Barrierefreies Wohnen und Leben
Selbstbestimmt wohnen. Sich selbstbestimmt in der Öffentlichkeit bewegen. Im Freistaat Sachsen sollen Menschen mit und ohne Behinderungen gleichberechtigt, gemeinsam und selbstbestimmt wohnen und leben können.
Menschen mit Behinderungen sollen gleichberechtigt bestimmen können, wo und mit wem sie leben wollen. Gebäude sollen so gebaut sein, dass sie für Menschen mit Behinderungen ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind. Das gilt für den Wohnraum genauso wie für den öffentlichen Raum. Die Sächsische Staatsregierung will die bestehenden Förderungen vom Bund und dem Freistaat nachhaltig und erfolgsversprechend weiter ausbauen. Es sollen wirksame und geeignete Maßnahmen geschaffen werden, um für Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen bedarfsgerecht barrierefreie Räume zu schaffen.
Barrierefreier Wohnraum
Wie viele barrierefreie Wohnungen es in Sachsen tatsächlich gibt, hat das Sächsische Staatsministerium des Innern gerade geprüft. Die Studie gibt Anhaltspunkte für den tatsächlichen Bedarf und Bestand an bedarfsgerechten und barrierefreien Wohnung in Städten und im ländlichen Raum. Die Staatsregierung ist damit in der Lage, die bestehenden Förderprogramme an eine funktionierende Bedarfsdeckung anzupassen. Auch ambulant betreute Wohnformen sollen ausgebaut werden.
Achtung: Neue Förderrichtlinie zur Wohnraumanpassung
Mit der neuen Richtlinie fördert der Freistaat Sachsen barrierearme Umbauten von Wohnungen und Häusern. Die neue Förderrichtlinie gilt für Mieter oder Eigentümer, die ihre Wohnungen oder Häuser selbst nutzen. Bezuschusst werden 80 Prozent der förderfähigen Umbaukosten, zum Beispiel Anpassungen in Bädern und Küchen, an Balkonen, Schwellen oder Türen. Zur Unterstützung sollen drei unabhängige Beratungsstellen in Dresden, Leipzig und Chemnitz aufgebaut werden. Sobald diese feststehen, werden wir die Kontaktadressen hier veröffentlichen.
- Wohnraumförderung
- Beratungsstelle für barrierefreies Planen und Bauen Chemnitz
- Beratungsstelle für barrierefreies Planen und Bauen Dresden
- Beratungsstelle für barrierefreies Planen und Bauen Leipzig
Inklusiver Sozialraum
Barrierefreiheit ist ein Leitbild der Sächsischen Staatsregierung für die Entwicklung der Lebens-, Kultur- und Wirtschaftsräume.
Um das Ziel inklusiver Sozialräume zu erreichen, sind Bund, Freistaat und Kommunen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten gefordert.
Die öffentlichen und freien Träger von Einrichtungen und Leistungen der Daseinsvorsorge sollen sicherstellen, dass Ihre Angebote und Einrichtungen für alle Menschen barrierefrei gestaltet sind. Dazu gehören die Zugänge zu Gebäuden, die Straßen, die Transportmittel wie auch die Informationen und die Kommunikation.
Das Ziel ist, dass sich alle Menschen, ob mit oder ohne Behinderungen, selbstbestimmt in allen öffentlichen Räumen ohne Hilfe und ohne Voranmeldung bewegen können.
Bauliche Barrierefreiheit
Die bauliche Barrierefreiheit als Aufgabe des Bauherren wird durch verschiedene Gesetze, wie zum Beispiel die Sächsische Bauordnung, geregelt. Eine barrierefreie Gestaltung von öffentlichen Räumen ist hier festgelegt. Die öffentlichen Gebäude und die Dienstgebäude der Sächsischen Staatsregierung werden nach und nach barrierefrei zugänglich gestaltet. Es sollen auch Maßnahmen wie Orientierungshilfen umgesetzt werden. Die Barrierefreiheit wird künftig bei denkmalpflegerischen Entscheidungen angemessen gewichtet. Bauförderungen des Bundes und der Länder ermöglichen Städten und Gemeinden, dass Menschen mit und ohne Behinderungen zunehmend gleichberechtigt öffentliche Räume und Privatwohnungen ohne Barrieren nutzen können.
