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Gesundheit und Rehabilitation

HerzRasen. Hab ein Herz! Menschen mit Behinderungen sind gleichberechtigter Teil der Gesellschaft. Sie haben ein Recht auf einen barrierefreien Zugang zur Gesundheitsversorgung und zu Pflegeangeboten.

Eine Behinderung ist keine Krankheit, aber Gesundheit bzw. Krankheit stehen in einem engen Bezug zu Behinderungen. 92 Prozent der schwerbehinderten Menschen erwerben ihre Behinderungen im Laufe ihres Lebens in Folge einer Krankheit oder eines Unfalls. Zudem steigen mit zunehmendem Alter für Menschen mit und ohne Behinderungen die Risiken von Pflegebedürftigkeit und gerontopsychiatrischen Erkrankungen. Eine gute gesundheitliche Verfassung ist eine wichtige Voraussetzung für Wohlbefinden, Entfaltung persönlicher Kompetenzen und Leistungspotenziale und damit auch für die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und am Arbeitsleben.

Artikel 25 UN-Behindertenrechtskonvention fordert, »das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit ohne Diskriminierung aufgrund von Behinderung« für Menschen mit Behinderungen herzustellen. Ein Höchstmaß an Gesundheit zu ermöglichen, setzt voraus, Zugang zu Gesundheitsleistungen zu gewähren, Krankheiten vorzubeugen und so Gesundheit zu erhalten. Barrieren in der Gesundheitsversorgung können je nach Art der Behinderung unterschiedlich ausfallen und reichen von der mangelnden baulichen Zugänglichkeit einer Praxis oder Klinik bis zur Kommunikation ärztlicher Diagnosen und behandlungsrelevanter Informationen im Falle kognitiver Beeinträchtigungen. Weiter fordert Artikel 26 der UN-Behindertenrechtskonvention, dass Gesundheits- und Rehabilitationsdienste umfassend und zeitnah tätig werden.

Mit dem Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention 2023 wurden die im Aktionsplan 2017 beschlossenen Maßnahmen der Staatsregierung neben der Umsetzung in einem partizipativen Prozess auch auf ihre Wirksamkeit hin überprüft. Im Ergebnis wurden zwölf neue Maßnahmen für den Aktionsplan 2023 formuliert und drei ausgewählte Maßnahmen aus dem Jahr 2017 als Daueraufgaben formuliert. Für das Handlungsfeld »Gesundheit und Rehabilitation« erstrecken sich die Maßnahmen auf drei Wirkungsbereiche Zugang zu Gesundheitseinrichtungen, Prävention und Rehabilitation und Behinderung und Pflege.

Um Angebote der Gesundheitsversorgung in Anspruch nehmen zu können, müssen diese wohnortnah erreichbar und barrierefrei zugänglich sein. Neben baulichen Barrieren können kommunikative Hindernisse auftreten, wenn Menschen mit kognitiven Einschränkungen Schwierigkeiten haben, ärztliche Diagnosen und Verhaltensvorschriften zu verstehen. Die Gesundheitsversorgung befindet sich im Wandel; trotz demografischer Veränderungen, sich verändernder Versorgungsstrukturen und Herausforderungen an das Gesundheitssystem soll die Versorgung von Menschen mit Behinderungen nicht schlechter werden. Der Bedarf und die Anforderungen der Menschen mit Behinderungen sollen stärker in medizinischen und rehabilitativen Einrichtungen erkannt und berücksichtigt werden. Insbesondere im ländlichen Raum soll die Versorgung erhalten und im gleichen Maß angeboten werden.

Nr.

Maßnahme

Zuständigkeit

Zeitrahmen

57

Die Staatsregierung bewirbt die bestehenden Fördermöglichkeiten zur Verbesserung der Barrierefreiheit im ambulanten medizinischen Versorgungsbereich insbesondere für Praxen im ländlichen Raum.

SMS

2023/2024

58

Die Staatsregierung wirkt darauf hin, dass Hilfsangebote für Suchtkranke sowie psychisch kranke Menschen die verschiedenen Aspekte von Barrierefreiheit berücksichtigen und digital vorgehalten werden.

SMS

fortlaufend

59

Die Staatsregierung wirkt darauf hin, dass das medizinische Versorgungsangebot für Menschen mit Behinderungen bedarfsgerecht und den regionalen Erfordernissen entsprechend vorgehalten wird.

SMS

fortlaufend

Aus dem Aktionsplan 2017 fortlaufende Maßnahmen

Nr.

Maßnahme

Zuständigkeit

Zeitrahmen

A38

Förderung des Ausbaus gemeindepsychiatrischer Versorgung über die gesetzliche Pflichtaufgabe der Kommunen hinaus und des Aufbaus bedarfsgerechter und umfassender Versorgung in den Regionen, damit Menschen mit einer psychischen Erkrankung die notwendigen Hilfen möglichst in ihrer vertrauten räumlichen Umgebung und innerhalb der etablierten sozialen Strukturen erhalten (Sozialraumorientierung für ein barrierefreies Leben psychisch kranker Menschen in der Gemeinde). Grundsätze der Versorgung sind darüber hinaus das Prinzip »ambulant vor stationär« sowie die Vorrangigkeit von vorsorgenden Hilfen zur Vermeidung von Unterbringungen.

