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Arbeit und materielle Lebenssituation

Pack es an! Menschen mit Behinderungen sind gleichberechtigter Teil der Gesellschaft. Sie haben ein Recht auf einen barrierefreien Zugang zum Arbeitsmarkt.

Artikel 27 der UN-Behindertenrechtskonvention begründet das Recht von Menschen mit Behinderungen auf Arbeit und des gleichberechtigten Zugangs zum Arbeitsmarkt. Menschen mit Behinderungen haben das gleiche Recht auf Arbeit wie Menschen ohne Behinderungen. Das schließt den Schutz vor Diskriminierung und Schlechterstellung bei Auswahl, Einstellung und Beschäftigung ein. Art. 27 der UN-Behindertenrechtskonvention sieht hierzu vor, dass geeignete Maßnahmen und besondere Unterstützungsleistungen zu ergreifen sind, um den Arbeitsmarkt zugänglich zu gestalten und eine Erwerbstätigkeit als für den Lebensunterhalt auskömmlich auszuüben. Neben der Absicherung finanzieller Unabhängigkeit stellt Erwerbstätigkeit eine wichtige Form der gesellschaftlichen Teilhabe dar und stärkt das Gefühl der Selbstwirksamkeit. Aus der Zusammenarbeit mit anderen Menschen ergeben sich Kontakte im Miteinander. Arbeit ist damit auch soziale Teilhabe. Die Sächsische Staatsregierung verfolgt das Ziel, Menschen mit Behinderungen so weit wie möglich in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren und Anreize für Arbeitgeber im öffentlichen und privatwirtschaftlichen Sektor zu setzen. Der Freistaat Sachsen selbst will die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen im Staatsdienst erhöhen und ihre dortige Beschäftigungssituation verbessern.

Mit dem Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention 2023 wurden die im Aktionsplan 2017 beschlossenen Maßnahmen der Staatsregierung neben der Umsetzung in einem partizipativen Prozess auch auf ihre Wirksamkeit hin überprüft. Im Ergebnis dieses Prozesses wurden 15 neue Maßnahmen für den Aktionsplan 2023 formuliert und elf ausgewählte Maßnahmen aus dem Jahr 2017 als Daueraufgaben formuliert. Für das Handlungsfeld »Arbeit und materielle Lebenssituation« erstrecken sich die Maßnahmen auf drei Wirkungsbereiche Beschäftigung auf den Arbeitsmarkt und Arbeitslosigkeit, Unterstützung der Teilhabe am Arbeitsleben mit Fokus auf Werkstätten für Menschen mit Behinderungen und Freistaat Sachsen als Arbeitgeber.

Jeder fünfte Mensch in Sachsen hat eine Behinderung. Menschen mit Behinderungen sind seltener erwerbstätig und häufiger von Arbeitslosigkeit betroffen als Menschen ohne Behinderungen. Von der positiven Entwicklung des Arbeitsmarktes und dem Rückgang von Arbeitslosigkeit in den letzten Jahren haben Menschen mit Behinderungen nicht im gleichen Maße profitiert wie Menschen ohne Behinderungen. Um einerseits bei dem Wunsch zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit zu unterstützen und andererseits dem Arbeits- und Fachkräftemangel auf dem Arbeitsmarkt zu begegnen, sind geeignete Schritte zu ergreifen, damit Menschen mit Behinderungen eine ihren Interessen entsprechende Arbeit aufnehmen können. Dazu gehören neben der Pflicht zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen für Unternehmen ab 20 Beschäftigten insbesondere auch förderliche Rahmenbedingungen für die Arbeitssuche, den Erhalt der Arbeit sowie für den Wiedereinstieg zu schaffen.

Nr.

Maßnahme

Zuständigkeit

Zeitrahmen

42

Die Staatsregierung führt die Zusammenarbeit mit den Partnern in der Allianz Arbeit + Behinderung mit dem Ziel, Beschäftigung und Erwerbsbeteiligung im Freistaat Sachsen weiter zu verbessern, fort.

SMS; SMWA; (AA+B)

2023 fortlaufend

43

Die Staatsregierung unterstützt die Weiterentwicklung des Dienstleistungsnetzwerkes »Support« unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Evaluation auch hinsichtlich § 185a SGB IX.

SMS; SMWA; (AA+B)

2023/2024

44

Die Staatsregierung sensibilisiert auch im Rahmen der Fachkräfteallianz Sachsen und der Allianz Arbeit + Behinderung Unternehmen für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen. 