Mit dem Investitionsprogramm barrierefreies Bauen - „Lieblingsplätze für alle“ fördert der Freistaat gezielt Maßnahmen zum Abbau von Barrieren in bestehenden, öffentlich zugänglichen Gebäuden und Einrichtungen. Dazu zählen beispielsweise ambulante Gesundheitseinrichtungen, Hotels und Gastronomie, Bibliotheken oder Sporteinrichtungen.
Ländlicher Raum
Die Sächsische Staatsregierung setzt den Rahmen für gleichwertige Lebensverhältnisse in Stadt und Land. Maßnahmen und Instrumente aller Fachressorts kommen dem ländlichen Raum wie auch den Städten gleichermaßen zugute. Fachplanungen setzen den besonderen Entwicklungsbedarf des ländlichen Raums um. Flächendeckend hat die Sächsische Staatsregierung das Programm LEADER für die Förderperiode 2014-2020 aufgelegt. Der ländliche Raum soll mit Projekten weiter entwickelt werden. Die Belange von Menschen mit Behinderungen wurden von Beginn an berücksichtigt.
Mit dem Programm „Vitale Dorfkerne und Ortszentren im ländlichen Raum“ soll die Attraktivität mithilfe von barrierefreien und generationsgerechten Angeboten gesteigert werden. Eine wesentliche Qualitätsanforderung hierbei ist, dass die Vorhaben zum Abbau von Barrieren beitragen. Und das Engagement der Bewohner wird belohnt! Im Rahmen des Landeswettbewerbs „Unser Dorf hat Zukunft“ wird für die barrierefreie Gestaltung öffentlicher Einrichtungen und Anlagen ein Sonderpreis vergeben.
- Programm »Vitale Dorfkerne und Ortszentren im ländlichen Raum«, Richtlinie Ländliche Entwicklung
- Informationen zum Landeswettbewerb »Unser Dorf hat Zukunft«
- Informationen zum Förderprogramm LEADER
Maßnahmen aus dem Aktionsplan
Maßnahme | Zuständigkeit | Zeitrahmen |
---|---|---|
Studie zum Bestand und Bedarf an barrierefreien Wohnungen in Sachsen, differenziert nach urbanen und ländlichen Räumen sowie nach der Art der Behinderung (insbesondere motorischen und sensorischen Behinderungen) unter Berücksichtigung der demografischen Entwicklung |
SMI |
2016 |
Auf der Grundlage der Bedarfs- und Bestandsermittlung Prüfung der notwendigen Weiterentwicklung der Förderung von bedarfsgerecht barrierefreien Wohnungen in den Städten und Landkreisen |
SMI |
2017 |
Förderung der Erhebung und Erhöhung des nutzbaren Bestandes an barrierefreien Wohnungen und Zugänglichmachung für Nachfragende, durch die Unterstützung des Projekts »Checkliste für Barrierefreiheit« des Verbands der Körperbehinderten der Stadt Dresden e. V. |
SMS |
2016 |
Prüfung eines objektbezogenen Zuschussprogramms für den konkreten Bedarf bei besonderen Personengruppen. Zuwendungsempfänger sollen Mieter in ganz Sachsen sein |
SMI |
2016 |
Prüfung der Verbesserung der Förderung rollstuhlgerechter Wohnungen (Merkzeichen R) |
SMI |
2016 |
Prüfung einer Förderung der baulichen Infrastruktur für die Einrichtung und bedarfsgerechte Ausstattung von Wohnraum mit Assistenzsystemen für ein selbstbestimmtes Leben durch innovative Technik |
SMI |
fortlaufend |
Maßnahme | Zuständigkeit | Zeitrahmen |
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Mobile Rollstuhlfahrschule des Inklusion in Dresden e. V., Anhänger zum Transport und zur Lagerung von Fahrschulmaterial und Rollstühlen |
SMS |
2016 |
Auf Basis und im Rahmen der Ergebnisse einer vorhergehenden Machbarkeitsstudie Schaffung einer geeigneten Plattform zur Information, zum Austausch und zur Vernetzung, die Belange und Bedarfe von Menschen mit Behinderungen betreffen |
SMS |
2016 - 2017 |
Basierend auf den Ergebnissen einer Analyse --> Modifikation der bisherigen Beratung in Sachsen zur Baulichen Barrierefreiheit und gegebenenfalls Erweiterung um die Aufgabe »Inklusive Sozialräume« |
SMS |
fortlaufend |
