Bildung
Bildung ein Leben lang. Ungehindert für alle gemeinsam! Inklusives Lernen in jeder Lebensphase ist das Ziel. Das setzt der Freistaat Sachsen langfristig und mit Augenmaß Schritt für Schritt um.
Menschen mit Behinderungen sind gleichberechtigt mit anderen in der Gemeinschaft, in der sie leben. Sie haben ein Recht auf eine umfassende, selbstbestimmte Bildung während ihres gesamten Lebens. Ihre Persönlichkeit, ihre Begabungen und ihre Kreativität sowie ihre geistigen und körperlichen Fähigkeiten sollen sie für ein selbstbestimmtes Leben voll entfalten können. Die Sächsische Staatsregierung stellt über Ressortgrenzen hinweg die Weichen für ein inklusives Bildungssystem in allen Bereichen. In diesem Prozess müssen stufenweise neben den rechtlichen auch die entsprechenden sächlichen, personellen und finanziellen Rahmenbedingungen geschaffen werden.
Frühkindliche Bildung
Kinder mit Behinderungen sollen von Anfang an bestmöglich gefördert werden, um damit eine optimale Grundlage für ihre Entwicklung zu schaffen. Auch sie haben einen rechtlichen Anspruch auf einen Platz in einer Kindertageseinrichtung. Ziel der Sächsischen Staatsregierung ist es, dass Kinder mit Behinderungen gemeinsam mit Kindern ohne Behinderungen barrierefrei eine Kindertageseinrichtung, Kindertagespflegestelle oder eine heilpädagogische Einrichtung besuchen können. Grundprinzip für eine kindgerechte Elementarpädagogik sind die wertschätzende Anerkennung der Unterschiedlichkeit und die konsequente Orientierung an den Bedürfnissen und Stärken jedes Kindes.
Kindertageseinrichtungen
In Sachsen können Kinder mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohte Kinder in Kindertageseinrichtungen aufgenommen werden, wenn ihre Förderung gewährleistet ist und es zu ihrer Förderung nicht einer heilpädagogischen Kindertageseinrichtung bedarf. Die Bedingungen für die Aufnahme regelt die Sächsische Integrationsverordnung.
Für Kinder, bei denen auf Grund körperlicher Störungen/Beeinträchtigungen/Behinderungen und Störungen oder Auffälligkeiten in ihrer Entwicklung ein Mehrbedarf in der Zugangsweise und Umsetzung bei der Erziehung und Bildung erforderlich wird, gibt es heilpädagogische Kindertageseinrichtung.
- Rechtsvorschriften Sächsische Integrationsverordnung – SächsIntegrVO
- Amt24 - Sachsens Service-Portal Kindergarten für Drei- bis Sechsjährige
Schule
So viel gemeinsamer Unterricht an der Regelschule wie möglich und so viel Unterricht an der Förderschule wie nötig. Mit diesem Grundsatz verfolgt die Sächsische Staatsregierung schrittweise und mit Augenmaß die Inklusion an Schulen. Denn Schüler mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf oder Behinderungen sollen gemeinsam lernen dürfen. Jeder Schüler soll durch intensive Förderung zu dem seinem Leistungspotenzial entsprechenden Bildungsabschluss geführt und auf das Berufsleben vorbereitet werden. Ein wesentlicher Schritt auf diesem Weg ist die Novellierung des Schulgesetzes für den Freistaat Sachsen.
- Schulische Inklusion in Sachsen Grundlagen der Inklusion, einzelne Förderschwerpunkte, Praxisbeispiele sowie Neuigkeiten und Veranstaltungen zur schulischen Inklusion in Sachsen
- Rechtsvorschriften Sächsisches Schulgesetz
- Amt24 - Sachsens Service-Portal Schule
Hochschulen, Berufsakademie, Studentenwerke, Forschungseinrichtungen
Eine inklusive Hochschule, Berufsakademie oder Forschungseinrichtung sichert die Teilhabe an Lehre und Forschung für Studierende mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen. Sie sollen ohne Nachteile und fremde Hilfe studieren können. Dafür stellen die sächsischen Studentenwerke die soziale Infrastruktur an den Standorten im Freistaat bereit. Die Staatsregierung hat im Auftrag des Sächsischen Landtags aktuell in einer Studie den Sachstand der Inklusion in Sachsen erfasst. Auf der Basis der Studienergebnisse erarbeiten die Hochschulen nun Strategien, um sich als inklusive Hochschule weiterzuentwickeln.
