Investitionsprogramm »Barrierefreies Bauen - Lieblingsplätze für alle«
Mit den Fördermitteln möchten wir Menschen mit Behinderungen einen gleichberechtigten Zugang zu öffentlich zugänglichen Gebäuden und Einrichtungen ermöglichen.
Es werden kleine Investitionen zum Abbau bestehender Barrieren, insbesondere im Kultur-, Freizeit-, Bildungs- und Gesundheitsbereich gefördert. Dabei ist der Gastronomiebereich ausdrücklich mit einbezogen.
Darüber hinaus werden kleine Investitionen zur Schaffung von Barrierefreiheit in bestehenden ambulanten Arztpraxen und Zahnarztpraxen gefördert. Die Förderung öffentlicher kommunaler Gebäude sowie öffentlicher Infrastruktur oder öffentlicher Aufgabenträger ist ausgeschlossen. Mögliche Ausnahmen sind hier freiwillige (Zusatz-)Angebote (wie Sportstätten, Schwimmbäder, Bibliotheken oder Freizeitreffs).
Gute Beispiele der letzten Förderperioden sind unter anderem:
- Errichtung von Spielgeräten für Kinder mit Behinderungen auf Spielplätzen
- Barrierefreie Umgestaltung von Eingangs- und Empfangsbereichen zum Beispiel in Hotels
- Tastbare Modelle in Museen
- Einbau von Automatiktüren, Schaffung von barrierefreien Zuwegungen
- Anbau von Rampen und Treppenliften
- Einbau von barrierefreien Sanitäranlagen in Restaurants, an Ausflugszielen und bei Sehenswürdigkeiten
- Ausstattung mit Audioguides für seh- und hörbehinderte Besucher, Einbau von induktiven Höranlagen
Von der Idee bis zur Nutzung - was ist zu tun?
Antrag stellen
Als Pächter/Inhaber/Eigentümer einer öffentlich zugänglichen Einrichtung oder eines öffentlich zugänglichen Gebäudes bzw. als Arzt oder Zahnarzt einer ambulanten Praxis formulieren Sie Ihre Idee in einer kurzen Vorhabensbeschreibung, kalkulieren den Aufwand und reichen beides bei Ihrem zuständigen Landkreis/Ihrer Kreisfreien Stadt ein. Der Förderbetrag pro Vorhaben beträgt höchstens 25.000 Euro. Es können bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert werden. Dafür ist notwendig, sich rechtzeitig im Vorjahr bei der zuständigen Bewilligungsstelle nach den erforderlichen Antragsunterlagen und den geltenden Antragsfristen zu erkundigen.
Entscheidung abwarten
Den Landkreisen/Kreisfreien Städten obliegt die Entscheidung über die konkrete Fördermittelvergabe, in enger Abstimmung mit ihren Behindertenbeauftragten und Behindertenbeiräten. Sie treffen ihre Entscheidung nach ihren Prioritäten zur barrierefreien Teilhabe aller Menschen, in allen Teilbereichen des gesellschaftlichen Lebens.
Loslegen
Nach Ausreichung der Förderbewilligung können Sie Ihr Vorhaben umsetzen- spätestens bis Ende des Bewilligungsjahres! Denken Sie bitte für den Verwendungsnachweis auch an schöne Vorher-Nachher-Bilder.
Woher kommen die Fördermittel?
Die Umsetzung des Investitionsprogramms »Barrierefreies Bauen - Lieblingsplätze für alle« erfolgt im Rahmen der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zur investiven Förderung von Einrichtungen, Diensten und Angeboten für Menschen mit Behinderungen (RL Investitionen Teilhabe) vom 12. März 2020.
Wie werden die Fördermittel verteilt?
Das Investitionsprogramm umfasst für 2020 ein Fördervolumen von 4 Millionen Euro. Die jeweilige Fördersumme pro Landkreis/Kreisfreie Stadt ergibt sich aus zwei Teilen: einem einheitlichen Sockelbetrag und einem Zusatzbudget, das sich nach der Anzahl der im Landkreis/in der Kreisfreien Stadt lebenden Menschen mit Schwerbehinderung errechnet. 25 Prozent der zur Verfügung stehenden Fördermittel sind vorrangig für den barrierefreien Umbau von Arzt- oder Zahnarztpraxen einzusetzen.
- Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zur investiven Förderung von Einrichtungen, Diensten und Angeboten für Menschen mit Behinderungen (RL Investitionen Teilhabe) vom 12. März 2020
- Bekanntmachung des Investitionsprogramms (*.pdf, 0,13 MB)
- Flyer »Barrierefreies Bauen – Lieblingsplätze für alle« (*.pdf, 0,39 MB)
- SAB Sächsische Aufbaubank: Informationen und Unterlagen zur Antragstellung
- Beratungsstellen für barrierefreies Bauen
- Landesarchitektenkammer: Beratung Barrierefreies Planen und Bauen
Landkreis Bautzen
Besucheradresse:Landratsamt Bautzen
Rathenauplatz 1
02625 Bautzen
Telefon: 03591 5251-50012
E-Mail: barrierefreiheit@lra-bautzen.de
Stadt Chemnitz
Besucheradresse:Stadt Chemnitz – Sozialamt
Abteilung Senioren- und Behindertenhilfe,
Örtliche Betreuungsbehörde
Bahnhofstraße 53
09111 Chemnitz
Telefon: 0371 4885023
Telefax: 0371 4885098
E-Mail: senioren.behindertenhilfe@stadt-chemnitz.de
Webseite: http://www.chemnitz.de
Stadt Dresden
Besucheradresse:Stadtplanungsamt
Freiberger Straße 39
01067 Dresden
Telefon: 0351 4883621
E-Mail: stadterneuerung@dresden.de
Landkreis Erzgebirgskreis
Besucheradresse:Landratsamt Erzgebirgskreis
Abteilungsleitung 2
Paulus-Jenisius-Straße 24
09456 Annaberg-Buchholz
Telefon: 03771 2773003
E-Mail: abt2@kreis-erz.de
Webseite: Investitionsprogramm barrierefreies Bauen
Landkreis Görlitz
Besucheradresse:Landratsamt Görlitz
Amt für Kreisentwicklung
Sachgebiet Ländliche Entwicklung
Bahnhofstraße 24
02826 Görlitz
Telefon: 03581 6333330
E-Mail: lieblingsplaetze@kreis-gr.de
Webseite: Investitionsprogramm Barrierefreiheit für Lieblingsplätze
Landkreis Leipzig
Besucheradresse:Landkreis Leipzig
Kreissozialamt
Brauhausstraße 8
04552 Borna
Telefon: 03433 2412100
Webseite: Landkreis Leipzig - Lieblingsplätze für alle
Stadt Leipzig
Besucheradresse:Stadt Leipzig
Technisches Rathaus
Haus C
Prager Straße 118 -136
04317 Leipzig Postanschrift:
Stadt Leipzig
Amt für Wohnungsbau und Stadterneuerung
04092 Leipzig
Telefon: 0341 123-5486
E-Mail: aws@leipzig.de
Webseite: Antragsformular Medieninformation der Stadt Leipzig
Landkreis Meißen
Besucheradresse:Landratsamt Meißen
Haus A
Loosestraße 17/19
01662 Meißen
Telefon: 03521 7253105
E-Mail: KSA.Sozialplanung@kreis-meissen.de
Webseite: Sozialplanung Landkreis Meißen
Landkreis Mittelsachsen
Besucheradresse:Landratsamt Mittelsachsen
Frauensteiner Straße 43
09599 Freiberg
Telefon: 03731 7993382
E-Mail: uwe.donner@landkreis-mittelsachsen.de
Landkreis Nordsachsen
Besucheradresse:Landratsamt Nordsachsen
Sozialamt
Schloßstraße 27
04860 Torgau
Telefon: 03421 7586244
E-Mail: nicole.klein@lra-nordsachsen.de
Webseite: Landkreis Nordsachsen - Barrierefreies Bauen
Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Besucheradresse:Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Geschäftsbereich 2
Schloßhof 2/4
01796 Pirna
Telefon: 03501 5154006
Telefax: 03501 51584006
E-Mail: cindy.baake@landratsamt-pirna.de
Landkreis Vogtlandkreis
Besucheradresse:Beauftragte für Menschen mit Behinderung und Seniorenbeauftragte
Postplatz 5
08523 Plauen
Telefon: 03741 3003399
E-Mail: nauruhn.dagmar@vogtlandkreis.de
Landkreis Zwickau
Besucheradresse:Landratsamt Zwickau
Sozialamt
Werdauer Straße 62
08056 Zwickau
Telefon: 0375 440222121
E-Mail: sozialamt@landkreis-zwickau.de