Förderung beispielgebender Projekte zur Schaffung inklusiver Sozialräume auf Stadtteilebene. (Projekte in Stadtteilen können punktuell über die RL »Investition Teilhabe« und über die RL »Lieblingsplätze für alle« gefördert werden.) |
SMS |
fortlaufend |
Durchführung von Pilotprojekten »Sozialer Kümmerer« in sächsischen Städten und im ländlichen Raum zur Evaluierung der Machbarkeit und der gemischten Finanzierbarkeit |
SMS |
2016 |
Maßnahme | Zuständigkeit | Zeitrahmen |
---|---|---|
Systematische, konzeptionelle und wirtschaftliche Analyse der vorhandenen Angebote der Beratungen und Beratungseinrichtungen zur baulichen Barrierefreiheit und zum barrierefreien Bauen (Betrachtungsgebiete Deutschland, Österreich, Schweiz im Vergleich zur derzeitigen Umsetzung in Sachsen). Ziel ist eine vergleichende SWOT-Analyse und konkrete, alternierende Handlungsempfehlungen zur bestmöglichen systematisch kongruenten, konzeptionell und wirtschaftlich sinnvollsten Beratung zum barrierefreien Bauen und zu einer möglichen Zertifizierung entsprechender baulicher Realisierungen. Basierend auf den Ergebnissen dieser Analyse wird eine Modifikation der bisherigen entsprechenden Beratung in Sachsen geprüft. |
SMS |
2016/2017 |
Bereitstellung aktueller Informationen zum Barrierefreien Bauen |
SMS |
2017 |
Öffentlichkeitsarbeit in Richtung Allgemeine Öffentlichkeit, Verbände, Baubranche, Handwerker etc. / Anreize schaffen (Auszeichnungen, Preise) / Aspekte der Barrierefreiheit in Meinungsumfragen |
SMS, SMK, SMWA, Kammmern |
2016 |
Direkte und indirekte Sensibilisierung von allen relevanten Akteuren über die Kammern und Verbände zum Thema »Bauen für Alle« (z. B. auch in Richtung Ausbildung und Hochschulen) |
SMS |
2016 |
Sensibilisierung von privaten Dienstleistern (z.B. Apotheken, Ärzte) im Hinblick auf Themen wie Zugänglichkeit, Toiletten, Bäder |
SMS |
2016 |
Anpassung untergesetzlicher Regelungen in Folge der Änderung der Sächsischen Bauordnung: - Änderung der Regelungen zu Nummer 50 der Verwaltungsvorschrift zur Sächsischen Bauordnung (VwVSächsBO) zum barrierefreien Bauen - Änderungen/Ergänzungen von Regelungen zum barrierefreien Bauen oder zur besonderen Berückschtigung der Menschen mit Behinderungen in der Sächsischen Versammlungsstättenverordnung, der Sächsischen Verkaufsstättenbaurichtlinie und der Sächsischen Beherbergungsstättenbaurichtlinie unter Beachtung der entsprechenden Mustervorschriften |
SMI |
2016/2017 |
Klarstellung des Erfordernisses der Berücksichtigung der Belange behinderter Menschen in Brandschutzkonzepten. Insbesondere in der Dienstberatung mit den Prüfingenieuren für Brandschutz, die mit der Prüfung von Brandschutzkonzepten befasst sind, soll dieser Punkt thematisiert werden. |
SMI |
2016/2017 |
Überarbeitung der Rahmenrichtlinie Bau hinsichtlich der Vorgaben zur Barrierefreiheit |
SMF |
2017 |
Schrittweise barrierefreie Gestaltung von Dienst- und öffentlichen Gebäuden im Landeseigentum im Rahmen von Baumaßnahmen bzw. Umsetzung von für die Barrierefreiheit geeigneten Maßnahmen |
SMF |
2017 ff. |
Gewährleistung der Zugänglichkeit und Nutzbarkeit von Dienst- und öffentlichen Gebäuden durch den Abbau kommunikativer Barrieren bzw. der Barrieren für Sinneseingeschränkte. Schaffung von Orientierungshilfen mittels Piktogrammen und klar strukturierter Orientierungstafeln auch in Leichter Sprache, oder hierfür geeigneter technischer Hilfsmittel |
SMF & SIB |
2017 ff. |
Barrierefreies Bauen ist wiederkehrendes Thema der Dienstberatungen des SMI mit der oberen und den unteren Bauaufsichtsbehörden. Es erfolgen Informationen zu diesbezüglichen Änderungen im Bauordnungsrecht und Rückmeldungen zum Vollzug. |
SMI |
2016 ff. |