- Studieren mit Handicap Beispiele sowie Ansprechpartner an den Hochschulen und Studentenwerken
- Publikation »Fachtagung: Auf dem Weg zur inklusiven Hochschule«
- Inklusion in Einrichtungen von Wissenschaft und Kultur
Für Studenten mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten können sich so manche Probleme ergeben, bei der Wohnungssuche, der Suche nach der richtigen Hochschule oder einem Studentenjob
Viele Internet-Portale haben zahlreiche Infos und nützliche Links für Studieninteressierte mit Behinderungen zusammengestellt, zum Beispiel zu Beratungsangeboten, Studienfinanzierung und speziellen Hilfen.
Lebenslanges Lernen
Lebenslanges Lernen ist für alle Lebensphasen von großer Bedeutung. Nur so können Menschen mit und ohne Behinderungen im Leben und auf dem Arbeitsmarkt erfolgreich sein. Die lebenslange Weiterbildung umfasst allgemeine, kulturelle, politische, berufliche und wissenschaftliche Kurse. Menschen mit Behinderungen dürfen von der Teilhabe an den Angeboten der kommunalen und freien Träger ihren Begabungen entsprechend weder ausgegrenzt noch beeinträchtigt werden. Die Sächsische Staatsregierung bietet verschiedene Fördermaßnahmen für eine inklusive Bildung an. Der Freistaat Sachsen unterstützt damit sowohl an Bildung Interessierte als auch Weiterbildungsträger.
Maßnahmen aus dem Aktionsplan
Maßnahme | Zuständigkeit | Zeitrahmen |
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Entwicklung eines sächsischen Konzeptes zum Inklusionsprozess in der Kindertagesbetreuung. Darin Einbeziehung der Ergebnisse des Landesmodellprojektes „Inklusion in Kindertageseinrichtungen – Eine Kita für Alle“ | SMK | 2017 |
Berücksichtigung der Entwicklung zu einem inklusiven Kita-System bei der Kita-Bedarfsplanung | SMK mit kommunale Spitzenverbände, Landesjugendhilfeausschuss (LJHA) | 2017 ff. |
Prüfung des Personalschlüssels, einer mittelbaren pädagogischen Arbeitszeit der Fachkräfte und der Leitungsfreistellung, unter Berücksichtigung der individuellen Entwicklungsbegleitung und des Förder- und Hilfebedarfes eines jeden Kindes | SMK | nach 2018 |
Prüfung einer Änderung des § 19 SächsKitaG: Streichung der Erwähnung heilpädagogischer Einrichtungen | SMK | nach 2018 |
Überarbeitung der Integrationsverordnung hinsichtlich der festgelegten Gruppenstruktur | SMK | 2016/2017 |
Flexibilisierung der Betriebserlaubnis bei Veränderungsstrategien | SMK mit Landesjugendamt (LJA) | 2016/2017 |
Prüfung der Einschränkungen beim barrierefreien Bauen und Verankerung der Barrierefreiheit als Zuwendungskriterium in der VwV Kita Bau | SMK | 2016/2017 |
Barrierefreie Gestaltung der Elternarbeit, Prüfung und gegebenenfalls Erarbeitung einer Regelung des Einsatzes und der Kostenübernahme von Leistungen zur uneingeschränkten Teilhabe von Eltern mit Einschränkungen bei Elternabenden / Elterngesprächen / Veranstaltungen der Kita | SMK mit SMS & Kommunen, Beauftragter für die Belange von Menschen mit Behinderungen | 2017 ff. |
Entwicklung von Informationsmaterialien und Fortbildungsangeboten zur Sensibilisierung von Eltern, Fachkräften und Entscheidungsträgern im Hinblick auf inklusive Betreuung sowie zur Prozessbegleitung | SMK mit Partnern (LIGA, LJHA) | 2017 ff. |
Sicherung der bestmöglichen Förderung und Schaffung geeigneter Beratungsmöglichkeiten beim Übergang von Kindertagespflege in die Kindertageseinrichtung sowie von der Kindertageseinrichtung in die Grundschule | SMK mit SMS | 2019 ff. |
Ermöglichung von Therapien in allen Kindertageseinrichtungen auf der Basis einer interdisziplinären Zusammenarbeit zwischen Frühförderung und Therapeuten | SMK | 2017 ff. |
Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen als Experten für die zu schaffenden Bedingungen bei der inklusiven Betreuung | SMK mit SMS & Beauftragter für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Verbände für Menschen mit Behinderungen | 2016/2017 |
