Förderrichtlinie »Selbstbestimmte Teilhabe«
Jährlicher Workshop zur Förderrichtlinie
Die Förderrichtlinie Selbstbestimmte Teilhabe vom 20.12.2022 zielt auf die Verbesserung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft im Sinne des Sächsischen Inklusionsgesetzes ab.
Das Sächsische Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS) als Richtliniengeberin und die Landesdirektion Sachsen (LDS) als Bewilligungsstelle laden am Mittwoch, den 3. Juni 2026 11:00 bis 15:00 Uhr zum jährlichen Workshop ein, um grundlegende hilfreiche Verfahrenshinweise und Tipps zu geben und konkrete, praxisnahe Fragen zu Antragstellung und Bewilligungsverfahren zu besprechen. Die Veranstaltung ist hybrid angelegt: Sie findet sowohl in Präsenz im SMS in Dresden, als auch per WebEx-Videokonferenz statt.
Einen inhaltlichen Schwerpunkt werden die von Ihnen im Vorfeld übermittelten Fragen und Themenbereiche einnehmen. Insofern ist geplant, nach einer kurzen Einführung des SMS und aktuellen Verfahrenshinweisen zum Förder-verfahren durch die LDS, ausführlich auf Ihre Themenwünsche einzugehen. Hier kann es beispielsweise um Fragen zum Antragsverfahren, wie Antrags-formulare, Kosten-Finanzierungsplan oder Projektbeschreibung gehen, ebenso wie um Fragen zur Projektdurchführung (Änderungen während des Projektes, Auszahlungsverfahren) oder zum Verwendungsnachweis.
Wir bitten daher Interessierte, sich für die Veranstaltung bis Mittwoch, den 29. April 2026 anzumelden und ihre Themenwünsche im Rahmen der Anmeldung zu übermitteln.
Ziel
Um Menschen mit Behinderungen eine gleichberechtigte Teilhabe zu gewährleisten und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen, werden auf der Grundlage von § 10 des Sächsischen Inklusionsgesetzes insbesondere Maßnahmen der Bewusstseinsbildung für die Lage von Menschen mit Behinderungen, der Verbesserung der Barrierefreiheit, der Einbeziehung in die Gemeinschaft, der Verbesserung der Mobilität, der Teilhabe am Arbeitsleben sowie der Teilhabe am politischen, öffentlichen und kulturellen Leben von Menschen mit Behinderungen gefördert. Ziel ist es dabei, die Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen zu beseitigen und zu verhindern sowie ihre gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen.
Was wird gefördert?
- Maßnahmen zur Verbesserung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft,
- Maßnahmen zur Stärkung der Teilhabe an der Gestaltung öffentlicher Angelegenheiten,
- in angemessenem Umfang notwendige Assistenzleistungen für eine regelmäßige ehrenamtliche Tätigkeit sowie
- Maßnahmen im Bereich der Behindertenselbsthilfe der Stiftung Sächsische Behindertenselbsthilfe – Otto Perl.
Wer wird gefördert?
Zuwendungsempfänger können, je nach Fördergegenstand, geeignete juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts sein.
Welche Laufzeiten können gefördert werden?
- Projekte zur Verbesserung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft: bis zu drei Jahren
- Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an der Gestaltung öffentlicher Angelegenheiten: ein Haushaltsjahr
- Notwendige Assistenzleistungen für eine regelmäßige ehrenamtliche Tätigkeit: ein Haushaltsjahr
- Stiftung Sächsische Behindertenselbsthilfe – Otto Perl: ein Haushaltsjahr
Welche Voraussetzungen sind zu beachten?
Die jeweiligen Fördervoraussetzungen sind in Teil 2 – Besondere Regelungen der FRL Selbstbestimmte Teilhabe definiert und dargestellt.
Welche Antragsfristen gelten?
- Projekte zur Verbesserung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft: mind. 12 Wochen vor dem geplanten Projektbeginn
- Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an der Gestaltung öffentlicher Angelegenheiten: bis zum 30. September des Vorjahres
- Notwendige Assistenzleistungen für eine regelmäßige ehrenamtliche Tätigkeit: bis zum 31. Oktober des Vorjahres
- Stiftung Sächsische Behindertenselbsthilfe – Otto Perl: bis zum 30. November des Vorjahres
Wie funktioniert die Antragstellung?
Die Bewilligungsstelle ist die Landesdirektion Sachsen. Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner sowie die aktuellen Antragsdokumente finden Sie auf dem Förderportal der Landesdirektion Sachsen: