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Mobilität und inklusiver Sozialraum

KopfSache. Barrierefreiheit beginnt im Kopf! Menschen mit Behinderungen sind gleichberechtigter Teil der Gesellschaft. Sie haben ein Recht auf Mitbestimmung und Teilhabe.

Menschen mit Behinderungen sollen am gesellschaftlichen Leben in allen Lebensbereichen teilhaben können. Voraussetzung hierfür ist ein gleichberechtigter Zugang zum öffentlich zugänglichen Raum, zu öffentlichen Verkehrsmitteln, Informationen und Kommunikationsmitteln sowie Unterstützungsdiensten und Einrichtungen. Diverse Barrieren im öffentlichen Raum hindern Menschen mit Behinderungen sich selbstbestimmt und frei zu bewegen. Dabei sind sie im Hinblick auf ihre Mobilität oft mehr als andere auf öffentliche Nah- und Fernverkehrsmittel angewiesen. Da ein Großteil der Menschen mit Behinderungen in Sachsen im ländlichen Raum lebt, besteht hier besonders Handlungsbedarf.

Artikel 9 der UN-Behindertenrechtskonvention fordert die Staatsregierung dazu auf, geeignete Maßnahmen für einen gleichberechtigten Zugang zur physischen Umwelt sowie zu Transportmitteln, Information und Kommunikation (…), sowie zu anderen Einrichtungen und Diensten, die der Öffentlichkeit in städtischen und ländlichen Gebieten offenstehen, zu treffen. Weiter soll eine unabhängige Lebensführung und vollwertige Teilhabe in allen Lebensbereichen durch einen inklusiven Sozialraum gewährleistet sein. Je nach Behinderungsart bestehen verschiedene Anforderungen an die Gestaltung öffentlicher Einrichtungen und Dienstleistungen. Für einen inklusiven Sozialraum bedarf es daher angemessener Vorkehrungen und sofern im Einzelfall Barrieren bestehen, individuell abgestimmter Maßnahmen und Lösungen, um diese zu beseitigen oder zu überbrücken.

Mit dem Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention 2023 wurden die im Aktionsplan 2017 beschlossenen Maßnahmen der Staatsregierung neben der Umsetzung in einem partizipativen Prozess auch auf ihre Wirksamkeit hin überprüft. Im Ergebnis wurden 15 neue Maßnahmen für den Aktionsplan 2023 formuliert. Für das Handlungsfeld »Mobilität und inklusiver Sozialraum« erstrecken sich die Maßnahmen auf drei Wirkungsbereiche ÖPNV und Individualverkehr, Inklusiver Sozialraum und ländlicher Raum. Die Maßnahmen im Handlungsfeld »Mobilität und inklusiver Sozialraum« zielen darauf ab, Menschen mit Behinderungen mehr Möglichkeiten zu erschließen, sich ungehindert im öffentlichen Raum zu bewegen.

Die Möglichkeit, sich frei im öffentlichen Raum fortzubewegen, ist eine grundlegende Voraussetzung für eine selbstbestimmte Lebensführung. Da viele Menschen mit Behinderungen auf den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und Schienenpersonennahverkehr (SPNV) angewiesen sind, kommt diesen eine besondere Rolle zu. Hinsichtlich des öffentlichen Personennahverkehrs schreibt das Personenbeförderungsgesetz vor, einen barrierefreien Zugang zum straßengebundenen ÖPNV umzusetzen. Die barrierefreie Ausgestaltung des ÖPNV soll insgesamt flächendeckender voranschreiten. Insbesondere im ländlichen Raum besteht vermehrt Handlungsbedarf.

Nr.

Maßnahme

Zuständigkeit

Zeitrahmen

86

Die Staatsregierung unterstützt Projekte, die Behörden für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Bereich der Planung, Genehmigung und Förderung innerhalb des ÖPNV durch Schulung und/oder geeignetes Informationsmaterial sensibilisieren.

SMS mit Projektträgern und SMWA

fortlaufend

87

Die Staatsregierung setzt die Förderung von Projekten zur Sensibilisierung von Anbietern und Nutzern des ÖPNV zur barrierefreien Nutzung des ÖPNV fort.

SMS; SMWA

fortlaufend

88

Die Staatsregierung unterstützt die Aufgabenträger und Verkehrsverbünde bei der Erfassung der Barrierefreiheit an Haltestellen.

SMWA

fortlaufend

89

Die Staatsregierung prüft im Rahmen der Evaluation und Neuausrichtung des Landesinvestitionsprogramms ÖPNV, ob ein Fördertatbestand für barrierefreie Taxis in die RL ÖPNV aufgenommen werden kann. 