Maßnahme | Zuständigkeit | Zeitrahmen |
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Ausbau der Fortbildung für Lehrkräfte zum Umgang mit Schülern mit besonderen Lern- und Lebenserschwernissen (z. B. Basiswissen „Inklusion“ und Vertiefungswissen für besondere Bedarfe) | SMK mit SBA, SBI | fortlaufend |
Unterbreitung bedarfsgerechter Angebote zur Stärkung der Ausbildung von Sonderpädagogen bzw. der berufsbegleitenden Weiterbildung von Lehrkräften in Bereichen der Sonderpädagogik | SMK, SMWK | bis 2018 |
Einsatz von Sonderpädagogen auch an Regelschulen | SMK mit SBA | ab sofort |
Einsatz von Inklusionsassistenten an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen zur Unterstützung schulischer Inklusionsprozesse | SMK | bis 2020 |
Bedarfsorientierte Erhöhung der Anzahl der Praxisberater an Oberschulen ab dem Schuljahr 2016/17 | SMK mit RD Sachsen der BA | bis 2020 |
Öffnung von Förderschulen auch für Schüler ohne sonderpädagogischen Förderbedarf. | SMK | ab Schuljahr 2017/2018 |
Ausbau gemeinsamer Projekte von Förderschulen mit benachbarten Regelschulen | SMK mit SBA, Schulen | ab sofort |
Zulassung der Deutschen Gebärdensprache für gehörlose Schüler in prüfungsrelevanten Fächern in der Schule im Sinne eines Nachteilsausgleiches | SMK | ab Schuljahr 2017/2018 |
Beratungsangebote für Eltern von Kindern mit Behinderungen in regional zumutbaren Entfernungen | SMK | 2017 ff. |
Erarbeitung und Bereitstellung von zielgruppenspezifischen Informationsmaterialien für Eltern, Lehrende, Verwaltungen (auch in leichter Sprache). Niedrigschwellige Beratungs- und Präventionsangebote für individuelle Unterstützung, unabhängig von der Zuweisung eines sonderpädagogischen Förderbedarfes | SMK mit SBI | 2016 ff. |
Überarbeitung der sonderpädagogischen Diagnostik, des Feststellungsverfahrens sowie des Handbuches zur Förderdiagnostik. Dabei wird die Ausrichtung auf inklusive Bildung sowie individuelle Unterstützung für Eltern gelegt. | SMK mit SMS | 2016 - 2018 |
Abstimmung von Grundschule mit Ganztagsangeboten und Schulhort hinsichtlich der Gewährleistung einer inklusiven Betreuung | SMK mit SBA | 2017 ff. |
Eltern können in Abstimmung mit der Schule entscheiden, ob ihr Kind an einer wohnortnahen Regelschule oder einer Förderschule unterrichtet wird. Treffen von angemessenen Vorkehrungen im Einzelfall, damit die Qualität der integrativen Unterrichtung gesichert werden kann. | SMK mit SBA | fortlaufend |
Anpassung und zunehmend barrierefreie Gestaltung von Unterrichtsmaterialien für Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf | SMK mit SBI | bis 2017 |
Treffen angemessener Vorkehrungen für betroffene Schüler zur Gewährleistung des gemeinsamen Unterrichtes an der Regelschule. (z. B.: eine auf die Bedürfnisse des Kindes abgestimmte Organisation und Methode des Unterrichts, angepasste Lehr- und Lernmittel, angepasste Kommunikationsformen, Assistenz) | SMK, SMI | fortlaufend |
Unterstützung der Netzwerkbildung zwischen den Einrichtungen, Finden von regionalen Lösungsansätzen der Übergangsgestaltung | SMK mit Schulen, BA | fortlaufend |
Erleichterung des Zugangs zum Abitur durch den Abbau von Barrieren und das Angebot von Unterstützungsmöglichkeiten | SMK | fortlaufend |
Besondere Berücksichtigung des Schulbesuches von Kindern mit Behinderungen auf Regelschulen bei der Schulnetzplanung unter Einbezug der Region, der Stadt oder des ländlichen Raumes | SMK mit Landkreisen, kreisfreie Städte | ab Schuljahr 2017/2018 |
Prüfung, ob die Einrichtung eines Hilfsmittelpools für technische Hilfsmittel und besondere Ausstattungen bei Schulträgern oder Beratungsstellen sinnvoll ist | SMK mit SSG, SLKT, Schulträger | ab sofort |
Schaffung von Möglichkeiten des Nachteilsausgleiches in Prüfungen | SMK mit SBA | ab sofort |
Einsatz zusätzlicher Lehrkräfte zur Umsetzung der UN-BRK an Schulen | SMK | 2017 100 VZÄ, 2018 weitere 100 VZÄ, 2019 weitere 100 VZÄ |
Neue und zusätzliche Angebote von Veranstaltungen zur Sensibilisierung von Eltern und allen an Bildung Beteiligten und barrierefreie Gestaltung der Arbeit von und mit Eltern und allen an Bildung Beteiligten | SMK | 2016 ff. |
Allgemeine Sensibilisierung der Gesellschaft hinsichtlich der Vielfalt als Chance für die Gesellschaft | SMK mit SBA | fortlaufend |
Durchführung eines Pilotprojektes „Mit Handicap im Alltag und in der Schule“ zur Evaluierung der Machbarkeit von praktischer Sensibilisierung von Schülern an Schulen (analog zum Projekt „Wir bauen Brücken! – Menschen mit Handicap im Alltag“ des KMV Sachsen e. V.) | SMK mit SMS | 2016 |
Barrierefreie Gestaltung der Elternarbeit, Prüfung und gegebenenfalls Erarbeitung einer Regelung des Einsatzes und der Kostenübernahme von Gebärdensprachdolmetscherleistungen für Eltern bei Elternabenden / Elterngesprächen / Veranstaltungen der Kita im künftigen Inklusionsgesetz | SMK mit Kommunen, Beauftragter für die Belange von Menschen mit Behinderungen | 2017 ff. |
Unterstützung der individuellen Berufs- und Studienorientierung von Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf oder Behinderungen | SMK mit SMWK & BA, SBA, Schulen, Hochschulen | fortlaufend |
Fortführung der Maßnahmen der vertieften beruflichen Orientierung für Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung | SMS (bis 2017) dann SMK mit BA | 2016 - 2020 |
Maßnahme | Zuständigkeit | Zeitrahmen |
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Überprüfung der hochschulrechtlichen Normen im Rahmen der nächsten Novelle des SächsHSFG hinsichtlich der Umsetzung der UN-BRK | SMWK | 2018 |
Im Rahmen der Fortschreibung von Studien- und Prüfungsordnungen an den Hochschulen: Prüfung bei Überarbeitung von Studien- und Prüfungsordnungen, ob Themen der Inklusion in Studiengänge integriert werden sollen | SMWK mit Hochschulen | fortlaufend |
Im Rahmen der nächsten Novelle des SächsHSFG Prüfung der Notwendigkeit einer stärkeren rechtlichen Verankerung der Beauftragten für Studierende mit Behinderungen an den Hochschulen | SMWK | fortlaufend |
Unterstützung der Entwicklung von Aktionsplänen der Hochschulen und Studentenwerke zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention unter Berücksichtigung des Konzeptes der „angemessenen Vorkehrung“. In die Erarbeitung der Aktionspläne sind insbesondere die Studentenwerke und Akteure in der Hochschule einzubinden. | SMWK | ab 2017 |
Förderung der Fortschreibung des Weiterbildungsprogramms des Hochschuldidaktischen Zentrums (Leipzig) und der hochschuldidaktischen Angebote an den Hochschulen selbst bzgl. der Integration von Themen der Inklusion. Verankerung des Themas Inklusion in der Personalentwicklung, verbunden mit entsprechenden Fort-bildungsangeboten (auch für Verwaltungspersonal). Berichte zur Inklusion an Hochschulen im Rahmen von Lehrberichten sowie den Jahresberichten der Hochschulen. | SMWK mit Hochschulen | fortlaufend |
Informations- und Sensibilisierungsaktivitäten (z. B. Kampagnen) | SMWK | ab 2017 |
Prüfung der Einbindung von „Experten in eigener Sache“ in Bau- und Sanierungsprojekte an Hochschulen und den Studentenwerken im Hinblick auf die Sicherstellung der baulichen Barrierefreiheit an Hochschulen | SMWK | 2017 |
Ausbau der barrierefreien Websites der Hochschulen und Studentenwerke in Sachsen und Aufbau einer landesweiten Informationsplattform für Studierende mit Behinderungen | SMWKmit Hochschulen, Studentenwerke | fortlaufend |
