Gesundheit und Rehabilitation ohne Barrieren
Gesundheitsversorgung. Ohne Barrieren. Die sächsische Staatsregierung möchte Menschen mit Behinderungen einen noch besseren Zugang zu Leistungen der medizinischen Vorsorge, Versorgung und Rehabilitation ermöglichen.
Barrierefreiheit im Gesundheitswesen spielt für Menschen mit Behinderungen eine große Rolle. Damit ist sowohl der bauliche Zugang zu Arztpraxen und anderen medizinischen Einrichtungen gemeint als auch der kommunikative Zugang. Menschen mit kognitiven Einschränkungen haben Schwierigkeiten, ärztliche Diagnosen und Therapiepläne zu verstehen. Menschen mit Sehbehinderungen können Informationen nicht oder nicht vollständig wahrnehmen. Die wichtige medizinische Grundversorgung soll für chronisch kranke Menschen und Menschen mit Behinderungen schrittweise so gemeindenah wie möglich und barrierefrei verbessert werden. Das gilt insbesondere für den ländlichen Raum.
Maßnahmen aus dem Aktionsplan
Maßnahme | Zuständigkeit | Zeitrahmen |
---|---|---|
Initiative zur Erstellung eines Handlungsleitfadens für Heilberufe zu barrierefreien Praxen und Gesundheitsdienstleistungen |
SMS & Berufsverbände, Heilberufe-kammern, Krankenhaus-gesellschaft, Kassen(zahn)ärzt-lichen Vereinigung |
2018 |
Die sächsischen Lehrpläne der Gesundheitsfachberufe werden aktualisiert. Es wird geprüft, ob es zukünftig die Möglichkeit der Erlangung von Kompetenzen zum Umgang mit verschiedenen Behinderungen im berufstheoretischen und berufspraktischen Unterricht an berufsbildenden Schulen in einem bundesrechtlich geregelten Gesundheitsfachberuf gibt. |
SMK |
fortlaufend |
Ergänzung der Rechtsvorschrift im SächsKHG hinsichtlich der sozialen Betreuung, Mitarbeiterschulung und Seelsorge um den Passus, dass den Belangen schwerbehinderter Menschen hinsichtlich der sozialen Betreuung, der Zugänglichkeit zu Informationen und der seelsorgerischen Begleitung Rechnung zu tragen ist. |
SMS |
2017/18 |
Förderung des Ausbaus gemeindepsychiatrischer Versorgung über die gesetzliche Pflichtaufgabe der Kommunen hinaus und des Aufbaus bedarfsgerechter und umfassender Versorgung in den Regionen, damit Menschen mit einer psychischen Erkrankung die notwendigen Hilfen möglichst in ihrer vertrauten räumlichen Umgebung und innerhalb der etablierten sozialen Strukturen erhalten (Sozialraumorientierung für ein barrierefreies Leben psychisch kranker Menschen in der Gemeinde). Grundsätze der Versorgung sind darüber hinaus das Prinzip »ambulant vor stationär« sowie die Vorrangigkeit von vorsorgenden Hilfen zur Vermeidung von Unterbringungen. |
SMS |
fortlaufend |
Begleitung der zeitnahen Errichtung von Medizinischen Behandlungszentren für Erwachsene mit geistigen Behinderungen oder schweren Mehrfachbehinderungen (MZEB) nach § 119 c SGB V entsprechend des ermittelten Bedarfs und unter Berücksichtigung der vorhandenen Ressourcen |
SMS |
fortlaufend |
Unterstützung der Entwicklung eines Signets zur Kennzeichnung barrierefreier Praxen |
SMS |
2018 - 2019 |
Förderung eines Modellprojekts zur stationären Versorgung von Patienten mit Behinderungen in einer der zur spezialisierten Adipositasbehandlung zugelassenen Einrichtung im Freistaat Sachsen (Teil 1: Analyse und Teil 2: Planung und Investition von Vorhaltungen für die besonderen Belange von Patienten mit Behinderungen). |
SMS & Verbände, Krankenhaus, Krankenkassen u. a. |
2016 - 2018 |
