit den Unternehmen abzuschließen. Dabei auch Nutzung der Erfahrungen von Beschäftigten und den Schwerbehindertenvertretungen. | SMS, SMWA & Allianz Arbeit + Behinderung | fortlaufend |
Unterstützung des Dienstleistungsnetzwerks „support“, welches Beratung und praktische Unterstützung für Unternehmen in allen Fragen der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen gibt. „Support“ bietet auch den geeigneten Rahmen, um Kooperationen unter den Leistungsträgern auf regionaler Ebene weiter zu verbessern. | SMS, SMWA & Allianz Arbeit + Behinderung | fortlaufend |
Prüfung, wie Unternehmen und Leistungsträger, die Förder- und Unterstützungsleistungen bei der Einstellung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen erbringen, besser miteinander kooperieren können. Evaluation des Dienstleistungsnetzwerkes „support“ | SMS & Kommunaler Sozialverband Sachsen, Integrationsamt, SMWA, Allianz Arbeit + Behinderung | 2017/2018 |
Sensibilisierung und Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen der Dachkampagne; Handreichungen für Unternehmen, Aufzeigen von Aktionsplänen und Sensibilisierungsmaßnahmen mit dem Ziel, Menschen mit Behinderungen als Fachkräfte für Unternehmen in Wirtschaft und Gesellschaft präsent zu machen | SMS & Allianz Arbeit + Behinderung | 2016 |
Mitwirkung im Unterausschuss Bewusstseinsbildung und Öffentlichkeitsarbeit der Allianz Arbeit + Behinderung daran, gemeinsame Maßnahmen zur Sensibilisierung und zur Bewusstseinsbildung mit allen Allianzpartnern abzusprechen und umzusetzen. Verstärkte Einbeziehung der Beschäftigten mit und ohne Behinderungen und der Schwerbehindertenvertretungen in Unternehmen in die Öffentlichkeitsarbeit der Allianz Arbeit + Behinderung | SMS, SMWA & Allianz Arbeit + Behinderung | fortlaufend |
Analyse und Prüfung der Situation älterer arbeitsuchender Menschen mit Behinderungen hinsichtlich einer Ableitung zielgerichteter Maßnahmen zur Verbesserung der Teilhabe am Arbeitsleben | SMS, SMWA & Allianz Arbeit + Behinderung | 2017/2018 |
Ausbau der Unterstützung und Anreize für Unternehmen, Menschen mit Behinderungen einzustellen; Schaffung von Anreizen für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen durch das aus Landesmitteln finanzierte Arbeitsmarktprogramm „Wir machen das!“ für Menschen mit Behinderungen | SMS & Bundesagentur für Arbeit, RD Sachsen, Allianz Arbeit + Behinderung | 2017 - 2020 |
Prüfung der Aufnahme sozialer Aspekte in das sächsische Vergaberecht: - stärkere Berücksichtigung von Integrationsunternehmen und Werkstätten für Menschen mit Behinderungen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge - Berücksichtigung der Beschäftigung von Schwerbehinderten bei der Vergabe | SMWA | bis 2018 |
Maßnahme | Zuständigkeit | Zeitrahmen |
---|---|---|
Umsetzung des Programms "AlleImBetrieb" des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales; Förderung von neuen Arbeitsplätzen in Integrationsprojekten | SMS & Kommunaler Sozialverband Sachsen, Integrationsamt | 2016 ff. |
Unterstützung von Modellprojekten zur Optimierung von Kooperationsformen zwischen Integrationsprojekten und Auftraggebern | SMS, SMWA & Partner der Allianz Arbeit + Behinderung | fortlaufend |
Unterstützung von Integrationsfirmen bei der Anpassung an Veränderungen der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Die Zusammenarbeit mit der LAG Integrationsfirmen in Sachsen soll dafür ausgebaut und verbessert werden. | SMS SMWA | fortlaufend |
Prüfung der Möglichkeit zur Nutzung eines „Persönlichen Budgets Arbeit“ für die Tätigkeit in Beschäftigungsprojekten. Ermöglichung der Teilhabe am Arbeitsleben durch (so weit wie möglich) arbeitsmarktnahe Beschäftigungsprojekte für Menschen, die aufgrund ihrer Behinderungen oder psychischen Erkrankungen derzeit bzw. auf längere Zeit nicht in den allgemeinen Arbeitsmarkt eingegliedert werden können. | SMS, SMWA & Partner der Allianz Arbeit + Behinderung | fortlaufend |
