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Unterstützung für Familien

Auf hellblauem Hintergrund ist ein Maulwurf zu sehen. In ihm ist ein Piktogramm eines Mannes mit Blindenstock. Im Text steht: Blind wie ein Maulwurf seinen Weg machen. Barrieren abbauen, Talente fördern. Für gleiche Chancen im Leben. © SMS/Heimrich&Hannot

Familienfreundliches Sachsen  für Menschen mit Behinderungen. Beratungsangebote für die Menschen mit Behinderungen bei der Familienplanung und die Unterstützung von Familien mit behinderten Angehörigen sollen langfristig besser vernetzt werden.

Menschen mit Behinderungen haben ein Recht auf Partnerschaft und Familiengründung. Das schließt die Unterstützung von Eltern mit Behinderungen und den Schutz des Kindeswohls mit ein. Angebote für Familien mit Angehörigen mit Behinderungen oder Pflegebedarf – von der Diagnostik bis hin zur Beratung und Entlastung – sind von großer Bedeutung. Ziel der sächsischen Staatsregierung ist es, vorhandene Angebote für Eltern mit Behinderungen und Familien mit Angehörigen mit Behinderungen im Freistaat Sachsen besser zu vernetzen und darüber zu informieren. Schrittweise sind mehr bedarfsgerechte, wohnortnahe Beratungs-, Unterstützungs- und Wohnangebote zu schaffen.

Früherkennung, Frühförderung und Sozialpädiatrische Zentren

Die interdisziplinären Frühförder- und Frühberatungsstellen in Sachsen sind Anlaufstellen zur Beratung von Eltern und anderen Sorgeberechtigten in allen Fragen der Früherkennung und Frühförderung. Besonders dann, wenn Eltern sich hinsichtlich der Entwicklung ihres Kindes Sorgen machen oder wenn eine Entwicklungsbeeinträchtigung oder Behinderung des Kindes vorliegt, erhalten sie hier Rat und Hilfe. Leistungen erhalten Kinder, die noch nicht eingeschult sind.

Für Kinder aller Lebensalter sind Sozialpädiatrische Zentren im Sinne von § 119 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) tätig. Diese ärztlich geleiteten ambulanten Einrichtungen arbeiten interdisziplinär und konzentrieren sich besonders auf Kinder und Jugendliche jeden Alters, denen mit den Angeboten der niedergelassenen Kinderärzte und Therapeuten sowie den Einrichtungen der Frühförderung nicht ausreichend geholfen werden kann.
In Sachsen sind Sozialpädiatrische Zentren an den Standorten Aue, Chemnitz, Dresden, Görlitz, Leipzig und Riesa wirksam.

Maßnahmen aus dem Aktionsplan

Maßnahme

Zuständigkeit

Zeitrahmen

Angebot weiterer Fortbildungsveranstaltungen für niedergelassene Ärzte, Schwangerschaftsberatungsstellen, Fachberatungsstellen für Pränataldiagnostik und Mitarbeiter im medizinischen Versorgungssystem

SMS & SLÄK

2017 - 2018

Weiterführung der Öffentlichkeitsarbeit

SMS

fortlaufend

Sensibilisierung aller relevanten Berufsgruppen

SMS & relevante Berufsgruppen

fortlaufend

Erhebung der bisherigen Aktivitäten im Arbeitsfeld Sexualaufklärung von Menschen mit Behinderungen; Entwicklung eines Konzeptes unter Bündelung der verschiedenen Aktivitäten

SMS

bis 2019

Erstellung barrierefreier Informationsmaterialien über die vorhandenen Sexualaufklärungs- und Familienplanungsangebote für Menschen mit Behinderungen

SMS

fortlaufend

Anregung an den Landesjugendhilfeausschuss, Handlungsempfehlungen für Begleitete Elternschaft / Assistenz für Eltern mit Behinderungen erarbeiten

SMS & KSV

2017

Schaffung einer Beratungsgrundlage zur Erteilung der Betriebserlaubnis für gemeinsame Wohnformen für Eltern mit Behinderungen und deren Kinder  unter Berücksichtigung der Anforderungen des SächsBeWoG und der VwVBeh

SMS mit LJA & KSV

2017/2018

Prüfung des Verbesserungspotenzials von Fortbildungsmaßnahmen für Richter zu den Hilfesystemen

SMJus & SMS

fortlaufend

Einrichtung einer barrierefreien Datenbank mit Familienbildungsangeboten; Erstellung von Dokumenten und Handreichungen im Rahmen der Familienbildung in einfacher Sprache

SMS

2019

Im Rahmen der Qualitätssicherung Hinwirkung darauf, dass Mehrgenerationenhäuser, Familienzentren, Eltern-Kind-Zentren u. ä. soziale Zentren künftig stärker als bisher ihre Angebote auch bedarfsgerecht für Familien (Eltern mit Behinderungen oder Eltern mit Kindern mit Behinderungen) gestalten

SMS

fortlaufend

Sensibilisierung der Entscheidungsträger (Jugend- und Sozialämter, Familiengerichte) für die Ressourcen von Menschen mit Behinderungen im Zusammenhang mit Familienaufgaben sowie für die Bedarfe von Eltern mit Kindern mit Behinderungen

SMS

2017 ff.

Initiierung einer Broschüre zur Information für Eltern von neugeborenen Kindern mit einer Hörbehinderung

Beauftragter für die Belange von Menschen mit Behinderungen & SMS

2017/2018

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