Vernetzung der Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen an den Hochschulen einschließlich der Berücksichtigung der Menschen mit Behinderungen beim Aufbau hochschulischer Diversity-Management-Strukturen durch die Hochschulen selbst | SMWK mit Hochschulen | 2016 ff. |
Absicherung eines kontinuierlichen Budgets für Inklusionsmaßnahmen an Hochschulen; ggf. Umsetzung durch einen landesweiten Fonds mit einem Beirat aus Vertretern der Hochschulen und des SMWK einschließlich freier Budgets für die Hochschulen aufgrund der sehr individuellen Problemstellungen der betroffenen Studierendengruppen. Im Weiteren sind auch inklusionsbezogene Maßnahmen der Studentenwerke zu unterstützen. | SMWK | fortlaufend |
Integration von inklusionsspezifischen Zielstellungen in die Zielvereinbarungen von Hochschulen und SMWK | SMWK | 2016 |
Ausbau und Profilierung der Unterstützungs- und Beratungsangebote für studieninteressierte Menschen mit Beeinträchtigung während der Studieneingangsphase durch die Hochschulen, die Studentenwerke sowie den Kommunalen Sozialverband Sachsen (KSV) | SMWK mit Hochschulen, Studentenwerke, KSV | fortlaufend |
Vernetzung und Bündelung von Kompetenzen und Angeboten sowie Aufbau eines Pools für technische Hilfsmittel (landesweite Fachstelle / Kompetenzzentrum) | SMWK mit Hochschulen | 2016 |
Entwicklung von hochschulspezifischen „Konzepten der angemessenen Vorkehrungen“ mit breiter Beteiligung der Akteure (Ziele, Strategien, konkrete Maßnahmen) | SMWK | 2017 |
Für die landesfinanzierten Forschungseinrichtungen wird auf Basis der Studie „Inklusion an Hochschulen“ ein auf die einzelnen Einrichtungen bezogenes Umsetzungskonzept erarbeitet. Priorität haben Maßnahmen zur verstärkten Sensibilisierung sowie zur Verbesserung der baulichen und kommunikativen Barrierefreiheit. Die Einrichtung barrierefreier Webseiten an allen landesfinanzierten Forschungseinrichtungen sowie die Schaffung einer barrierefreien Zugänglichkeit speziell durch solche Einrichtungen, an denen auch öffentliche Veranstaltungen sowie Lehrangebote stattfinden, ist umzusetzen. Dies schließt Maßnahmen zur barrierefreien Konzeption und Durchführung konkreter Veranstaltungen ein. | SMWK mit SIB, landesfinanzierte Forschungs-einrichtungen | 2017 ff. |
Sensibilisierung der Hochschulen in der Curriculumentwicklung im Hinblick auf Diversität und Inklusion | SMWK mit Hochschulen | 2017 |
Maßnahme | Zuständigkeit | Zeitrahmen |
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Initiierung von Angeboten zur Gestaltung inklusiver Weiterbildung sowie der Entwicklung zu inklusiven Einrichtungen, Anreize zur inklusiven Sozialraumorientierung | SMK, SMWA & SBI | fortlaufend |
Unterstützung von Beratungsmöglichkeiten zur Gestaltung inklusiver Weiterbildungsangebote | SMK, SMWA & SBI | fortlaufend |
Erarbeitung von Empfehlungen zur Umsetzung von Inklusion in anerkannten Weiterbildungseinrichtungen | SMK & SBI | 2017/2018 |
Barrierefreie Gestaltung des Internetauftrittes und der Informationsmaterialien der Landeszentrale für politische Bildung (SLpB) sowie der Stiftung Sächsische Gedenkstätten (StSG) | SMK, SMWK mit SLpB, StSG | fortlaufend |
Barrierefreie Gestaltung des Internetauftrittes und der Angebote für Menschen mit Behinderungen durch die Nationalparkverwaltung Sächsische Schweiz | SMUL mit Staatsbetrieb Sachsenforst | fortlaufend |
Projekte
Erfahrungen aus dem Schulversuch ERINA: ein Einblick in die inklusive Arbeit an der Grundschule Niederlößnitz
Die Grundschule Niederlößnitz in Radebeul nimmt an dem vom Sächsischen Staatsministerium für Kultus im Schuljahr 2012/13 initiierten Schulversuch ERINA teil, weil sie davon überzeugt ist, dass sich Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf bzw. Behinderungen erfolgreich in den Regelunterricht integrieren lassen.
