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    Der Freistaat Sachsen setzt sich dafür ein, dass Menschen mit Behinderungen in unserem Land selbstbestimmt leben und gleichberechtigt an der Gesellschaft teilhaben können. Um das Ziel einer inklusiven Gesellschaft zu erreichen, bedarf es der Zusammenarbeit aller Partner, aber auch der konkreten Unterstützung der Menschen mit Behinderungen in der jeweiligen Lebenssituation. 

    Auf dieser Themenseite erhalten Sie sowohl Informationen über die aktuellen Handlungsfelder und Angebote der Staatsregierung, als auch über Förderungen und gesetzliche Regelungen.

    Fragen rund um das Thema Arbeitswelt beantwortet die Allianz zur Beschäftigungsförderung von Menschen mit Behinderungen. Die Allianz Arbeit + Behinderung koordiniert in Zusammenarbeit der Partner die jeweiligen Angebote, um dadurch Unternehmen bei der Einstellung und Beschäftigung behinderter Menschen zu entlasten.

    Darüber hinaus wird die Staatsregierung vom Beauftragten der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen sowie dem Sächsischen Landesbeirat unterstützt. Sie sind bei der Sächsischen Staatskanzlei angesiedelt.

    Willkommen

    Portraitfoto von Staatsministerin Petra Köpping
    © SMS

    Von Mensch zu Mensch.

    Staatsministerin Petra Köpping

    Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK)

    Von den Vereinten Nationen (engl.: United Nations, UN), zu denen 193 Länder gehören, wurde ein »Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen« beschlossen. Nach diesem Übereinkommen sollen Menschen mit Behinderungen die gleichen Rechte wie alle Menschen bekommen. Im Jahr 2009 hat Deutschland dieses Übereinkommen unterschrieben und sich damit verpflichtet, diese umzusetzen.

    Handlungsfelder

    Vor lilafarbenem Hintergrund ist ein Pferd zu sehen, in ihm ist ein Piktogramm für Menschen mit Tourette. Dieses Piktogramm besteht aus einem Menschen, der in doppelte Klammern gesetzt ist.

    Der Freistaat auf dem Weg in eine inklusive Gesellschaft. (© SMS/Heimrich & Hannot)

    Arbeit + Behinderung

    Auf hellgrünem Hintergrund ist ein Stier zu sehen, in ihm findet sich ein Piktogramm für Menschen, denen Gliedmaßen fehlen.

    © SMS/Heimrich&Hannot

    Der Beauftragte

    Ministerpräsident Michael Kretschmer und der Landesbeauftragte Michael Welsch

    Michael Welsch (r.) setzt sich für Ihre Rechte ein. (© Staatskanzlei)

    Unsere Web-App: Leichte Sprache verstehen und anwenden.

    Ausschnitt der Startseite von www.leichte.sprache.sachsen.de
    Screenshot der Startseite www.leichte.sprache.sachsen.de  © SMS

    Zur umfassenden Barrierefreiheit gehört auch die sogenannte Leichte Sprache. Mit der Web-App »Leichte Sprache verstehen und anwenden« informiert der Freistaat Sachsen, was Leichte Sprache ist. Sie finden unter www.leichte.sprache.sachsen.de die Regeln für Leichte Sprache und den Kontakt zu den sächsischen Übertragungsbüros. Im Wörterbuch sind Wörter in Leichter Sprache erklärt. Die Passagen können für eigene Texte genutzt werden. Das Herzstück der App ist ein Online-Prüfer: Wer einen Text in Leichter Sprache eingibt, bekommt eine erste Bewertung.

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