Einsatz dafür, dass Leistungen der Teilhabe am Arbeitsleben künftig verstärkt personenzentriert, z. B. durch ein Budget für Arbeit, erbracht werden und dadurch alternative Beschäftigungsmöglichkeiten entstehen | SMS, SMWA & Partner der Allianz Arbeit + Behinderung | fortlaufend (Schwerpunkt 2017/2018) |
Unterstützung von Maßnahmen und Projekten zur (Wieder-)Eingliederung von Menschen mit Behinderungen sowie psychisch kranker und abhängigkeitskranker Menschen in den ersten Arbeitsmarkt | SMS, SMWA & Partner der Allianz Arbeit + Behinderung | fortlaufend |
Unterstützung von Projekten, die eine Beschäftigung auch außerhalb der Institution Werkstätten für behinderte Menschen ermöglichen. | SMS, SMWA & Partner der Allianz Arbeit + Behinderung | 2016 fortlaufend |
Unterstützung der Praxiseinführung von Modellprojekten, die in den Werkstätten für behinderte Menschen im Freistaat Sachsen, in Anlehnung an bestehende Berufsbilder, eine Modularisierung ausgewählter Kompetenzen und Fertigkeiten durch die Entwicklung von Praxisbausteinen etablieren, die durch die Kammern als zuständige Stellen einheitlich zertifiziert werden. | SMS, SMWA, SMK & Partner der Allianz Arbeit + Behinderung | 2017 - 2018 |
Unterstützung der Umsetzung der Handlungsempfehlungen Übergänge WfbM auf den allgemeinen Arbeitsmarkt. | SMS, SMWA & Partner der Allianz Arbeit + Behinderung | fortlaufend |
Information der für die Vergaben zuständigen Beschäftigten über die rechtliche Möglichkeit, die Teilnahme an Vergabeverfahren Werkstätten für behinderte Menschen und Integrationsprojekten vorzubehalten. Unterstützung der LAG Werkstätten für behinderte Menschen und der LAG Integrationsprojekte bei der Bekanntmachung ihrer Leistungsangebote | SMS, SMWA & Partner der Allianz Arbeit + Behinderung | 2017/2018 |
Maßnahme | Zuständigkeit | Zeitrahmen |
---|---|---|
Fortführung der Stellenpoolregelung zur Sicherung der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen | alle Ressorts | fortlaufend |
Bewerbung der Ausbildung von jungen Menschen mit Behinderungen im öffentlichen Dienst in Schulen und Hochschulen; im Rahmen der durch das SGB IX vorgegebenen Grenzen | alle Ressorts | fortlaufend |
Schrittweise, kontinuierliche barrierefreie Erschließung der Dienstgebäude, Arbeitsmittel (z. B. IT-Programme) und Arbeitsplätze unter Berücksichtigung verfügbarer Ressourcen. | SMF, alle Ressorts | fortlaufend |
Prüfung der Anpassung der Rahmenrichtlinie für Planung, Bau und Nutzung landeseigener Immobilien | SMF, alle Ressorts | fortlaufend |
Sensibilisierungsmaßnahmen in den Dienststellen mit dem Ziel, Vorgesetzte und Kollegen für die Belange von Menschen mit Behinderungen weiter zu sensibilisieren und Barrieren abzubauen | Beauftragter für die Belange von Menschen mit Behinderungen, alle Ressorts | fortlaufend |
Ermöglichung einer Einbeziehung der Arbeitsgemeinschaft der Schwerbehindertenvertretungen bei Angelegenheiten von schwerbehinderten und diesen gleichgestellten Beschäftigten, die diese ressortübergreifend berühren | SMS SMI, alle Ressorts | 2017/2018 |
Regelmäßige Berichterstellung über die Entwicklung der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen in der öffentlichen Verwaltung des Freistaates Sachsen; Einbeziehung der Daten zur Barrierefreiheit der Dienstgebäude, Arbeitsmittel (z.B. IT-Programme) und der Ausgestaltung der Arbeitsplätze | SMS, SMI, SMF & AGSV | fortlaufend |
Gute Beispiele
Fachkräfte-Suche auf besondere Art
Das sächsische Fachhandelsunternehmen für Bürobedarf Schmaus GmbH möchte Gehörlose mit einer speziellen Datenbrille integrieren
Anja Schumacher steht in einem der vielen und schmalen Gänge im Lager – in den Regalwänden rechts und links liegen die unterschiedlichsten Büroartikel und -waren. Kleinere Kartons stapeln sich neben größeren, dazwischen Behältnisse aus Kunststoff, ebenfalls mit Büroartikeln, alle durchnummeriert und mit Barcodes versehen. Unterhalb der Regale laufen Rollenbahnen entlang, zum Transportieren und Versenden der Ware. Jedes Mal, wenn eine Kiste auf Reisen geht, rumpelt und rattert und scheppert es ziemlich laut.