Bereits im Jahr 2009 wurde in der Bildungseinrichtung unterhalb der Radebeuler Weinberge ein geistig behindertes Kind aufgenommen. Mit der Teilnahme am Schulversuch ERINA hat sich der Umfang der inklusiven Unterrichtung weiter erhöht. Heute lernen Schüler mit unterschiedlichen sonderpädagogischen Förderbedarfen an der Grundschule.
Zur Sicherstellung einer umfassenden, den Schulalltag begleitenden sonderpädagogischen Fachkompetenz, arbeitet die Einrichtung eng mit der ortsansässigen Förderschule „Anne Frank“ – eine Schule für geistig Behinderte – zusammen. Gemeinsam bilden die Schulen an der Grundschule sogenannte Kooperationsklassen, in denen jeweils zwei bis drei Förderschüler gemeinsam mit nicht-behinderten Schülern unterrichtet werden.
Das Lernen und soziale Miteinander erleichtert ihnen eine Sonderpädagogin, die den Lehrstoff der Regelschule mit geeigneten Methoden auf die individuellen Bedürfnisse der behinderten Kinder anpasst. Darüber hinaus analysiert sie mit den Kollegen der Grundschule einmal wöchentlich den Wissensstand der Förderschüler, hilft, Förderpläne fortzuschreiben und die Aufgaben für die nächsten Tage vorzubereiten und unterstützt den Unterricht mit ihrer sonderpädagogischen Fachkompetenz. Da im Rahmen des Schulversuchs in den Kooperationsklassen immer zwei Lehrkräfte unterrichten, kann umfassend auf die individuellen Bedarfe der Kinder eingegangen werden.
Rückblickend war die Aufnahme von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf bzw. Behinderungen eine große Umstellung für die Lehrkräfte. Vor allem die Weiterentwicklung des lernzieldifferenten Unterrichts stellte das Personal vor hohe Anforderungen. Denn ein Unterricht, der jedes Kind auf seinem individuellen Kompetenzniveau abholt, ist mit einem hohen Zeitaufwand für die Stundenvorbereitung und -nachbereitung verbunden.
Eine große Herausforderung bestand für einige Lehrkräfte auch darin, den Unterricht zu öffnen, im Team zu arbeiten und neue Methoden auszuprobieren. Hierfür trat der Frontalunterricht in den Hintergrund. Im Prozess zum handlungsorientierten, selbsttätigen Lernen wurden die Lehrkräfte Begleiter der Schüler und Betreuer beim Lösen der auf sie individuell angepassten Aufgaben. Darüber hinaus resultieren aus den veränderten Sozialformen im Unterricht nachhaltige Verbesserungen der sozialen Kompetenzen der Schüler: gegenseitige Hilfe und Unterstützung stehen nun auf der Tagesordnung.
Um den Lehrkräften die Arbeit bei der Entwicklung der inklusiven Unterrichtung zu erleichtern, erhalten sie im Rahmen des Schulversuchs Fortbildungen und Freiräume, um Entwicklungsberichte und Förderpläne zu erarbeiten. Darüber hinaus erhält die Schule finanzielle Mittel, die für zusätzlich anfallende Sachkosten des Schulträgers eingesetzt werden. Hierbei handelt es sich z. B. um spezielle Lehr- und Lernmittel oder Arbeits- und Einrichtungsgegenstände für Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf bzw. Behinderungen.