Erhöhung des Angebots an Schulungen für Mitarbeiter des SIB |
SMF & SIB |
2017/2018 |
Maßnahme | Zuständigkeit | Zeitplan |
---|---|---|
Verstetigung des Sonderpreises als regulären Bestandteil des Wettbewerbes (»Unser Dorf hat Zukunft«) |
SMUL |
2018 ff. |
Mit dem Internetangebot (https://www.laendlicher-raum.sachsen.de/fachthemen-8450.html) sollen Anregungen, Strategien, Instrumente und Beispiele vermittelt werden, wie ein demografiegerechter Dorfumbau mit Erfolg gestaltet werden kann. Das Angebot richtet sich an die Akteure, die lokal in ländlichen Gemeinden oder regional auf der Ebene der LEADER-Gebiete tätig sind. Gute Beispiele sind als Anregungen und Vorbilder Bestandteil des Angebotes. |
SMUL |
fortlaufend |
Projekte
Viele Menschen in sozialräumlichen Quartieren benötigen Netzwerker und Ansprechpartner zur Bewältigung des sich ständig verändernden und vielfältiger werdenden Alltags. So erfolgt die Bindung an das Quartier im Sinne von „Heimat“. Dies gilt insbesondere auch für Menschen mit Behinderungen und ältere Menschen. Das Sächsische Staatsministerium für Soziales (SMS) führt deshalb in Kooperation mit dem Verband Sächsischer Wohnungsgenossenschaften e. V. in verschiedenen sächsischen Wohnungsgenossenschaften vom 1. Mai bis 31. Dezember 2016 das Pilotprojekt »Sozialer Kümmerer« durch.
Der »Soziale Kümmerer« ist eine niedrigschwellige Vertrauensperson. Sie soll allen Bewohnern eines Quartieres und Sozialraumes als Ansprechpartner zur Verfügung stehen und bei Bedarf rechtzeitig – und nicht erst im Notfall – Hilfe- und Handlungsketten initiieren. Auf diese Weise lassen sich bestehende Hürden wie Angst, Schamgefühl oder Unsicherheit der betroffenen Bewohner, die gegenüber professionellen Dienstleistern häufig auftreten, vermeiden. Mit diesem Ansatz lässt sich auch gut ehrenamtliches Engagement einbinden, um das Leben von älteren und Menschen mit Behinderungen in den eigenen vier Wänden zu unterstützen. Der Kümmerer soll helfen, allen Menschen einen gleichberechtigten Zugang zu allen öffentlichen und sozialen Räumen im Sinne der Teilhabe ein der Gemeinschaft zu ermöglichen. Verbessern lassen sich so auch die Information und Kommunikation – mit dem Ziel der Schaffung eines inklusiven Sozialraums. Dieser umfasst neben den Mitgliedern der Wohnungsgenossenschaften auch alle anderen Bürger des Quartiers.
Durch den Einsatz des »Sozialen Kümmerers« werden die Menschen nicht mit einem pauschalen Angebot von Dienstleistungen überhäuft. Vielmehr ist es so möglich, auf jeden mit seinen spezifischen Problemen individuell einzugehen und ihm zielgenaue Hilfe zur Verfügung zu stellen. Durch den Netzwerkansatz mit entsprechenden Fachpartnern, wie zum Beispiel sozialen Diensten, lässt sich der Zugang zu Dienstleistungen oder Unterstützungsdiensten barrierefrei und gemeindenah sicherstellen. Bei Bedarf werden sogar Wohnungen etwa hinsichtlich baulicher Barrieren geprüft und Lösungsmöglichkeiten zu ihrer Beseitigung gesucht.
Zur Erreichung dieser Ziele übernimmt der »Soziale Kümmerer« eine ganze Reihe von verantwortungsvollen Aufgaben. Er soll unter anderem
- mit unterstützungsbedürftigen Personen ins Gespräch kommen und dabei Bedürfnisse erkennen und artikulieren,
- Ansprechpartner und Hilfsangebote für verschiedene Bedarfe vermitteln und bereitstellen,
- eine Sensibilisierung im Quartier (Nachbarschaft, Dienstleister und so weiter) erreichen,
- Hilfesituationen, wie zum Beispiel Vereinsamung oder Verwahrlosung, frühzeitig erkennen,
- Hilfe zur Selbsthilfe geben,
- Gelegenheiten für Austausch schaffen und das soziale Miteinander gestalten sowie
- Nachbarschaftshilfe organisieren und Kontakte zu Alltagsbegleitern herstellen.