SMS; SMWA; (AA+B)

2023 fortlaufend

45

Die Staatsregierung unterstützt weiterhin mit dem Arbeitsmarktprogramm »Wir machen das!« Unternehmen, Menschen mit Behinderungen einzustellen.

SMS

2023 fortlaufend

Aus dem Aktionsplan 2017 fortlaufende Maßnahmen

Nr.

Maßnahme

Zuständigkeit

Zeitrahmen

A27

Mitwirkung im Unterausschuss Bewusstseinsbildung und Öffentlichkeitsarbeit der Allianz Arbeit + Behinderung daran, gemeinsame Maßnahmen zur Sensibilisierung und zur Bewusstseinsbildung mit allen Allianzpartnern abzusprechen und umzusetzen. Verstärkte Einbeziehung der Beschäftigten mit und ohne Behinderungen und der Schwerbehindertenvertretungen in Unternehmen in die Öffentlichkeitsarbeit der Allianz Arbeit + Behinderung.

SMS, SMWA

fortlaufend

Nicht alle Menschen mit Behinderungen können ohne spezifische Unterstützung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein. In Inklusionsfirmen erfahren sie besondere Unterstützung. Mit der unterstützten Beschäftigung oder dem Budget für Arbeit werden Anstellungsverhältnisse von Menschen mit Behinderungen individuell gefördert.

Menschen mit Behinderungen, die auf Grund ihrer Behinderung (noch) nicht auf dem ersten Arbeitsmarkt tätig sein können, können in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen (WfbM) am Arbeitsleben teilhaben. Die Beschäftigung in einer WfbM ist als Sonderform zur Teilhabe am Arbeitsleben nach wie vor für Menschen mit Behinderungen von zentraler Bedeutung. WfbM sind jedoch bestrebt, verstärkt Übergänge von Beschäftigten auf den ersten Arbeitsmarkt zu fördern. Ziel ist, alle Menschen mit Behinderungen, die zumindest in unterstützter Form auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten können und wollen, in ihren Bestrebungen zu fördern und sie und die Arbeitgeber zu unterstützen.

Nr.

Maßnahme

Zuständigkeit

Zeitrahmen

46

Die Staatsregierung unterstützt im Rahmen der Allianz Arbeit + Behinderung Beschäftigungsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen in Inklusionsunternehmen.

SMS; SMWA

2023 fortlaufend

47

Die Staatsregierung setzt sich im Rahmen der Zusammenarbeit der Allianz Arbeit + Behinderung für eine bessere Teilhabe von Menschen mit Behinderungen durch eine stärkere Inanspruchnahme des Budgets für Arbeit und durch mehr Übergänge aus der Werkstatt für behinderte Menschen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ein.

SMS; SMWA

2023 fortlaufend

48

Die Staatsregierung unterstützt Projekte zur Teilhabe am Arbeitsleben einschließlich der (Wieder-) Eingliederung von Menschen mit Behinderungen sowie psychisch kranken und abhängigkeitskranken Menschen in den ersten Arbeitsmarkt im Rahmen der Förderrichtlinie Selbstbestimmte Teilhabe.

SMS

fortlaufend 

49

Die Staatsregierung unterstützt im Rahmen der FRL Selbstbestimmte Teilhabe Projekte, die eine Beschäftigung auch außerhalb der Institution Werkstatt für behinderte Menschen konzipieren oder etablieren.

SMS

2023

fortlaufend

50

Die Staatsregierung unterstützt im Rahmen der Allianz Arbeit + Behinderung die Verstetigung und weitere Etablierung von an Berufen und Tätigkeitsfeldern des allgemeinen Arbeitsmarktes orientierter und standardisierter beruflicher Bildung in den Werkstätten für behinderte Menschen.

SMS; SMWA

2023

fortlaufend

Aus dem Aktionsplan 2017 fortlaufende Maßnahmen

Nr.

Maßnahme

Zuständigkeit

Zeitrahmen

A28

Unterstützung von Modellprojekten zur Optimierung von Kooperationsformen zwischen Integrationsprojekten und Auftraggebern.

SMS, SMWA

fortlaufend

A29

Prüfung der Möglichkeit zur Nutzung eines »Persönlichen Budgets Arbeit« für die Tätigkeit in Beschäftigungsprojekten. Ermöglichung der Teilhabe am Arbeitsleben durch (so weit wie möglich) arbeitsmarktnahe Beschäftigungsprojekte für Menschen, die aufgrund ihrer Behinderungen oder psychischen Erkrankungen derzeit beziehungsweise auf längere Zeit nicht in den allgemeinen Arbeitsmarkt eingegliedert werden können.

SMS, SMWA

fortlaufend

A30

Einsatz dafür, dass Leistungen der Teilhabe am Arbeitsleben künftig verstärkt personenzentriert, zum Beispiel durch ein Budget für Arbeit, erbracht werden und dadurch alternative Beschäftigungsmöglichkeiten entstehen.

SMS, SMWA

fortlaufend

A31

Unterstützung von Projekten, die eine Beschäftigung auch außerhalb der Institution WfbM ermöglichen.

SMS, SMWA

fortlaufend

A32

Unterstützung der Praxiseinführung von Modellprojekten, die in den WfbM im Freistaat Sachsen, in Anlehnung an bestehende Berufsbilder, eine Modularisierung ausgewählter Kompetenzen und Fertigkeiten durch die Entwicklung von Praxisbausteinen etablieren, die durch die Kammern als zuständige Stellen einheitlich zertifiziert werden.

SMS, SMWA; SMK

fortlaufend

A33

Unterstützung der Umsetzung der Handlungsempfehlungen zu Übergängen von der WfbM auf den allgemeinen Arbeitsmarkt. 

SMS, SMWA

fortlaufend

Der Freistaat Sachsen will die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen im Staatsdienst erhöhen und ihre dortige Beschäftigungssituation verbessern.

Nr.

Maßnahme

Zuständigkeit

Zeitrahmen

51

Die Staatsregierung setzt die Stellenpoolregelung zur Sicherung der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen fort.

SMF; SMS

2023

fortlaufend

52

Die Staatsregierung führt Sensibilisierungsmaßnahmen in den Dienststellen durch. Ziel ist, Vorgesetzte und Mitarbeitende für die Belange von Menschen mit Behinderungen weiter zu sensibilisieren und Barrieren abzubauen.

Alle Ressorts

2023

fortlaufend

53

Die Staatsregierung überprüft unter Berücksichtigung der UN-BRK und des SächsInklusG die Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des SGB IX – Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen im Öffentlichen Dienst im Freistaat Sachsen (VwV).

SMS, SMI

2023 / 2024

54

Die Staatsregierung prüft Einsatzmöglichkeiten von Menschen mit Behinderungen im Rahmen des Budgets für Arbeit und erprobt modellhaft die Umsetzung.

Alle Ressorts

2023

fortlaufend

55

Die Staatsregierung wird die eigene Landesqualifizierungsmaßnahme für Menschen mit Behinderungen fortsetzen und die Teilnehmenden nach erfolgreichem Abschluss in den Landesdienst übernehmen.

SMI

2023

fortlaufend

56

Die Staatsregierung setzt sich dafür ein, dass in Zusammenarbeit mit der dzb lesen eine Anleitung für die Behörden des Freistaates Sachsen zur Veröffentlichung barrierefrei zugänglicher Stellenausschreibungen erarbeitet wird.

SK

2026

Aus dem Aktionsplan 2017 fortlaufende Maßnahmen

Nr.

Maßnahme

Zuständigkeit

Zeitrahmen

A34

Bewerbung der Ausbildung von jungen Menschen mit Behinderungen im öffentlichen Dienst in Schulen und Hochschulen im Rahmen der durch das SGB IX vorgegebenen Grenzen.

Alle Ressorts

fortlaufend

A35

Schrittweise, kontinuierliche barrierefreie Erschließung der Dienstgebäude, Arbeitsmittel (zum Beispiel IT-Programme) und Arbeitsplätze unter Berücksichtigung verfügbarer Ressourcen. Prüfung der Anpassung der Rahmenrichtlinie für Planung, Bau und Nutzung landeseigener Immobilien.

SMF, alle Ressorts

fortlaufend

A36

Ermöglichung einer Einbeziehung der Arbeitsgemeinschaft der Schwerbehindertenvertretungen bei Angelegenheiten von schwerbehinderten und diesen Gleichgestellten Beschäftigten, die diese ressortübergreifend berühren.

SMS, SMI, alle Ressorts

fortlaufend

A37

Regelmäßige Berichterstellung über die Entwicklung der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen in der öffentlichen Verwaltung des Freistaates Sachsen; Einbeziehung der Daten zur Barrierefreiheit der Dienstgebäude, Arbeitsmittel (zum Beispiel IT-Programme) und der Ausgestaltung der Arbeitsplätze.

SMS, SMI, SMF

fortlaufend

 

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