SMS

fortlaufend

A39

Unterstützung der Entwicklung eines Signets zur Kennzeichnung barrierefreier Praxen.

SMS

fortlaufend

Die Prävention zielt darauf ab, gesundheitliche Risikofaktoren zu reduzieren und das Entstehen einer Erkrankung zu verhindern. Nach Eintritt einer Erkrankung dient Prävention der möglichst frühzeitigen Diagnostik und Therapie. Die Rehabilitation soll dazu beitragen, krankheitsbedingte Funktionseinbußen zu reduzieren. Prävention und Rehabilitation sind zentrale Ansatzpunkte, um die Situation von Menschen mit Behinderungen zu verbessern. Die Belange von Menschen mit Behinderungen sind in Angeboten zu berücksichtigen, um zielgenaue Unterstützung zu erhalten.

Nr.

Maßnahme

Zuständigkeit

Zeitrahmen

60

Die Staatsregierung evaluiert die bestehenden Angebote der Medizinischen Behandlungszentren für Erwachsene mit Behinderungen (MZEB) in Sachsen hinsichtlich zusätzlicher Bedarfe.

SMS 

2024

61

Die Staatsregierung wirkt darauf hin, dass geförderte Präventions- und Beratungsangebote die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen stärker berücksichtigen.

SMS, alle Ressorts 

fortlaufend

62

Die Staatsregierung untersucht den Bedarf für einen wirksamen Katastrophenschutz für Menschen mit Behinderungen beispielhaft in einem Landkreis/einer Kreisfreien Stadt. Dabei sollen Verantwortlichkeiten herausgearbeitet werden sowie Defizite und Handlungsmöglichkeiten in einem Auswertungsbericht aufgezeigt werden.

SMS (FF), SMI

2024/2025

63

Die Staatsregierung beauftragt eine Studie, die ggf. besondere Unterstützungsbedarfe für Menschen mit spezifischen Behinderungen ermittelt. Neben den Autismusstörungen sind hier auch weitere Behinderungen, wie z.B. Taubblindheit oder das Prader-Willi-Syndrom in die Untersuchung einzubeziehen. Die Studie soll für erkannte weitere Unterstützungsbedarfe Empfehlungen zur Sicherung einer gleichberechtigten und selbstbestimmten Teilhabe von Menschen mit spezifischen Unterstützungsbedarfen, wie z.B. der Autismus-Spektrum-Störung (ASS), an alle Lebensbereiche abgeben. Dabei ist auch zu prüfen, ob spezifische Unterstützungsformen, wie z.B. eine gesonderte Autismusstrategie ein zielführendes Mittel sind, erkannte Defizite zu beseitigen.

SMS

2023 / 2024

64

Die Staatsregierung prüft im Rahmen der Fortschreibung des SächsBeWoG respektive der SächsBeWoGDVO, ob die dort formulierten personellen Anforderungen an Einrichtungen der Eingliederungshilfe einer Anpassung bedürfen.

SMS

fortlaufend

65

Die Staatsregierung prüft, ob die Beratung für sexuelle und reproduktive Gesundheit für Menschen mit Behinderungen unter Berücksichtigung des Peer Ansatzes dauerhaft gefördert werden kann.

SMS

2024

66

Die Staatsregierung informiert und sensibilisiert die Öffentlichkeit zum Thema der Fetalen Alkoholspektrumsstörung (FASD) und prüft die Durchführung von Fortbildungsangeboten für Multiplikatoren und Fachkräfte.

SMS

2023/2024

Mit zunehmendem Alter steigen die Risiken von Pflegebedürftigkeit und gerontopsychiatrischen Erkrankungen für Menschen mit und ohne Behinderungen. Oft sind Pflegeeinrichtungen nicht auf die spezifischen Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen eingestellt, dies gilt insbesondere für jüngere Menschen mit Behinderungen und Pflegebedürftigkeit. Neben Sensibilisierungsmaßnahmen ist das Angebot an geeigneten Pflegeplätzen für Menschen mit Behinderungen zu überprüfen.

Nr.

Maßnahme

Zuständigkeit

Zeitrahmen

67

Bei der Weiterentwicklung von Aus- und Weiterbildungskonzepten für das Personal im Gesundheits- und Pflegebereich wirkt die Staatsregierung darauf hin, dass die unterschiedlichen Bedarfe von Menschen mit Behinderungen weiterhin thematisiert werden.

SMS, SMK, SMWK

fortlaufend

68

Die Staatsregierung prüft, ob im Rahmen eines investiven Förderprogramms der Ausbau von Kurzzeitpflegeplätzen mit qualitativ hochwertigen Konzeptionen zur Betreuung und/oder Rehabilitation unterstützt werden kann. Dabei ist unter Berücksichtigung anderer konzeptioneller Schwerpunkte auch die Förderung von Projekten einzubeziehen, die auf die (kurzzeitige) Betreuung von psychisch oder suchtkranken Pflegebedürftigen ausgerichtet sind.

SMS

06/2023

Aus dem Aktionsplan 2017 fortlaufende Maßnahmen

Nr.

Maßnahme

Zuständigkeit

Zeitrahmen

A40

Information und Sensibilisierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen aller Altersstufen in Aus-, Fort- und Weiterbildungen in gesundheitlichen, (sozial- pädagogischen und pflegerischen Berufen.

SMS, SMK, SMWK

fortlaufend

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