SMWA

voraussichtlich 2023

90

Die Staatsregierung prüft die Einbeziehung schwerbehinderter Menschen mit dem Merkzeichen »G«, bei denen wenigstens ein Grad der Behinderung von 80 alleine infolge Funktionsstörungen der unteren Gliedmaßen und/oder der Lendenwirbelsäule und gleichzeitig das Merkzeichen »B« vorliegt, in den berechtigten Personenkreis der VwV Parkerleichterungen.

SMWA

2. Quartal 2023

91

Die Staatsregierung unterstützt die Verbände für Menschen mit Behinderungen bei der Organisation einer Fachtagung zum Thema Barrierefreiheit im ÖPNV/SPNV.

SMWA; LIB

fortlaufend

92

Die Staatsregierung prüft Verfahrenserleichterungen bei der Antragstellung und Genehmigung für Parkerleichterungen nach der VwV Parkerleichterungen.

SMWA

2. Quartal 2023

Ein inklusiver Sozialraum ist nicht nur Voraussetzung für die persönliche Entfaltung, sondern auch für die Pflege sozialer Kontakte, die Bewältigung alltäglicher Versorgungsabläufe und die Möglichkeit einer selbstbestimmten Freizeitgestaltung. Voraussetzung hierfür ist die Zugänglichkeit von öffentlichen Einrichtungen und Dienstleistungen: Je nach Behinderungsart ergeben sich verschiedene Anforderungen an die Gestaltung dieser Einrichtungen und Dienstleistungen. Die folgenden Maßnahmen zielen darauf ab, den Sozialraum barrierefreier und damit inklusiver zu gestalten und sozialraumrelevante Informationen für Menschen mit Behinderungen zugänglich zu machen, um die Nutzbarkeit bestehender Angebote zu erhöhen.

Nr.

Maßnahme

Zuständigkeit

Zeitrahmen

93

Die Staatsregierung unterstützt im Rahmen der Förderrichtlinie Selbstbestimmte Teilhabe in Zusammenarbeit mit der Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Sachsen die Etablierung der Plattform Inklusionssuche.

SMS

fortlaufend

94

Die Staatsregierung setzt ihre Förderung für den barrierereduzierenden Wohnungsumbau nachfragegerecht fort.

SMR

fortlaufend

95

Die Staatsregierung sensibilisiert über die Notwendigkeit angemessener Vorkehrungen im Sinne des § 4 SächsInklusG, um eine gleichberechtigte Teilhabe zu ermöglichen.

Alle Ressorts

2023/2024

SMKT: fortlaufend

96

Die Staatsregierung wird die Verbesserung der Barrierefreiheit in öffentlich zugänglichen Gebäuden auch über das Programm »Lieblingsplätze für alle« fortsetzen.

SMS

fortlaufend

97

Die Staatsregierung wirkt darauf hin, die Vereinbarkeit von Barrierefreiheit und Denkmalschutz zu verbessern. Positive Beispiele sollen ausgezeichnet und beworben werden.

SMR

fortlaufend

Da ein Großteil der Menschen mit Behinderungen in Sachsen im ländlichen Raum lebt, ist es von hoher Bedeutung, deren Lebenssituation zu verbessern. Ein mangelnder Ausbau der Infrastruktur (insbesondere des barrierefreien öffentlichen Personennahverkehrs), eine geringere Quote an barrierefreien Arztpraxen und weniger bedarfsgerechter Wohnraum erschweren die Alltagsbewältigung von Menschen mit Behinderungen in ländlichen Gebieten und schränken diese in ihrer Autonomie und in der Entfaltung ihrer Persönlichkeit ein.

Nr.

Maßnahme

Zuständigkeit

Zeitrahmen

98

Die Staatsregierung wird den Sonderpreis für barrierefreie Gestaltung öffentlicher Einrichtungen und Anlagen im Rahmen des Wettbewerbes »Unser Dorf hat Zukunft« verstetigen.

SMR

fortlaufend

99

Die Staatsregierung wird im Rahmen der RL Familienwohnen weiterhin Familien mit schwerbehinderten Mitgliedern besonders fördern.

SMR

fortlaufend

100

Die Staatsregierung wirkt im Rahmen der Durchführung des Programmes LEADER darauf hin, dass Barrierefreiheit im öffentlichen Raum als wichtiger Aspekt der Maßnahmen berücksichtigt wird.

SMR

fortlaufend

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