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Wohnen

StillLeben. Sag etwas! Menschen mit Behinderungen sind gleichberechtigter Teil der Gesellschaft. Sie haben ein Recht auf soziale Teilhabe und Mitbestimmung.

Passgenauer Wohnraum, eine gute Wohnqualität und ein inklusiver, barrierefrei zugänglicher Sozialraum sind wichtige Voraussetzungen für eine selbstbestimmte Lebensführung. Die Wohnung ist einerseits ein Ort der sozialen Kontakte, andererseits aber auch eine Möglichkeit für einen Rückzug in die Privatsphäre. Menschen mit Behinderungen benötigen barrierefreien Wohnraum. Häufig bestehen Barrieren im Zugangsbereich des Hauses, bei Treppen und Aufzügen oder das Bad betreffend.

Nach Artikel 19 UN-Behindertenrechtskonvention müssen die Vertragsstaaten gewährleisten, dass Menschen mit Behinderungen mit den gleichen Wahlmöglichkeiten wie Menschen ohne Behinderungen in der Gemeinschaft leben können. Demnach haben Menschen mit Behinderungen das Recht, frei ihren Wohn- und Aufenthaltsort und eine Wohnform wählen zu können. Das beinhaltet auch, nicht in einer besonderen Wohnform leben zu müssen. Um dies zu verwirklichen, bedarf es gemeindenaher Unterstützungsangebote einschließlich persönlicher Assistenzen.

Mit dem Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention 2023 wurden die im Aktionsplan 2017 beschlossenen Maßnahmen der Staatsregierung neben der Umsetzung in einem partizipativen Prozess auch auf ihre Wirksamkeit hin überprüft. Im Ergebnis wurden vier neue Maßnahmen für den Aktionsplan 2023 formuliert. Für das Handlungsfeld »Wohnen« erstrecken sich die neuen Maßnahmen auf zwei Wirkungsbereiche Barrierefreier Wohnraum und Wohnraumförderung/Bauordnungsrechtliche Vorgaben mit Fokus auf bauliche Barrierefreiheit und Leben in unterstützten Wohnformen.

Menschen mit Behinderungen habe das Recht, selbstbestimmt zu leben und zu wohnen. Dabei kommt der Anpassung bestehenden Wohnraums an die Bedarfe und Bedürfnisse von Menschen mit unterschiedlichen Arten von Behinderungen besondere Bedeutung zu. Bei der Schaffung von neuem Wohnraum ist verstärkt auf Barrierefreiheit zu achten.

Nr.

Maßnahme

Zuständigkeit

Zeitrahmen

82

Die Staatsregierung prüft, ob die Förderung barrierefreier Wohnungen fortgeführt und ausgeweitet werden kann.

SMR

fortlaufend

83

Die Staatsregierung prüft, in welcher Form gemeinschaftliches Wohnen von Menschen mit Behinderungen in die bestehenden Möglichkeiten der Wohnungsförderung besser einbezogen werden kann.

SMR; SMS

2024

84

Im Rahmen der bestehenden Förderungen wirkt die Staatsregierung auf eine bessere Vernetzung der Beratungsstellen für barrierefreies Bauen auch mit bestehenden Beratungsstrukturen im ländlichen Raum und einer Erweiterung digitaler Beratungsformate hin.

SMS, SMR, alle Ressorts nach Zuständigkeit

fortlaufend

Beim Angebot von Wohnformen bemisst sich der Grad der Inklusion daran, in welchem Maße es gelingt, eine »Normalisierung« der Wohnsituation zu erreichen und besondere (ehemals »stationäre«) Wohnformen zu vermeiden. Der langjährige Trend des Wechsels weg von besonderen Wohnformen hin zu assistiertem Leben in Privatwohnungen oder Wohngemeinschaften hält weiterhin an und wird gezielt verfolgt. Mit der neu im Aktionsplan aufgenommenen Maßnahme soll geprüft werden, inwieweit innovative Vorhaben zur Weiterentwicklung inklusiver Angebote des Wohnens unterstützt werden können.

Nr.

Maßnahme

Zuständigkeit

Zeitrahmen

85

Die Staatsregierung evaluiert die Richtlinie Teilhabe Investitionen nach abgeschlossener Novellierung auch hinsichtlich neuer Fördergegenstände.

SMS

2024/2028

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