Anja Schumacher kann die Geräusche nicht hören, die heute 46-Jährige ist gehörlos auf die Welt gekommen. Als Kind lernt sie die Gebärdensprache, macht später eine Ausbildung als technische Zeichnerin – und ist dann immer wieder arbeitslos. Über den Integrationsfachdienst Chemnitz kommt sie in das Unternehmen Schmaus. Dort macht sie zunächst ein Praktikum und wird dann, im Jahr 2008, nach einer Probezeit eingestellt.
Die Mitarbeiter integrieren sie – das Miteinander ist trotzdem manchmal schwierig. (Die Meinung des Mitarbeiters zum Nachhören) Und das betrifft nicht nur die Arbeitsabläufe: »Das sind ganz einfache Sachen wie ›Heute gibt der Fritz einen Kuchen zu seinem Geburtstag aus‹. Das klingt für Hörende jetzt lapidar. Aber für den Gehörlosen eben nicht. Der läuft daran vorbei. Alle lachen, alle freuen sich – der Gehörlose denkt sich: ›Warum freuen die sich so?‹ Dann packt er seine Schnitte in der Pause aus und denkt: ›Lass sie. Mir hätte ja einmal einer was sagen können.‹« – erzählt der Logistik-Leiter des Unternehmens, Erik Güldenpfennig. (Erik Güldenpfennig zum Nachhören)
Um diese Kommunikationsschwierigkeiten zu vermindern – und um auch die Arbeitsprozesse leichter zu machen – hat das Hartmannsdorfer Familienunternehmen gemeinsam mit der TU München und dem Software-Hersteller CIM GmbH aus Fürstenfeldbruck ein Konzept mit dem Namen "Work-by-Inclusion®" entwickelt, in einem dreijährigen Forschungsprojekt.
Eine spezielle Datenbrille soll die jeweils einzulagernden Artikel oder vom Kunden bestellte Ware, die Kommunikation der Mitarbeiter untereinander oder mit den Vorgesetzten, Alarm- und Notfallwarnungen – oder eben auch den Hinweis auf eventuelle Geburtstagskuchen – in einem Display einblenden. Die Brille sieht ein bisschen aus wie eine Sportbrille – am Rahmen ist ein Minicomputer installiert, der dann mit dem kleinen Scanner kommuniziert, welcher am Handgelenk befestigt wird. Anja Schumacher hat ein eigens für sie angefertigtes Modell bekommen, da sie von Haus aus Brillenträgerin ist. Die Idee hinter dem Forschungsprojekt findet sie gut.
Derzeit läuft die Test- und Evaluierungsphase der Datenbrille in einer räumlich begrenzten Zone, die Anbindung an die Lagerverwaltungssoftware steht in den nächsten Monaten an. Ab März möchte Logistik-Leiter Erik Güldenpfennig dann mit der Implementierung der neuen Technologie im gesamten Logistikbereich beginnen, in die dann alle Mitarbeiter, darunter drei hier arbeitende gehörlose Mitarbeiter, eingebunden werden.
Daniela Schmaus, die kaufmännische und vertriebliche Leiterin des Unternehmens, beobachtet, dass viele Unternehmen noch immer zögerlich sind, Menschen mit Behinderung einzustellen. Aus Angst vor einer gefühlt großen Verwaltungs-Hürde, sagt sie, oder einer zu mächtigen Verantwortung: »Also sei es ein gehörloser Mitarbeiter – dann braucht der vielleicht ständig jemanden an der Hand, der ihm irgendwas nochmal erklärt oder verdeutlicht – dann brauche ich vielleicht Mitarbeiter, die die Gebärdensprache beherrschen – was muss ich eigentlich vorbereiten und wieviel Zeit kostet mich das extra – und ich denke, diese gefühlten Investitionskosten, welche im Vorfeld schwer zu quantifizieren sind – diese sind der Grund, warum man das Thema noch nicht so richtig angeht.« (Daniela Schmaus zum Nachhören)
Das Unternehmen in Hartmannsdorf jedoch hat überwiegend gute Erfahrungen gemacht in der Zusammenarbeit mit behinderten und nicht-behinderten Mitarbeitern. Inklusion gehöre für sie zur Firmenphilosophie, sagt Gerlinde Schmaus, die Geschäftsführerin. Und ihre Intention sei es, auf jeden Fall noch weitere gehörlose Mitarbeiter einzustellen. (Gerlinde Schmaus zum Nachhören)
(Text und Audio: Sibylle Kölmel)