Der Freistaat wird seine Möglichkeiten nutzen und darauf einwirken, dass das medizinische Versorgungsangebot bedarfsgerecht und den regionalen Erfordernissen entsprechend vorgehalten wird. |
SMS |
2017 |
Überprüfung des Fortbildungsangebotes von Justiz und der Ärztekammer zur Unterstützung eines systematischen gegenseitigen Erfahrungsaustauschs über die Umsetzung des novellierten Rechts zu Zwangseinweisungen und Zwangsbehandlungen psychisch kranker Menschen (SächsPsychKG, BGB) |
SMJus & SMS, SLÄK |
fortlaufend |
Unterstützung der Entwicklung und Anwendung weiterer fachlicher Leitlinien zur Deeskalation und systematischen Vermeidung von Zwangsmaßnahmen sowie zur möglichst schonenden Handhabung von Zwangsmaßnahmen |
SMS |
fortlaufend |
Evaluation des Bestandes und der Bedarfe an barrierefreien ambulanten Arzt- und Zahnarztpraxen |
SMS |
2016 |
Untersuchung, ob die Kommunikation in den Rehabilitations-Einrichtungen durch die Menschen mit Behinderungen als angemessen und ausreichend eingeschätzt wird. Im Bedarfsfall Anstreben von Verbesserungen (Konzeption von Fortbildungen für Ärzte und Pflegepersonal in den Reha-Einrichtungen) |
SMS |
2017 – 2018 |
Prüfung einer Datenerhebung über Zwangsmaßnahmen, Unterbringung gegen oder ohne den Willen des Patienten und freiheitsentziehende Maßnahmen in Einrichtungen im Bereich der Psychiatrie |
SMS |
2017 |
Projekte
Menschen mit Behinderungen soll eine »erschwingliche Gesundheitsversorgung in derselben Bandbreite, von derselben Qualität und auf demselben Standard« wie allen Menschen zur Verfügung stehen. So steht es in der UN-BRK. Der Aktionsplan der Sächsischen Staatsregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention enthält im Handlungsfeld »Zugang zum Gesundheitswesen« folgende Formulierung: »Die Anzahl der barrierefrei zugänglichen Arzt- und Zahnarztpraxen sollte erhöht werden. Zudem sollen Informationen über barrierefreie Angebote für Menschen mit Behinderungen in barrierefreier Form einfach zugänglich gemacht werden.«
Die derzeit häufig noch fehlende oder ungenügende Barrierefreiheit von Arztpraxen und anderen medizinischen Einrichtungen spielt für Menschen mit Behinderungen eine große Rolle. So gibt es zum einen bauliche Barrieren, die Menschen mit Körperbehinderungen den Zugang zu Praxen erschweren. Zum anderen existieren kommunikative Barrieren, insbesondere wenn Menschen mit kognitiven Einschränkungen Schwierigkeiten haben, ärztliche Diagnosen und Verhaltensvorschriften zu verstehen. Gleiches gilt, wenn Menschen mit Sehbehinderungen Informationen nicht oder nur unvollständig wahrnehmen können. Eine freie Arztwahl wird durch solche Barrieren eingeschränkt.
Um die notwendigen Informationen zur Barrierefreiheit in ambulanten Gesundheitseinrichtungen zu erhalten, hat das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz (SMS) eine Studie in Auftrag gegeben. Ihr Ziel besteht darin, den Bestand und den Bedarf an barrierefrei zugänglichen ambulanten ärztlichen und zahnärztlichen Einrichtungen zu prüfen. Die Studie soll eventuelle Lücken in der Versorgung aufzeigen und zugleich die Frage beantworten, mit welchen geeigneten Maßnahmen diese Lücken zu schließen sind. Im August 2016 werden dazu alle ambulanten ärztlichen und zahnärztlichen Einrichtungen im Freistaat Sachsen angeschrieben und um die entsprechenden Basisinformationen gebeten. Beigelegt ist dem Schreiben ein extra vom SMS angefertigtes Maßband, das den Praxen eine einfache und gute Orientierung zum Beispiel über die erforderlichen Maße von rollstuhlgerechten Aufzügen oder Toiletten gibt.